Beiträge von caramax

    Bin grad an der Steuererklärung für 2018. Ich habe damals ein Notebook gekauft (Beleg ist vorhanden), das ich natürlich angeben werde. Kann ich zusätzlich Arbeitsmittel (hier: Büromaterial) unterhalb der Nichtbeanstandungsgrenze (also mit einem Betrag von 110 €) ohne vorhandene Belege angeben oder gilt hier: entweder Notebook oder das Büromaterial?

    Ich habe in 2020 und 2022 jeweils eine "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" bei der DRV beantragt, um zum Ausgleich einer Rentenminderung wg. vorzeitigen Renteneintritts Rentenpunkte zu "kaufen". Bei beiden Auskünften ist der Faktor, an dem sich der zu zahlende Gesamtbeitrag bemisst, gleich hoch, nämlich: 7235,586. Im Artikel "Warum sich der Kauf von Rentenpunkten 2022 besonders lohnt" von Finanztip vom 20.10.22 war genau dieser Wert auch als "Preis" eines Rentenpunktes für das Jahr 2022 benannt. Warum aber war er 2020 gleich hoch? Kann doch kein Zufall sein.

    Der im Februar 1955 geborene Mann kann zum 01.12.2020 in Regelaltersrente gehen und wirde nach deren Aussage die Rente über 20 Jahre beziehen.


    https://m.population.io/#/1955/02/02/male/Germany


    Nebenbei basiert die Aussage, dass Verbesserungen für die aktuellen Rentner nicht für die künftigen Rentner gelten werden, auf bestimmten Annahmen (die sich als auch falsch herausstellen können). ;)

    Schöner Link, bringt bei mir nur leider kein Ergebnis :(

    Kann man eigentlich über den dicken Daumen sagen, ob es für einen Durchschnittsverdiener, Single, keine Kinder sinnvoller ist, die Altersrente durch freiwillige Zahlungen (z. B. 30000 € in jährlichen Tranchen aufzustocken oder die gleiche Summe in einen ETF-Sparplan zu stecken? Das einzige, was sicher ist, ist ja, dass die Rentenvariante nicht so lukrativ ist, wenn man früh stirbt.


    Bin dankbar für Antworten

    Hallo,


    mein Darlehen bei der LBBW / BW Bank aus dem Jahr 2006 ist nach eigener Prüfung in mindestens 2 Punkten fehlerhaft. Das Darlehen habe ich allerdings bereits Anfang 2015 komplett zurückbezahlt, allerdings regulär aufgrund meiner hohen Tilgungsrate und von vereinbarten Sondertilgungen, d. h. ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Macht ein Widerruf bis zum 21.6. dennoch Sinn?


    Wie liefe das dann von statten? Würde die Kreditsumme von der Gesamtsumme meiner Zahlungen abgezogen und ich bekäme die Differenz (ggf. abzgl. irgendwelcher Bearbeitungsgebühren) erstattet? Oder ist das zu einfach gedacht?


    Grüße, Markus

    Hallo,


    mein Darlehen bei der LBBW / BW Bank aus dem Jahr 2006 ist nach eigener Prüfung in mindestens 2 Punkten fehlerhaft. Das Darlehen habe ich allerdings bereits Anfang 2015 komplett zurückbezahlt, allerdings regulär aufgrund meiner hohen Tilgungsrate und von vereinbarten Sondertilgungen, d. h. ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Macht ein Widerruf bis zum 21.6. dennoch Sinn?


    Wie liefe das dann von statten? Würde die Kreditsumme von der Gesamtsumme meiner Zahlungen abgezogen und ich bekäme die Differenz (ggf. abzgl. irgendwelcher Bearbeitungsgebühren) erstattet? Oder ist das zu einfach gedacht?


    Grüße, Markus