UPDATE
Habe heute ein Schreiben von der BMW Bank erhalten mit folgenden Zeilen:
Derzeit erhalten wir eine große Anzahl von Anfragen aufgrund des am 28. Oktober 2014 ergangenen BGH—Urteils zur Bearbeitungsgebühr. Wir bemühen uns, jede Anfrage zeitnah und mit der nötigen Sorgfalt zu bearbeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage dennoch verzögert.
Es sind Ihrerseits keine weiteren Maßnahmen erforderlich um die Unterbrechung der Verjährung eintreten zu lassen. Ferner besteht für Sie keinerlei Notwendigkeit einen Anwalt zu mandatieren, einen Mahnbescheid zu beantragen oder das Ombudsmannverfahren zu betreiben.
Wir werden nach Prüfung des Sachverhalts umgehend auf Sie zukommen und lhnen die gemäß BGH-Urteil vorn 28. Oktober 2014 nichtverjährten Ansprüche im Zeitpunkt des Zugangs Ihres Schreibens ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erstatten; für diese nichtverjährten Ansprüche verzichten wir auch auf die Einrede der Verjährung bis zum 31. März 2015.
Was meint Ihr? Ist das wirklich schon eine Anerkennung? Wie sieht es dann nachträglich mit den eventuell nicht gezahlten Zinsen aus?
Habe auch heute nochmal bei der BMW Bank angerufen und eine Interessante Info bekommen. BMW will nach Aussage eines Mitarbeiters berechtigte Forderungen rückwirkend bis zum 01.01.2004 erstatten. Also wer meint das es nichts bringt da es länger wie 10 Jahre her ist jedoch noch in 2004 sollte unbedingt die Erstattung der Bearbeitungsgebühren beantragen. Zurückfordern wäre hier dann vielleicht doch die falsche Formulierung da es sich dann tatsächlich um Kulanz handelt.