Beiträge von Klaus Gaertner

    Heute auch eine Nachricht von der BIW Bank ueber 0,.4% Negativzins bekommen, ab 15. Maerz...


    Ich wuerde ja nichts sagen, wenn die Banken bei POSITIV-Zinsen genauso konsequent alles weitergeben wuerden.


    Habe mein Cashkonto sofort umgeschichtet auf ein Konto ohne Negativzinsen.


    Und wenn es alle Banken machen, werde ich mir eben Bargeld von der Bank holen.


    es geht bei mir nicht um irgendwelche Gebühren,
    sondern um die gesamte Hypothek incl. Zinsen.



    Es geht nicht um Bearbeitungsgebühren, es wurden für diese Hypothek gar keine erhoben
    sondern es geht um erfolgreich duchgefochtene Ansprüche der Kreditnehmer wegen
    der unrichtigen Widerrufstexte.


    Mir ist nicht klar, wie Du jetzt auf "irgendwelche Gebühren" kommst???
    Habe ich nirgendwo erwähnt.


    Hier geht es um fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
    Und mir ging es u.a. auch darum, welchen Kosten auf jemanden zukommen, die keine RSV besitzen.


    Noch eimmal mit Deinen Worten, damit Du es vielleicht besser verstehst:
    Ich habe meine Ansprüche wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung erfolgreich durchgefochten und abgeschlossen.


    Ziemlich egoistisches Posting.


    Ich gehe davon aus, dass Du eine RSV, die die Kosten uebernimmt und Dich deshalb die Kosten absolut nicht interessieren.


    Fuer viele andere sind jedoch die Kosten der Entscheidungspunkt ueberhaupt, ob sie dagegen vor gehen oder nicht.


    Infos die Dir weiterhelfen sind erwuenscht und willkommen, alles andere soll gefaelligst woanders disktiert werden, gell. <X

    Bei einem Streitwert unter 5.000 Euro sind die Gebuehren immer weniger als 190 EUR* ?!?!?


    Reden wir dann immer noch von einer Reduzierung?


    Zitat

    190,-- Euro zzgl. Auslagen (i.d.R. 20,-- Euro Pauschale) und zzgl. Umsatzsteuer fest. D.h. eine anwaltliche Erstberatung kostet je Vertrag ca. 225 Euro bis 250 Euro.


    Bei Ihren 190 EUR* kaeme ein Mandant immer auf 249,90 Euro die er zu zahlen haette, oder nicht?




    *) jeweils zzgl. Umsatzsteuer

    Mein erster Eindruck von den Anwaelten, die ich kontaktierte: Die sehen eine Moeglichkeit, schnell viel Geld zu machen.


    Bei einer Erstberatung bereits die Hoechstgrenze zu berechnen?
    Da reicht es doch, nur noch Erstberatungen zu machen, oder?


    Meine Widerrufsbelehrung sind genau 15 Zeilen. Braucht ein Anwalt 30-60 Minunten um diese zu verarbeiten?
    Ich meine man wendet sich an einen Fachanwalt. Da reicht doch oft nur ein Blick, oder es wurden schon andere, genau die gleichen, Widerrufsbelehrungen angefochten.


    Als ich einen Prozessfinanzierer (40%) ablehnte, war der Anwalt auch nicht mehr interessiert.
    Ausserdem sind die nur an Betraege jenseits der 10.000 Euromarke interessiert. Dann sind das schon mal mindestens 4.000 Euro die kassiert werden.
    Und die werden auch nur Auftraege annehmen, bei denen DIE sicher sind, zu gewinnen.


    Ich persoenlich weiss nicht, wem man mehr trauen kann/darf, den Banken oder den Anwaelten.

    Die Erhebung von Vorfaelligkeitszinsen ist, meiner Meinung nach, schon nicht richtig.
    Man muss es aber unterschreiben, sonst bekommt man keinen Kredit.


    Nun sehe ich eine Moeglichkeit, mir meine zu Unrecht erhoben Vorfaelligkeitszinsen wieder zu holen.


    Die Banken nutzen die "Kunden" soweit aus, wie es nur geht. Da finde ich es nur Gerecht, dass sich manchmal solche Moeglichkeiten bieten.


    Bei mir wurde auch eine Schaetzgebuehr in Hoehe von ca. 1.000 Euro erhoben, obwohl niemand kam um das Haus zu schaetzen. Aber auch diese Gebuehr habe ich mir wieder geholt.


    Banken???


    Das Ziel jeder Bank ist es seine Kunden ein lebenlang ueber Schulden an sich zu binden. Finde ich schon reichlich pervers.


    M.E. sollten die Hoffnungen in erster Linie auf den Rechtsschutzversicherungen (RSV) ruhen. Mit deren Deckung 'im Rücken' kann man sich mit der Bank 'komfortabel streiten', verstärkt mit einem eigenen Anwalt, den man sich selbst aussucht. Falls nötig, bekommt man die Entscheidung von einem ordentlichen Gericht - mit RSV-Deckung ist das alles ohne eigenes Kostenrisiko. Und die Rechtsschutzversicherungen sollten das bei 80% Erfolgs-Chance des Widerrufs-Jokers auch gelassen sehen können ...


    Alles Gute.


    Ich nehme aber an, dass die Rechtschutzversicherung bereits vor dem Unterzeichnen des Immobilienvertrages/Widerrufsbelehrung bestanden haben muss?!?!?


    Ich hatte mal einen Rechtstreit wegen meiner Eigentumswohnung. Allerdings hat die Rechtschutzversicherungen nicht gezahlt, da ich die Rechtschutzversicherunge nicht bereits beim Unterzeichenen des Kaufvertrages der Eigentumswohnung hatte. Ich konnte also davon ausgehen, dass alles was mit dieser Wohnung und Rechtstreit zu tun hatte oder haette, nicht gedeckt ist. So winden sich RSV raus.

    Hi Ibanez,


    Danke fuer Deine Antworten, die mir doch sehr helfen.


    Wie sieht es denn mit den Anwaltskosten aus, wenn man gegen die Bank klagt/ bzw. klagen muss um sein Geld wieder zubekommen und den Prozess gewinnt?


    Angenommen ich lasse die Pruefung durch die VZZH machen und die bestatigen, dass es sich bei mir um eine dieser fehlerhaften Widerrrufsbelehrungen handelt.
    Ich schreib die Bank an und verlange mein Geld zurueck.
    Die Bank weigert sich und ich schalte einen Anwalt ein.
    Ich gewinne den Prozess und die Bank muss wegen fehlerhafter Widerrrufsbelehrungen mir die Vorfaelligkeitszinsen zurueck zahlen.


    Nun die Frage: Muss die Bank dann meinen Anwalt auch bezahlen?


    Gruss
    Klaus


    Natuerlich haben Wertermittlungskosten und fehlerhafte Widerrufsbelehrungen absolut nichts miteinander zu tun.
    Haette meine Bank allerdings nicht gezahlt, haette ich auch einen Anwalt einschalten muessen und viele sind auch mit diesen Wertermittlungskosten zu Verbraucherzentralen und Anwaelten gerannt. Was ja auch nicht haette sein muessen.
    Jeder einzelne Fall, hat nichts mit dem anderen zu tun. Zitat: "Da entscheiden die Gerichte mal so und mal so."



    OK, die 70 EUR Prüfungskosten bei der VZHH sind wirklich nicht teuer, aber wenn man sich Dein Posting durchliest, sind die 70 Euro auch nicht noetig.
    Laut Deinem Posting wird es immer auf einen Anwalt hinauslaufen. Da kann man sich auch gleich die 70 Euro sparen, oder nicht.


    Allerdings finde ich diese Anwaltsgeschichte mit den 39% ziemliche Abzocke.
    Woher weiss ich, dass die so gut sind, dass die ihr Geld wert sind?
    Wenn die Sache klar ist, kann wohl jeder Durchschnittsanwalt die Sache durchstehen.


    Da werden wohl einige "kleine" direkt durchfallen, weil man es auf die "grossen" abgesehen hat.
    Bei mir waeren das wohl ein Stundenlohn von knapp 5.000 Euro.


    Leider ist das groesste Problem der Anwalt. Man muss einen finden, der sich auskennt. DAS weiss man allerdings als Laie erst dann, wenn man den Prozess gewonnen oder verloren hat.


    Meine Erfahrung mt Anwaelten ist ueberwiegend negativ und nur mit Kosten verbunden.


    Gruss

    Hallo,


    warum fuer teures Geld pruefen lassen?


    Es gab/gibt mal ein aehnliches Problem mit den Banken und "Wertermittlungskosten / Schätzkosten" die zu unrecht erhoben wurden.


    Da habe ich einfach der Bank (Aareal vorher DePfa) einen Musterbrief zukommen lassen und Ueberraschunge, die haben anstandslos das Geld zurueck bezahlt.


    Kann man das in diesem Fall nicht auch versuchen?
    Einfach der Bank einen Brief schreiben und die Vorfaelligkeitsentschaedigung zurueck verlangen.
    Und dann warten was passiert?!?!??


    Nur so ein Gedanke.


    Gruss Klaus