Beiträge von vincentt

    Vielen Dank für die vielen Antworten,
    Ich habe tatsächlich nach dem Abitur zu erst Zivildienst geleistet und mich dann pro Jahr einmal für das Studium beworben, welches strenge Zugangsvoraussetzungen hat. Dazu zählt auch ein Praktikum von mindestens 6 Monaten. Durch 2malige Ablehnung durch die Uni, habe ich insgesamt 1,5 Jahre Praktikum gemacht und dann in Festanstellung gearbeitet.


    Über 6000 Euro werde ich mit meinen Studiengebühren und Aufwendungen für das Studium sowieso nicht kommen, also werde ich versuchen, es als Sonderausgaben abzusetzen. Der Absatz mit dem Beginn des Studiums direkt nach dem Abitur hatte mich nur verwirrt.
    Jetzt habe ich ein wenig mehr Klarheit darüber.


    Eine weitere Frage hat sich jedoch gleich noch ergeben: Kann ich die Kosten des Studiums aus den Jahren 2013 und 2014 auch mit in die Steuererklärung von 2015 aufnehmen? Da ich in den vorangegangenen Jahren zu wenig verdient habe, um die Kosten für das Studium steuerlich geltend zu machen.


    Vielen Dank schonmal

    Hallo.
    Ich habe eine Frage zum Absetzen der Kosten meines Erststudiums.
    Die Kosten habe ich als Werbungskosten angegeben, was das Finanzamt leider nicht hinnehmen möchte.
    Nun steht hier auf der Website, dass man ein Erststudium als Sonderausgabe absetzen kann, jedoch unter der Bedingung, dass man es direkt nach dem Abitur begonnen hat. Ich habe zwischen Abitur und Studium ca. 4 bis 5 Jahre gearbeitet. Gibt es für mich also keine Möglichkeit, mein Erststudium steuerlich geltend zu machen? Wenn ja, oder nein, unter welchem § im Einkommenssteuergesetz kann ich die Bedingungen dafür nachlesen?


    Kurze Faktenlage: Ich studiere seit 2013 in Vollzeit und arbeite nebenbei freiberuflich. Erst ab dem Jahr 2015 würde es sich für mich lohnen, das Studium steuerlich geltend zu machen.


    Viele Dank für jede Hilfe.