Beiträge von hightower

    @ "ChrNie", Beitrag 1013:


    Bei einer Bausparkasse, die


    - für die "Bearbeitung" einer Abtretungserklärung (Datum, Ort, Unterschrift und Speicherung der Kontodaten
    des ausführenden Bauunternehmens zwecks Auszahlung in die eigenen Datenbanken) knapp 700 EUR
    berechnet,
    - entgegen der einschlägigen Rechtsprechung [Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 7 O 10 682/08) ] aus dem Jahr 2009
    bis in das Jahr 2015 bei ihren Bestandskunden immer noch munter Kontoführungsgebühren abbucht,
    - im September 2015 ihren Kunden eine Umschuldung aufgrund "... des historisch tiefen Zinsniveaus" ohne
    Vorfälligkeitsentschädigung anbietet [jetzt ist mir auch klar, warum... :) ]


    reduziert sich mein Mitgefühl auf Null.


    Sind die Banken/Bausparkassen denn von sich aus auf die betroffenen Kunden zugegangen und haben versucht, eine (außergerichtliche) Klärung herbeizuführen?

    ...und gleich noch einen Post hintendran.


    Stichwort: Neuer Finanzierungspartner


    Eben gerade mit der DKB telefoniert.


    Aussage: "Die DKB finanziert keine Kreditwiderrufe"


    Frage: "Wie sieht es später aus, z.B. mit einem Kredit für Modernisierungen?"
    Antwort: "Nein, mit dem Widerruf haben Sie sich alles verbaut."


    Aha. Gut zu wissen. Die Kreditinstitute werden doch wohl sicher (k)eine "schwarze Liste" führen...?


    PS: DKB-Sachbearbeiter mit Namen und Telefonnummer bekannt.

    Unser Widerruf wurde am vergangenen Donnerstagabend verfasst, als unterschriebenes PDF-Dokument per E-Mail vorab noch am 16.06.2016 übersandt.


    Das Original wurde am 17.06. per Einwurf-Einschreiben verschickt, die Sendungsverfolgung lautet (Stand heute):


    "Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde zur Abholung bereitgelegt."


    Das es sich bei der Anschrift um ein Postfach handelt, war nicht ersichtlich, eine Posfachnummer war nicht angegeben.


    Wann ist der Widerspruch denn nun wirksam zugegangen?

    @'RAe KQP´ (995)


    Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Ich gehe fest davon aus, dass die BSQ Bauspar AG den Widerruf ablehnen wird und wir den Klageweg beschreiten müssten.
    Eventuell helfen ja ein paar Eckdaten: Restschuld momentan ca. 100.000 EUR, der zu erwartende Vorteil bei Berechnung nach BGH mit Nutzung von 5 % über Basiszinssatz etwa 60.000 EUR, bei 2,5 % etwa 30.000 EUR.


    Ich rechne mindestens mit einer Klage bis zum Landgericht.


    Können Sie den zu erwartenden Kostenrahmen etwas abstecken?

    Guten Abend,


    wir erwägen den Widerruf unserer Baufinanzierung bei der QUELLE-Bausparkasse (Modell BaufiQuick - vorfinanzierter Bausparvertrag) aus dem Jahr 2003, da die Widerrufsbelehrung wegen der verwendeten "frühestens-Belehrung" fehlerhaft ist.


    Mit welchen ungefähren Rechtsanwalts- und Gerichtskosten müssten wir im Falle der Ablehnung des Widerrufs durch die heutige BSQ Bauspar AG rechnen?


    Woran wird eigentlich der Streitwert bemessen, an der Bausparsumme oder am Nettodarlehensbetrag?