Ich habe eine Frage zur Übungsleiterpauschale:
Ich bin Bafög-Empfänger und werde durch viele verschiedene einzelne Honorarverträge mit künstlerischen Tätigkeiten am Ende des Bewilligungszeitraums in etwa 5500€ verdient haben. Da ich jedoch als Bafög-Empfänger nur 4800€ anrechnungsfrei verdienen darf, würde ich für die darübergehenden Einnahmen von 700€ gerne von der Übungsleiterpauschale Gebrauch machen. Die Einnahmen erfüllen alle Voraussetzungen, die für die Übungsleiterpauschale benötigt werden (also art der Tätigkeit, Nebentätigkeit und entsprechend gemeinnütziger Auftraggeber). Meine Frage ist nun, ob die Honorareinnahmen explizit als Übungsleiterpauschale deklariert sein, also wortwörtlich als "Übungsleiterpauschale....etc." überwiesen sein müssen, oder ob es nur die für die Übungsleiterpauschale erforderlichen Voraussetzungen erfüllen muss, damit die Einnahmen nicht vom Bafög-Amt angerechnet werden.
Schonmal vielen Dank für kommende Erklärungen!