Unsere Verhandlung war Mitte Dezember 2016 vor dem LG Bochum. Bei der Güteverhandlung bot die Bank ca. 6000€ an.Nach Beratung mit meiner Anwältin lehnten wir diesen Betrag ab, Der Forderungsbetrag belauft sich auf ca.35000€ plus Zinsen.
Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen mit der Begründung,daß wir die Bearbeitungsgebühr im Jahr 2015 mit Zinsen zurückbekommen haben und die Bank davon ausgehen konnte,daß keine weiteren Forderungen aus diesen Verträgen mehr möglich währen.
Wir haben das Vertrauen in die Rechtssprechung in Deutschland .
Unsere RA hat Berufung eingelegt.