Hallo Klaus,
das Urteil bezgl. der Wertermittlungskosten, die Banken erhoben haben, hat nichts mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu tun.
BGH hat in diesem Fall geurteilt. Hier ist das dann einfach, mit einem Musterbrief zu arbeiten.
Zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung gibt es aber eben kein höchstrichterliches Urteil. Da entscheiden die Gerichte mal so und mal so. Und da eventuelle Fehler von jedem Gericht anders gewertet werden können, macht ein Musterbrief keinen Sinn.
Natürlich kann jeder ohne Anwalt die Bank anschreiben, bringt aber m.M. aber nicht soviel, denn die Bank scheint Musterbriefe in Form von Ablehnungsschreiben irgendwo downgeloadet zu haben
Und dann muss man eh zum Anwalt.
Und der muss ( nicht sollte ) einer sein, der fachlich versiert ist und "Schmackes im Füller" hat.
Die guten muss man suchen, die schlechten findet man überall........
Nebenbei:
70 EUR Prüfungskosten bei der VZHH finde ich jetzt nicht gerade "teures Geld".
Sonntagsgruß
Stefan
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Natuerlich haben Wertermittlungskosten und fehlerhafte Widerrufsbelehrungen absolut nichts miteinander zu tun.
Haette meine Bank allerdings nicht gezahlt, haette ich auch einen Anwalt einschalten muessen und viele sind auch mit diesen Wertermittlungskosten zu Verbraucherzentralen und Anwaelten gerannt. Was ja auch nicht haette sein muessen.
Jeder einzelne Fall, hat nichts mit dem anderen zu tun. Zitat: "Da entscheiden die Gerichte mal so und mal so."
OK, die 70 EUR Prüfungskosten bei der VZHH sind wirklich nicht teuer, aber wenn man sich Dein Posting durchliest, sind die 70 Euro auch nicht noetig.
Laut Deinem Posting wird es immer auf einen Anwalt hinauslaufen. Da kann man sich auch gleich die 70 Euro sparen, oder nicht.
Allerdings finde ich diese Anwaltsgeschichte mit den 39% ziemliche Abzocke.
Woher weiss ich, dass die so gut sind, dass die ihr Geld wert sind?
Wenn die Sache klar ist, kann wohl jeder Durchschnittsanwalt die Sache durchstehen.
Da werden wohl einige "kleine" direkt durchfallen, weil man es auf die "grossen" abgesehen hat.
Bei mir waeren das wohl ein Stundenlohn von knapp 5.000 Euro.
Leider ist das groesste Problem der Anwalt. Man muss einen finden, der sich auskennt. DAS weiss man allerdings als Laie erst dann, wenn man den Prozess gewonnen oder verloren hat.
Meine Erfahrung mt Anwaelten ist ueberwiegend negativ und nur mit Kosten verbunden.
Gruss