Beiträge von berghaus

    Und dazu stelle ich mir vor, dass ein "unabhängiger" eidesstattlicher

    Sachverständiger von der IHK sämtliche Schäden unter Zeugen, die ich noch finden muss, gerne auch mit der Hausverwaltung und den Beiräten die "Baustellen in dieser Wohnung" schriftlich begutachtet, und einen Bericht verfasst, der eine genaue "roadmap" vorsieht, wie nun vorgegangen wird.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du einen Sachverständigen findest, der sich mit dem feindlich gesinnten Rudel in die Wohnung begibt und da sofort die Ursache für die Feuchtigkeit an der Decke erkennt und sagt, dass die Fenster erneuert oder auch nur an einer Seite besser abgedichtet werden und dass der Balkonabfluss erneuert oder vergössert werden muss.
    Und schon gar nicht wird sich ein solcher Sachverständiger oder viele Sachverständige (wegen der verschiedenen Gewerke) dazu auslassen, wer denn was bezahlen muss.

    Dafür braucht man einen Rechtsanwalt. Die Erfahrung lehrt(e), dass diese erst mal ordentlich auf die Pauke hauen und den Gegnern für alles die Schuld geben, das erhöht den Streitwert, führt nachher zu einem Vergleich, einer Vergleichsgebühr und das Gericht muss keine Urteilsbegründung schreiben. Vielleicht übertreibe ich auch?

    Feindlich gesinnt ist der Hausverwalter, der sich nicht an die Karre pinkeln lassen will, etwas nicht richtig erkannt zu haben. und die Beiräte, die unnötige Kosten für die Gemeinschaft vermeiden wollen und müssen, zu der sie und Du ja auch gehören.

    Die Feuchtigkeit an der Decke und am Fenster wird dann auch gerne auf nicht ausreichende Lüftung und Heizung (im Wechsel) durch den Bewohner zurückgeführt.

    Es können auch Kältebrücken sein.
    Bei denen und bei Wassereintritt wegen Undichtigkeit tritt eigentlich schon nach wenigen Tagen schwarzer Schimmel auf!?

    Gelbe Wasserspuren zeigen (wie bei mir) an, dass die Tapete oder Wand schnell wieder getrocknet ist. Vielleicht immer wieder, weil die warme Luft unter der Decke hängt.


    Den oder die Sachverständigen, die Du (allein) zu den verschiedenen technischen Problemen um Rat fragen kannst, würden Dich viel Geld kosten. Und Anwälte erst recht.

    Wenn Du Mitglied in dem Verein 'Haus und Grund' wärest, könntest Du auch mal dort in einer Sprechstunde Juristen um Rat fragen, wie Du am besten vorgehst.

    berghaus 06.12.23


    Die Ablesung der Röhrchen am 04.09.2022, die am 01.07.2022 bei angebracht worden sind,
    zeigt wieder so komische Werte.


    Ich gehe davon aus, dass auch bei den anderen drei Parteien die Abrechnungen für die 3 Jahre genauso wie bei FI erfolgt sind.

    Wenn bei den anderen die digitalen Messgeräte schon länger installiert waren, könnte man bei einer Verteilung der Kosten nach der Fläche, wie 2023 geschehen, die individuellen Unterschiede der drei anderen beim Verbrauch untereinander in die Abrechnung einfließen lassen:

    70% Gesamteinheiten 37.244 E
    .................. - Anteil FI ....11.936 E
    .........Anteil 3 Parteien..25.313 E

    Auch, wenn dieser Anteil nicht das tatsächliche Ergebnis der digitalen Ablesung bei den drei Parteien ist, könnte, man die Kosten der 70 % individuell nach dem ermittelten Verbrauch proportional auf diese aufteilen.
    (wenn nicht schon geschehen und die Summe der digitalen Einheiten der 3 Parteien 25.213 E beträgt und über die Fläche auf 37.244 € hochgerechnet wurde.)

    berghaus 05.12.23

    Worum geht es denn eigentlich bei den drei (vier) Baustellen?

    Vor ca. 2 Jahren hatte ich zeitgleich im Sommer 3 Wasserschäden zu beklagen, Wassereintritt über den Balkon, Wasserschäden an Wand und Decke über dem Sicherungskasten und Rohrbruch im Bad.

    Also ist seit 2 Jahren nichts Schlimmes mehr passiert!

    1) Der Rohrbruch im Bad wurde wohl auf wessen Kosten auch immer repariert.

    2) Wenn das Dach undicht wäre, würde Wasser über kurz oder lang von der Decke tropfen
    und an der Wand runterlaufen. Das ist hier noch nicht klar herausgearbeitet.
    Es kann vorkommen, dass starker Wind das Wasser unter den Ziegeln oder Platten
    hochtreibt, die sich im Laufe des Jahre auch etwas gelockert haben, und es
    dann insbesondere bei Dachfenstern und am Schornstein über die Bleiabdeckung unter
    die Folie läuft. Bei mir ist das vor Jahren am Schornstein passiert, dann an anderer Stelle
    und seitdem nicht mehr. Nur wenn das wiederholt an einer Stelle passiert wäre, hätte ich einen Dachdecker bestellt.
    Wenn bei EV die Stelle über dem Sicherungskasten, der aber nicht so ängstlich ist wie EV,
    ständig feucht ist und vor allem schimmelt, würde ich das fotografieren und die

    Hausverwaltung auffordern etwas zu tun, und darauf aufmerksam machen, dass sie die
    Hausverwaltung für die nächste Renovierung haftbar machen würde.
    [Interessante Frage dazu, ob die Hausverwaltung bei fehlerhafter Verwaltung die daraus
    resultierenden Schäden auf die Gemeinschaft abwälzen darf.]

    3) Dasselbe gilt für die Undichtigkeit am Fensterrahmen, die mit dem Balkonabfluss nichts zu
    tun hat.

    4) Die Überschwemmung im Wohnzimmer, weil das Regenwasser wegen des verstopften
    Abflusses in dem Kasten so hoch bis über die Waschbetonplatten gestiegen und dann
    über die Fensterschwelle gelaufen ist, war vor 2 Jahren und ist nicht noch mal
    vorgekommen.

    Ob und in wie weit man sich gegen Jahrhundertereignisse durch eine Versicherung
    schützen kann, müsste man bei einer Versicherung erfragen.


    Ich würde die ungeliebten Waschbetonplatten (wieviele ?) über Kleinanzeigen zur
    kostenlosen Abholung anbieten und neue, leichtere möglichst in der gleichen Größe

    verlegen (lassen). Wenn keiner anbeißt, kostet die Entfernung der Platten und deren
    Entsorgung (Bauschutt) eben Geld.

    In den Abfluss würde ich auch ohne Anhebung der Platte in dem Bereich mal einen oder
    mehrere Eimer Wasser gießen und gucken, ob es abfließt und wohin.

    Kann man die Verstopfung durch viel Wasser oder einen Draht nicht selbst beseitigen,
    Meldung an die Hausverwaltung mit Haftbarmachungsansage.

    Für all das braucht man erst mal keinen Sachverständigen und erst recht keinen Anwalt.

    Ich würde die Problemstellen auch nicht zusammenfassend in einem Schreiben an die Hausverwaltung aufführen, sondern zu jedem ein einzelnes Schreiben schicken.


    berghaus 05.12.23






















































    vorgekommen.

    Man erkennt, dass die Ablesung der Verdunstungsröhrchen am 30.06.2021mit 2,2,1,5,1,1,10 abgelesen Einheiten für den Zeitraum 01.07.20 bis 30.06.21 irgendwie unrealistisch ist.

    (Die Röhrchen wurden ja immer am Ablesetag abgenommen und durch neue mit dem Stand 0,00 ersetzt.)

    Normalerweise stehen da Werte zwischen 0,00 (Z.B. Küche) und 1.500 (Wohnzimmer).

    Man müsste mal die Abrechnung eines oder aller Bewohner vergleichen, um zu wissen, wie es bei denen gehandhabt wurde.

    Diese komischen Werte führten dazu, dass FI bei einem Flächenanteil 91 qm von 284 qm = 32 % 2021 nur 600 von 3.000 € = 20 % bezahlt hat. M.E. unrealistisch.

    2022 wurde (auch nur) auf der Grundlage des Vorjahresverbrauch geschätzt mit dem Ergebnis, dass FI nur 550 € von 3.130 = 18 % der Heizkosten getragen hat, noch unrealistischer!

    2023 hat sich techem ein Herz gefasst und wegen (erneut fehlender) Ablesewerte vernünftigerweise die Heizkosten einfach nach der Fläche aufgeteilt.
    FI hat 1.510 € von 4.712 € = 32 % gezahlt.

    Wenn es keine Erklärung für die komischen Ablesewerte im Jahr 2021 gibt, würde ich den anderen drei Parteien anbieten, dass auch die Jahre 2021 und 2022 nach der Fläche abgerechnet werden.
    Das gibt ein gutes Gefühl und festigt die Gemeinschaft.
    (Verjährung für die Rechnung 2021 tritt m.E. erst Ende 2024 ein.)

    Hier noch die (realistischen und nicht zu hohen) Verbrauchswerte des Hauses (284 qm):

    2021: 47.500 kWh (6,3 Ct/kWh)
    2022 42.100 kWh (7,4 Ct/kWh)
    2023 35.728 kWh (12,5 Ct/kWh)

    berghaus 05.12.23

    Die genauen Flächen kenne ich nicht. Haus gesamt 284. Meine Wohnung 91.

    Aus der Summe der Einheiten der 3 Parteien im Jahr 2022 etwas über das (geänderte) Heizverhalten der 4 Parteien abzuleiten, kann nicht gelingen.

    Der Verbrauch (2022) von FI im Verhältnis zu den anderen ist völlig unbekannt.

    Eine Veränderung der Heizgewohnheiten der anderen drei Parteien könnte man allenfalls durch Vergleich von deren Anteile an den Ableseeinheiten im Laufe der Jahre feststellen.

    Wenn bei FI für 2022 die Striche der (alten) Verdunstungsröhrchen erfasst wurden, könnte man das Ergebnis für die einzelnen Räume mal mit den Einheiten in der Wohnung in den vorangegangenen Jahren vergleichen.

    Mein Beitrag in #13:

    5/6 = 26.000 SA
    1/6 = 5.200 SA

    ist auch noch nicht vollständig:

    Wenn 30% oder 50 % der Kosten sowieso über die Fläche abgerechnet werden (Wieviel % tatsächlich?) dann ist die Betrachtung der Einheiten (1/6) allein nicht maßgebend.

    Man muss die Kosten der 4 Parteien im Laufe der Jahre vergleichen!

    Offensichtlich hat techem bei der Schätzung für 2022 der (digitalen) Einheiten der Wohnung von FI auch die Fläche zugrunde gelegt, die (zufällig) auch etwa 30 % der Wohnfläche des Hauses ausmacht.

    91 qm = 32 % ........................ 12.000 SA = 32,4 %

    193 qm = 68 % ........................ 25.000 SA = 67,6 %
    284 qm = 100 % ........................ 37.000 SA = 100 %

    Es wird wohl schwer sein, aus den erstaunlich wenigen analogen Einheiten im Verhältnis zu den anderen Wohnungen auf einen niedrigen Verbrauch auch im Jahr 2022 zu schließen.
    Wenn es dafür keine Gründe gibt oder gab, kann man ja mal die Ergebnisse für 2023 (total digital?) abwarten.

    Vielleicht war auch die Zuordnung der Raumgröße zu den angebrachten Verdunstungs-Röhrchen zu Lasten der anderen Parteien in einem Raum falsch.

    berghaus 04.12.23

    - die anderen Parteien haben letztes Jahr schon die digitalen Zähler gehabt. Dort wurden scheinbar 26000 SA abgelesen. Diese Zahl ist also stabil geblieben. (davor waren 3 Jahre gleiche Verteilungen). Alle 4 Parteien leben seit mehr als 4 Jahren im Haus.

    "Diese Zahl ist also stabil geblieben."


    Damit willst Du wohl sagen:
    Wenn der prozentuale Anteil aller 4 Parteien an dem Wärmeverbrauch auch im Jahr 2022 so ähnlich war wie in den 3 Jahren vorher (stabil geblieben ist), dann müsste man bei einer "Schätzung" Deinen durchschnittlichen Anteil so berechnen:
    5/6 = 26.000 SA
    1/6 = 5.200 SA

    Ich bin auf die Antwort der HV oder auch der Heizungsabrechnungsfirma (wie z.B. techem) gespannt.


    berghaus 04.12.23

    Zitat
    von berghaus:
    "Ich glaube nicht, dass die Reinigung der Räume unter und zwischen den
    Waschbetonplatten und auch des schwer zugänglichen Balkonabflusses Sache des jeweiligen Eigentümers ist."

    Antwort von eve:
    "Das wurde mir so bedeutet. Habe ich in einer ziemlich deutlichen, nicht sehr freundlichen mail vorliegen."

    Den diesbezüglichen Text würde ich gerne mal lesen.

    berghaus 03.12.23

    In der Eigentümerversammlung wurde dann beipielweise gesagt, wenn wieder Wasser über den Balkon tritt und der Ausfluss war nicht verstopft -bekommen Sie einen sanierten Balkon.

    Dass das Wasser in dem 'Kasten' so hoch bis über die Fliesen steigt, kann m.E. nur passieren, wenn der Abfluss nicht frei ist, d.h. nicht seine Sollöffnung hat.

    Ich nehme an, dass dieser sich unter der äußerst linken Platte an der Brüstung befindet.
    Diese Platte würde ich an die Seite stellen, um den Abfluss beobachten und reinigen zu können, oder mit Erlaubnis der Hausverwaltung diese Platte teilen lassen oder durch zwei halbe (Baumarkt) ersetzen. An der neuen Ritze reichen dann auch zwei Holzstückchen, wenn man die Noppen nicht so leicht bekommt.

    Etwas anderes ist es, wenn am Fenster, d.h. der Balkontür die hochgezogene Dichtung nicht (mehr) ausreicht, um das Eindringen der Feuchtigkeit in den Holzbalken und sogar in die Wohnung zu verhindern.


    berghaus 02.12.23

    Inzwischen sind Sie ja wohl de facto in den Vertrag eingetreten.

    Ich bin kein Jurist und frage deshalb, ob der Zeitpunkt des Auszugs eine Rolle spielt und nachzuweisen wäre?

    Der ausgezogene Mitbewohner ist ja noch Vertragsinhaber und bezahlt wohl auch noch die Rechnungen.

    Ist es (dem Versorger) nicht egal, wer sich für einen Zähler anmeldet? Hauptsache die Energie wird bezahlt?

    Für einen Umzug gibt so viele Erläuterungen im Internet.

    Hier die erste, die ich gefunden habe ohne für 'Oktopussy' oder so werben zu wollen.

    https://octopusenergy.de/blog/…3xhwQsEAAYAyAAEgJlmPD_BwE

    Wenn nichts dagegenspricht, sollte der Vertragsinhaber einfach kündigen.

    Sobald der die Kündigungsbestätigung hat, könnte Otto Foster sich bei dem Grundversorger melden, dass er ab dem soundsovielsten über den Zähler Nr xxx Gas entnommen hat.

    Dann fällt er in die Grundversorgung, die er mit einer Frist von 14 Tagen kündigen kann, oder er lässt einen über scheck24 oder so gewählten Versorger zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

    berghaus 02.12.23

    Links vorne unter den Betonplatten befindet sich der Abfluss, ein unscheinbarer Stöpsel.

    Das vermute ich, zu der Aussenwand des Balkons hin. Sie müssen sich vorstellen, wenn ich auf meinem kleinen Balkon stehe und über das Geländer nach unten schaue sehe ich Dachziegel - vermoost- und die nicht freie Dachrinne.


    Bei mir gab es aber einen Schaden in meinem Wohnbereich,

    Also, ich vermute mal, dass das Regenwasser, das sich unter den Waschbetonplatten sammelt, durch den Abflusstrichter (da besser kein Stöpsel reintun :) ) 'vorne links' durch kurze Rohre durch die Außenwand des Balkons(= Brüstung) entweder auf die Dachziegel zu der Dachrinne (was ist da nicht frei?) weiter unten fließt. Oder die Dachrinne befindet sich weiter oben, wo die Ziegel an die Brüstung stoßen.


    Wenn der Abfluss nicht frei ist, staut sich das Wasser wie in einer eckigen Wanne und dringt irgendwann über die untere Schwelle ins Wohnzimmer.


    Wenn die Abdichtung an der Schwelle marode ist, dringt auch schon bei niedrigen Wasserständen Wasser in die Wohnung ein und das Fenster verrottet.


    M.E. sind die Fenster, die drei Wände, die den Balkon begrenzen und der Boden unter den Platten mit einer hoffentlich ordentlichen Abdichtung sowie auch die schweren Waschbetonplatten sowie der Abfluss Außenhaut des Gebäudes und damit Gemeinschaftseigentum. Wenn es da etwas zu sanieren gibt, trägt das die Gemeinschaft.


    Man muss mal den Kaufvertrag, die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung durchsuchen, ob da was zu der Reinigung der Balkonabflüsse und auch dem Bodenbelag der Balkons steht.


    Ich glaube nicht, dass die Reinigung der Räume unter und zwischen den

    Waschbetonplatten und auch des schwer zugänglichen Balkonabflusses Sache des jeweiligen Eigentümers ist.


    Im Eigeninteresse würde ich jedoch in Abstimmung mit der Hausverwaltung dafür sorgen, dass der Abflusstrichter leicht zugänglich gemacht wird, und diesen regelmäßig selbst reinigen und testen, ob die Abflussrohre nach außen frei sind.


    Ich nehme an, dass die Abflussöffnung so groß ist, dass sie das Wasser des kleinen Balkons auch bei Starkregen aufnimmt, selbst wenn die Räume unter den Platten und die Ritzen etwas verstopft sind und das Wasser sogar über die Oberkante der Platten steigt.

    Die (gut abgedichtete?) Schwelle zum Wohnzimmer sollte höher liegen als die Oberkante der Waschbetonplatten.


    Für all dies braucht man erst mal keinen Sachverständigen.


    Mängel meldet man der Hausverwaltung und weist zumindest nach zögerlicher Reaktion darauf hin, dass man bei (erneuten) Wasserschäden in der Wohnung diese dafür haftbar machen wird.


    berghaus 01.12.23

    Vor ca. 2 Jahren hatte ich zeitgleich im Sommer 3 Wasserschäden zu beklagen, Wassereintritt über den Balkon, Wasserschäden an Wand und Decke über dem Sicherungskasten und Rohrbruch im Bad.

    Ein paar Fragen:

    1) Liegen die drei Schadstellen räumlich getrennt?

    2) Ist der Balkon in das Dach ganz eingelassen oder ragt er ganz oder teilweise aus dem Gebäude heraus.
    Gibt es Dachrinnen am Balkon?

    3) Wo befindet sich der Abfluss unter den Bodenplatten?
    Verlaufen die Abflussrohre für den Balkonabfluss in der Außenwand?
    Wenn da was schadhaft ist, gäbe es am ehesten Feuchtigkeit oben an der Wand der darunterliegenden Wohnung.

    4) War der Rohrbruch ein Versicherungsschaden (Leitungswasser oder Abwasser - Gebäudeversicherung), der über die Hausverwaltung abgewickelt wurde?

    5) Wo befindet sich der Sicherungskasten? Außenwand wie hoch über dem Boden?

    berghaus 28.11.23

    Ich bleibe dabei, dass der Lieferant, der den Verbrauch eines Zeitraums abrechnet, der auch den 1.März 2023 umfasst, in der Abrechnung unten drunter auch die beiden Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 gutschreiben muss, wird oder auch erst kann.
    Es bleibt in diesem Fall nichts übrig, als die nächste Abrechnung bis 02/2024 ab März 2024 abzuwarten.

    Die Höhe der Abschläge ist letztendlich unwichtig, es sei denn man ist arm oder fürchtet, das der Lieferant pleite geht. Es kommt auf die Abrechnung an.

    Zur Beurteilung der Höhe der Abschläge braucht man Angaben zum langjährigen und derzeitigen Verbrauch und AP und GP und der Sept22Prognose.

    Die Verdreifachung der Abschläge in der Abrechnung ist natürlich zu hinterfragen, wenn nach wie vor die Gaspreisbremse 18 - 12 = 6 Ct/kWh wirksam ist und der Verbrauch sogar gesunken.

    Meine Erfahrung in vielen von mir betreuten E.ON-Verträgen ist, dass E.ON gerne nicht und wenn, dann auch nur Unsinniges antwortet, vor allem aber nicht auf die gestellten Fragen oder Widersprüche eingeht.

    Helfen kann unter Umständen einen Beschwerde bei Recla-Box.

    berghaus 08.11.23

    Zitat
    "Mein Anbieter weigert sich die Gaspreisbremse anzuwenden. Er erklärt die rückwirkende GPB für JAN+FEB23 im MRZ23 auszuzahlen. Die fällige Jahresrechnung bis FEB23 wird erst im JUNI erstellt. Als Grund für die Verspätung wird die GPB aufgeführt. Nur wird die in meiner Rechnung gar nicht angewendet und 18ct/kWh in den heizintensiven Monaten eingezogen."

    ".........Die fällige Jahresrechnung bis FEB23 wird erst im JUNI erstellt."

    Alles etwas schwer verständlich ausgedrückt.

    Also, wenn die Rechnung nur den Zeitraum bis 28.02.2023 erfasst und im Juni 2023 erstellt wurde, würde ich in Ruhe die nächste Rechnung abwarten, weil der Lieferant, der am 01.03.2023 liefert und diesen 01.03.2023 abrechnet, die beiden Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 nach dem Arbeitspreis (AP) am 01.03.2023 ausrichten muss nach der Formel
    1/12 x 80%Sept22prognose x AP(01.03.23)
    Wie hoch war der AP am 01.03.2023?
    Ist denn die Dezemberhilfe
    1/12 x Sept22Prognose x AP(01.12.22) ordentlich abgerechnet worden?
    Und gab es eine Reduzierung der Abschläge ab März mit Rückwirkung auch für Januar und Februar wegen der Gaspreisbremse?
    Jedoch ja nur wenn der AP über 12 Ct./kWh lag oder liegt!

    berghaus 02.11.23

    Auf das berühmte Einschreiben mit Rückschein habe ich die letzten 20 Jahre nicht zurückgreifen müssen, der Laie verspricht sich davon ohnehin viel mehr, als es rechtlich wirklich taugt.

    Gibt es da nicht etwas mit "Einwurfeinschreiben"?

    Allerdings muss dann wohl ein Gerichtsvollzieher oder jemand anders mit zur Poststelle, der später bestätigen kann, dass er das, was in dem Schreiben steht, kurz vor dem Zukleben gelesen oder fotografiert und auch die Abgabe des Umschlags an die Postbeamtin beobachtet hat. :)

    berghaus 26.09.23

    Von der Hoffnung, dass man in den ersten Monaten des Jahres 2023 den hohen Gasverbrauch voll auf das 80<%Jahreskontingent angerechnet bekommt, habe ich mich (und dann auch wir alle) schon Anfang April 2023 verabschiedet.


    Das lief damals unter Strompreisbremse>:


    Strompreisbremse - Strom & Heizung - Finanztip Forum


    Zitat von berghaus in #19

    „…….Es kann doch nicht sein, dass wir - mit einer gewissen Schwarmintelligenz ausgestattet- uns hier im Finanztippforum tummeln und dass die Finanztippredakteure hier nicht mitlesen und in dem Finanztipp- Newsletter nun wiederholt die Meinung vertreten, dass der Entlastungsbetrag ein Festbetrag ist und nicht vom Verbrauch abhängt.

    Da ist auch nichts missverständlich!

    Ich habe das EWPB-Gesetz noch mal gelesen und bin nun überzeugt, dass in der endgültigen Abrechnung Monat für Monat -unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch- in der Abrechnung der Entlastungsbetrag angesetzt wird, der fest ist, wenn sich ab dem 1. März 2023 die Differenz zwischen AP (bei mir 16,99 -12,00) nicht ändert.

    Es wird in der Abrechnung Monat für Monat diese Differenz mit dem Zwölftel der Sept22-80%Prognose in kWh multipliziert.

    Dieser monatliche Entlastungsbetrag ändert sich, wenn man zu einem Anbieter wechselt, dessen AP über 12 Cent liegt, und ist Null, wenn er unter 12 Ct/kWh liegt.

    Für den Fall, dass der Wechsel mitten in einem Monat stattfindet, wird der Entlastungsbetrag tageweise aufgeteilt

    Die Monatsprognose (= 1/12 der Jahresprognose) in kWh liegt also fest. Bei einem Wechsel ist das Monat für Monat verbrauchte Kontingent plus Anteile in einem Monat in kWh dem neuen Anbieter mittzuteilen, damit das Jahreskontingent nicht überschritten wird.

    Das meine ich aus den nachfolgenden Gesetzespassagen herausgelesen zu haben:

    ……“


    Die Rechnung der Stadtwerke ist also richtig:


    24.334 x 1/12 = 2.028 kWh monatliches Entlastungskontingent Jan 23

    ………………………. 2.028 kWh monatliches Entlastungskontingent Feb 23

    ..………………………1.547 kWh 23 Tage im März

    ……….…Summe 5.603 kWh mit großzügiger Zugabe 5.661 kWh


    berghaus 22.09.23
















    Dieser monatliche Entlastungsbetrag ändert sich, wenn man zu einem Anbieter wechselt, dessen AP über 12 Cent liegt, und ist Null, wenn er unter 12 Ct/kWh liegt.





    Für den Fall, dass der Wechsel mitten in einem Monat stattfindet, wird der Entlastungsbetrag tageweise aufgeteilt





    Die Monatsprognose (= 1/12 der Jahresprognose) in kWh liegt also fest. Bei einem Wechsel ist das Monat für Monat verbrauchte Kontingent plus Anteile in einem Monat in kWh dem neuen Anbieter mittzuteilen, damit das Jahreskontingent nicht überschritten wird.





    Das meine ich aus den nachfolgenden Gesetzespassagen herausgelesen zu haben:

    Ja, der Berechnung stimme ich zu, war nur zu faul, sie selbst anzustellen. :)

    mit den Klimaanlagen-Wärmepumpen

    Der Gas-Verbrauch von 40.000 kWh wird wohl einem Haus mit etwa 300 qm Wohnfläche zuzurechnen sein.

    Gibt es da mehrere Wärmepumpen-Klimageräte nach Art Split-Anlagen, die ja wesentlich preiswerter sind, und was haben die gekostet?

    Wenn ja, wie ist es mit Lärm und Zugluft in den Räumen?

    berghaus 22.09.23

    - Ab Oktober wieder normal mit Gas heizen und zum 1.12. zu einem günstigen Anbieter wechseln. Damit bin ich mir sicher, dass ich nichts verschenke.

    Ich habe es jetzt nicht nachgerechnet.

    Der Mitarbeiter sagt (und ich habe es vermutet), dass die 633 € Guthaben mit den 660 € Kosten für November und Dezember verrechnet werden.

    Wenn Du jetzt zum 01.12.23 wechselst zu einem Tarif unter 12 Ct/kWh, gehen 107 € Entlastung verloren!

    Rechne mal vor, ob und ab welchem Preis sich das lohnt. :)

    berghaus 21.09.23