Ich habe am 24.01.2024 16.000 kWh nicht für mich Gas (PLZ 59821/19%/10,34/110,48/-265/1.5007kein Öko) ab 05.04.24 über check24 bei Fuxx, die Sparenergie GmbH, Hamburg, bestellt.
Ich beschwere mich nicht über die (folgende) per E-Mail übersandte Ablehnung und weiß, dass Gründe nicht genannt werden müssen:.
"Sehr geehrter Herr xxxxx
wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer Gasversorgung durch unser Unternehmen. Ihr Vertragsangebot auf Abschluss eines Energieversorgungsvertrages müssen wir hiermit leider ablehnen. Um Verständnis wird gebeten.
Zu einer Belieferung durch unser Unternehmen auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Vertragsangebots bzw. Belieferungsauftrags wird es daher nicht kommen. Zu diesem Vorgehen halten wir uns aufgrund der Regelungen in unseren AGB und aufgrund des für uns als Sonderversorger nicht geltenden Kontrahierungszwangs berechtigt:
Für uns gilt die Vertragsfreiheit. Wir sind als Sonderversorger - im Gegensatz zu dem Grundversorger in Ihrer Region- nicht verpflichtet, jeden Antrag auf Abschluss eines Belieferungsvertrages anzunehmen. Wir unterliegen insoweit keinem Kontrahierungszwang, wie es juristisch genannt wird.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen ist es natürlich immer gewährleistet, dass Sie die Energie beziehen können, die Sie brauchen. Denn Ihr Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu beliefern, wenn Sie dies wünschen, denn für ihn besteht grundsätzlich der ?Kontrahierungszwang. Der Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt. Ihr Grundversorger kann Sie nicht ablehnen, da er sich, anders als eben wir, nicht auf die Vertragsfreiheit berufen kann. Das kommt unserer Auffassung nach auch deutlich in Ziffer 1.4 unserer AGB zum Ausdruck, wonach es vertraglich zulässig ist, das Vertragsangebot eines potentiellen Kunden abzulehnen.
Dass wir uns auf die Vertragsfreiheit berufen, kann verschiedene Gründe haben, die allesamt nichts mit Ihnen zu tun haben.
Wir raten Ihnen, sich unverzüglich zwecks zukünftiger Energiebelieferung mit einem anderen günstigen Versorger in Verbindung zu setzen, um über diesen eine Belieferung zu beantragen. Zu Ihrer Information möchten wir klarstellen, dass wir natürlich auch eine etwaige Bevollmächtigung zur Kündigung Ihres (bisher) bestehenden Versorgungsvertrages nicht verwendet haben. Daher haben wir auch keine Kündigung für Sie ausgesprochen.
Nach unserer Einschätzung der Sach- und Rechtslage handeln wir rechtmäßig, weshalb wir Sie darum bitten, von weiteren Nachfragen oder Beschwerden abzusehen.
Freundliche Grüße
Ihre Fuxx-Sparenergie"
Die Erklärungen sind durchaus ordentlich und sie wurden sehr schnell übersandt.
Die Ablehnung ist nicht schlimm. Andere Mütter haben auch schöne Töchter.
Inzwischen gibt es bei check 24 das Angebot nicht mehr mit dem Neukunden-Bonus von 226,76, bei Verivox allerdings noch.
Ich habe sogleich einen neuen Anbieter gewählt (Stadtenergie, Dortmund) mit Öko 56 € billiger, aber mit nicht so guter Bewertung.
P.S. Ich rechne die Angebote in den Vergleichsrechnern von 7% MWSt. auf 19 % um, da ja ab 01.03.2024 wieder 19 % gelten.
berghaus 31.01.24