Beiträge von Miram B.

    Hallo!
    Bei mir ist es ebenso, wie bereits oben genannt.
    Ich erhalte zu meinem monatlichen Bruttoeinkommen, eine Umsatzbeteiligung/Provision, die mir regelmäßig monatlich ausgezahlt wird und leider auch von meinem Arbeitgeber als sonstige Bezüge auf der Lohnabrechnung ausgewiesen wird.
    Ich habe Widerspruch eingelegt und Klage erhoben. Man verweist nun auch darauf, das sich das BEEG zum 01.01.2015 (explizit § 2c Abs. 1 Satz 2 ) geändert hätte und das vorige Urteil keine Verwendung findet.
    Obwohl doch eigentlich eindeutig ist, dass es sich um monatliche Provisionen handelt.


    Nun habe ich demnächst die Verhandlung vor Gericht mit der Landeskreditbank.
    Gibt es inzwischen evtl. neue Urteile? Habe ich überhaupt eine Chance auf Rechtssprechung?