In diesem oder dem anderen Thread wird schon mal die Meinung vertreten, dass man, solange man durch Einzahlungen, Basiszinsen und Bausparprämien die Bausparsumme noch nicht erreicht hat, mindestens den monatlichen Regelsparbeitrag (bei z. B. 10.000 € BS und 0,3 %0 = 30 €) zahlen müsste.
Dies ist sicher richtig, wenn man mit den Einzahlungen und Sonderzahlungen (ohne Basiszinsen und Bausparprämien) unter der Summe liegt, die sich ergäbe, wenn man von Vertragsbeginn an den Regelsparbeitrag gezahlt hätte.
Wenn man aber nun ( wie ich) seit 2003 immer jeden Monat 40 € und ein paar hundert Euro Sonderzahlungen geleistet hat, meine ich, brauche ich bei einem Guthaben von 8.700 € erst mal eine Zeitlang gar nichts mehr einzuzahlen.
Dann kommen an den nächsten Jahresenden immer (nur) 2 % des Guthabens an Zinsen und Zinseszinsen hinzu (Ende 2016 also +174 € = 8.874 €, Ende 2017 +178 usw.)., so dass erst Ende 2023 die Bausparsumme fast erreicht wird und noch Raum für ein Darlehen von 7 € verbleibt und für einen schönen Bonus von 3.000 €, der leider im Jahr der Auszahlung auf einen Schlag versteuert werden muss.
Die Summe des vereinbarten monatlichen Regelsparbeitrages von 30 € = 360 €/Jahr = 3.600 €/10Jahre = 7.200 €/20Jahre wäre bei dem Vertragsbeginn 2003 noch nicht erreicht.
Der Satz aus dem vorstehenden Beitrag von Betroffener2015 über die Ansicht der Bafin zu Regelsparbeiträgen
Zitat: „Wenn die Bausparkassen daher jetzt nach langen Jahren rückwirkend die Zahlung der Differenz zum Regelsparbeitrag begehrt,…….)
bestärkt mich in der Ansicht, dass die BSK jetzt nicht sagen kann, „egal, welche Sonderzahlungen Du (Sie?) in früheren Jahren geleistet hast, ab jetzt zahlst Du monatlich mindestens den Regelsparbeitrag.“
Auch hier meine Frage, kennt jemand Beispiele und/oder Urteile zu diesem Sachverhalt, oder habe ich (schon wieder) wie in meinem ersten Beitrag eine neue gemeine Idee für die BSKen ausgebrütet?
berghaus 19.06.16