Beiträge von Annsen

    Hallo,


    ich habe eine Frage zur aktuellen Thematik der Kündigungen alter Bausparverträge durch die Versicherer: Mein Berater empfahl mir, den Bausparvertrag selbst zu kündigen, da dies sonst durch BHW bald geschehen könnte. Würde ich selbst kündigen, so würde ich die Abschlussgebühr zurückerhalten. Kündigt hingegen BHW, so wäre die Abschlussgebühr verloren.


    Aus meiner Sicht klingt das völlig unlogisch. Ist das rechtens? Mir geht es explizit nicht darum, ob die Kündigung durch BHW ok ist, sondern nur darum, was mit der Abschlussgebühr passieren würde...


    Vielen Dank!

    Hallo zusammen,


    beim Eintritt in das Arbeitsleben nach dem Studium habe ich meine private Krankenversicherung ruhend gestellt. Nun ziehe ich einen Wechsel zurück in die PKV in Erwägung. Allerdings teilte man mir mit, dass ich innerhalb von zwei Monaten, nachdem die Versicherungspflicht in der GKV endete, der PKV dies hätte anzeigen müssen. Nun müsse eine erneute Risikoprüfung stattfinden - die Anwartschaft wäre beendet. Ich bin nun seit 1 Jahr und 9 Monaten freiwillig gesetzlich versichert und war mir dieser kurzen Melde-Zeitspanne überhaupt nicht bewusst.


    Weiß jemand, ob diese zweimonatige Anzeigepflicht rechtens ist?


    Vielen Dank!

    Hallo!


    Vielen Dank erstmal für Ihre Antworten!


    @Vers.BeraterGamper: Ich bin mir unsicher, ob Ihre Aussage in meinem Fall Sinn macht, da ich doch die Versicherung bereits gekündigt habe:

    ...Dem Widerspruch nach § 5a VVG a. F. sollte aber immer eine Prüfung des Vertrages durch eine Verbraucherzentrale, einen Versicherungsberater oder Fachanwalt für Versicherungsrecht (ist ein Widerspruch überhaupt möglich?) vorangehen sowie eine Ermittlung, ob der Widerspruch finanziell Sinn macht, umfassen...

    In meinem Fall habe ich doch nichts mehr zu verlieren bzw. ein erfolgreicher Widerspruch wird doch in jedem Falle mehr bringen, als der Rückkaufswert, den ich erhalten habe?! Ich verstehe ja, dass eine solche Prüfung sinnvoll ist, wenn man abwägt, ob man einen Vertrag wohlmöglich weiter laufen lassen sollte, aber im Falle der bereits erfolgten Kündigung sehe ich hier keine Notwendigkeit oder liege ich falsch?


    Besten Dank!

    Hallo zusammen,


    ich hatte im Jahr 2004 eine Lebensversicherung bei der Debeka abgeschlossen, die ich im Jahr 2013 gekündigt habe. Da alles vollständig abgewickelt war, habe ich nur die Kündigungsbescheinigung aufgehoben, die frühen Vertragsunterlagen jedoch geschreddert. Nun ärgere ich mich natürlich, weil ich nicht überprüfen kann, ob ich eine (fehlerhafte) Widerrufsbelehrung für einen eventuelle Rückabwicklung erhalten habe.


    Gibt es Erfahrungen, ob es sinnvoll ist, einen solchen Widerspruch "auf gut Glück" zu versuchen oder habe ich ohne die ursprünglichen Vertragsabschlussunterlagen keine Chance?


    Vielen Dank!!!
    Annsen