Beiträge von KingDaKa

    UPDATE


    Habe heute ein Schreiben von der BMW Bank erhalten mit folgenden Zeilen:


    Derzeit erhalten wir eine große Anzahl von Anfragen aufgrund des am 28. Oktober 2014 ergangenen BGH—Urteils zur Bearbeitungsgebühr. Wir bemühen uns, jede Anfrage zeitnah und mit der nötigen Sorgfalt zu bearbeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage dennoch verzögert.


    Es sind Ihrerseits keine weiteren Maßnahmen erforderlich um die Unterbrechung der Verjährung eintreten zu lassen. Ferner besteht für Sie keinerlei Notwendigkeit einen Anwalt zu mandatieren, einen Mahnbescheid zu beantragen oder das Ombudsmannverfahren zu betreiben.


    Wir werden nach Prüfung des Sachverhalts umgehend auf Sie zukommen und lhnen die gemäß BGH-Urteil vorn 28. Oktober 2014 nichtverjährten Ansprüche im Zeitpunkt des Zugangs Ihres Schreibens ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erstatten; für diese nichtverjährten Ansprüche verzichten wir auch auf die Einrede der Verjährung bis zum 31. März 2015.


    Was meint Ihr? Ist das wirklich schon eine Anerkennung? Wie sieht es dann nachträglich mit den eventuell nicht gezahlten Zinsen aus?
    Habe auch heute nochmal bei der BMW Bank angerufen und eine Interessante Info bekommen. BMW will nach Aussage eines Mitarbeiters berechtigte Forderungen rückwirkend bis zum 01.01.2004 erstatten. Also wer meint das es nichts bringt da es länger wie 10 Jahre her ist jedoch noch in 2004 sollte unbedingt die Erstattung der Bearbeitungsgebühren beantragen. Zurückfordern wäre hier dann vielleicht doch die falsche Formulierung da es sich dann tatsächlich um Kulanz handelt.

    Ich bin halt nur der Meinung das man im Rahmen der eigenen Fristsetzung auch abwarten sollte.
    Bedenkt das die Banken neben ihrer täglichen Abläufe plötzlich mit Finanzierungen der letzten 10 Jahre
    konfrontiert werden. Da stapelt sich die Post bis an die Decke und muss halt abgearbeitet werden.
    Ist schon verständlich das das für den Kunden / Kreditnehmer momentan etwas unbefriedigend ist, doch
    denke ich sollte ein gewisses Mass an Verständniss da sein das nicht alles in ein paar Tagen abgearbeitet ist.
    Deshalb ist meiner Meinung auch durchaus eine Nachfrist bis Anfang Dezember vertretbar. Danach kann man ja
    verjährungshemmende Schritte einleiten.

    @nelli


    Ist schon ein fader Beigeschmack wenn man soetwas liest. Ich denke aber das es sich hier um eine Ausnahme handelt.
    Entweder war wirklich ein Fillialleiter in seinem Stolz verletzt und hat sehr unüberlegt gehandelt, oder es hatte bereits ein gestörtes Verhältnis zwischen Bank und Kunden gegeben. Dank Bankgeheimnis wird hier wohl keiner sicher sagen können wie es zu diesem doch sehr drastischem Schritt seitens der Bank kommen konnte. Die Banken sind durch den harten Wettbewerb und durch die vergangene Bankenkrise auf den bestehenden Kundenstamm angewiesen. Eine solche Pressemeldung ist von der Volksbank sicher nicht gewollt gewesen. Sehr unwahrscheinlich das sich da weitere Fillialen einreihen. Zudem hat der Verbraucherschutz öffentlich kund getan die Banken bezüglich des Rückzahlungsverfahren statistisch zu erfassen und die Statistik auch zu veröffentlichen.
    Ich würde halt gerade bei der Hausbank den Rechtsanwalt vorerst vermeiden und gegebenenfalls den Ombudsmann einschalten.
    Und halt alles in freundlichem Tonfall. Die Banken sind in gewaltigem Zugzwang. Die Bearbeitungszeit kollidiert zur Zeit mit der Verjährung.
    Bei jeder Bank wird es sicher zu einem Krisenmanagment kommen wo ein Notfallplan bezüglich des Vorgehens und der Bearbeitung der Anträge geht.
    Ich warte also erstmal ab und schaue was sich in den nächsten 2-3 Wochen tut. Man sollte hier einfach etwas Gedult haben.

    Hallo,


    durch den doch sehr höflichen und hilfsbereiten Umgang in dieses Thread möchte ich mich auch mit meinen
    Erfahrungen rund um meine Rückforderungen beteiligen.


    BMW Bank / Finanzierung aus 12/2004 / 568€ Bearbeitungsgebühr + Zinsen
    (Leider noch keinerlei Reaktion)
    Santander / Konsumerkredit aus 2008 / 34€ Bearbeitungsgebühr + Zinsen
    (Standardschreiben das aus Kulanz gezahlt wird)
    DKB / Kredit aus 2009 / 150€ Bearbeitungsgebühr + Zinsen
    DKB / Aufstockung 2011 / 220€ Bearbeitungsgebühr + Zinsen
    (Leider noch keinerlei Reaktion)


    Alle Anträge habe ich per Einschreiben am 31.10.14 versendet (DKB zwei separate Einschreiben da auch zwei Rückforderungen).
    Bei allen Schreiben wurde der Empfang auch bestätigt (Foto der Empfangsunterschrift Sendungsverfolgung Post).
    Zahlungsfrist habe ich bis zum 24.11.14 gesetzt.


    Mein weiteres Vorgehen:
    ab 24.11.14 nachfrist von 10 Tagen setzen mit vorab Fax
    ab 04.12.14 Ombudsmann oder RA einschalten


    Meine Frage:
    Ab wann ist die Verjährungsfrist eigentlich gehemmt mittels Ombudsmann?
    Ist bereits das Anschreiben massgebend oder muss zwingend auch eine Bestätigung des Ombudsmann erfolgt sein?
    Mache mir etwas Gedanken da der 31.12.14 ja nicht mehr ganz so weit weg ist und die Ombudsmänner sicher auch mit
    Bergen an Anträgen überrannt werden.


    Meine Internetsichtung der bisher heftigsten Reaktion einer Bank bezüglich der Rückforderung:
    http://www.handelsblatt.com/fi…s-girokonto/10964862.html
    http://www.stuttgarter-zeitung…bc-8ea5-c2880fa9c3b9.html
    (So stärkt man sein Image und erweitert sicher den Kundenstamm......... :D )


    Gruß
    KingDaKa