@ "ChrNie", Beitrag 1013:
Bei einer Bausparkasse, die
- für die "Bearbeitung" einer Abtretungserklärung (Datum, Ort, Unterschrift und Speicherung der Kontodaten
des ausführenden Bauunternehmens zwecks Auszahlung in die eigenen Datenbanken) knapp 700 EUR
berechnet,
- entgegen der einschlägigen Rechtsprechung [Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 7 O 10 682/08) ] aus dem Jahr 2009
bis in das Jahr 2015 bei ihren Bestandskunden immer noch munter Kontoführungsgebühren abbucht,
- im September 2015 ihren Kunden eine Umschuldung aufgrund "... des historisch tiefen Zinsniveaus" ohne
Vorfälligkeitsentschädigung anbietet [jetzt ist mir auch klar, warum... ]
reduziert sich mein Mitgefühl auf Null.
Sind die Banken/Bausparkassen denn von sich aus auf die betroffenen Kunden zugegangen und haben versucht, eine (außergerichtliche) Klärung herbeizuführen?