@Silvy62 (S. 535)
Hatte der Anwalt in Ihrem Fall nicht - angeblich - alle Fristen versäumt, und war nicht auch eine Mandatsentziehung sowie Schadenersatz gegenüber dem Anwalt im Gespräch?
@Silvy62 (S. 535)
Hatte der Anwalt in Ihrem Fall nicht - angeblich - alle Fristen versäumt, und war nicht auch eine Mandatsentziehung sowie Schadenersatz gegenüber dem Anwalt im Gespräch?
@lanAnderson2 (S. 534)
Beim Amtsgericht herrscht kein Anwaltszwang, sodass dort auch der Anspruchsteller Schriftsätze einreichen kann.
@lanAnderson2 (S. 529)
Können Sie Ihre Frage einmal verständlich formulieren? Wer will 'mal so eben' in einen MB vollstrecken? Wie ich geschrieben habe, kann man aus einem Vollstreckungsbescheid - wie aus einem Versäumnisurteil - vollstrecken!
@lanAnderson2 (S. 528)
Auch bei Zustellung eines MB muss die Bank Fristen beachten, will sie nicht den Erlass eines Vollstreckungsbescheids riskieren, aus dem - wie aus einem Versäumnisurteil - vollstreckt werden kann.
Immer mit der Ruhe (S. 527)
Die Aussichten, einen Prozess wegen einer verjährten Forderung gegen eine Bank zu gewinnen, sind gleich Null! Ist eine Forderung verjährt, und erhebt die Bank die Einrede der Verjährung, hat der Richter keine andere Möglichkeit, als die Klage abzuweisen!
@tanja (S. 526)
Können Sie mal erläutern, was Sie damit meinen, wenn Sie schreiben: "Wenn wiederspruch durch die bank erhoben wird..geht automatisch die Klage raus." Auch bei einer bereits verjährten Forderung? Darum geht es hier.
Immer mit der Ruhe (S. 526)
Wie soll ein MB ein Druckmittel bei einer verjährten Forderung sein??? Ist die Forderung verjährt, kann das Verfahren für den Antragsteller nur verloren gehen, da sich die Bank mit Sicherheit auf Verjährung berufen wird.
Immer mit der Ruhe (S. 525)
Ein Mahnbescheid nützt nichts (mehr), wenn die Verjährung nicht rechtzeitig gehemmt wurde. Die Bank wendet gegen den MB nur ein, die Forderung ist verjährt. Damit hat der Antragsteller die Kosten zu tragen.
@Uncrrupt (S. 524)
Sofern Ihr Schreiben noch in 2014 beim Ombudsmann eingegangen ist, ist dadurch die Verjährungsfrist gehemmt. Sie können daher die Entscheidung des Ombudsmannes abwarten. Heute einen Mahnbescheid zu beantragen, wäre Unsinn. Denn, ist die Hemmung durch das Schreiben an den Ombudsmann erfolgt, ist der MB zur Hemmung der Verjährungsfrist nicht notwendig, d. h., Sie müssten die Kosten für den MB selbst tragen. Ist Ihr Schreiben beim Ombudsmann nicht rechtzeitig, d. h. in 2014, eingegangen, dürfte Ihre Forderung aus dem Vertrag von 2005 verjährt sein, sodass die Verjährungsfrist heute auch mit einem MB nicht mehr gehemmt werden kann. Daher müssten Sie auch in diesem Fall die Kosten für den MB selbst tragen.
@Sylvi62 (S. 519)
Die Widerspruchsfrist für die Bank beträgt 2 Wochen. Erfolgt kein Widerspruch, sollte man Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids (VB) stellen. Liegt der VB vor, kann man bspw. den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.
Immer mit der Ruhe (S. 516)
Mit Kontoführungsgebühren befasst sich das BGH-Urteil vom 07.06.2011, Az. XI ZR 388/10 (steht auf der Internetseite des BGH unter "Entscheidungen").
@Snoopy_60 (S. 512)
Mit der rechtzeitigen Einschaltung des Ombudsmannes ist die Verjährungsfrist gehemmt, so dass daneben - zunächst - kein MB-Antrag notwendig war.
@Doris (S. 509)
Sofern die Santander alles bezahlt hat, können Sie den Antrag beim Ombudsmann sofort zurücknehmen.
@finalco (S. 508)
Welche Rollenverteilung soll "total umgedreht" worden sein? Dabei unterstellen Sie offensichtlich, dass Banken eine besondere Rolle spielen. Das sehen manche Banken offensichtlich genauso, was aber grundsätzlich falsch ist, und auch der Gesetzgeber - ganz im Unterschied zu manchen Gerichten - nicht so vorgesehen hat. Auch Banken sind, wenn sie klagen, vor Gericht nur Kläger, und wenn sie verklagt werden, auch nur Beklagte.
@knarf (S. 508)
Richtig. Dies gilt auch für eine Entscheidung des Gerichts nach mündlicher Verhandlung.
@finalco (S. 507)
Was soll daran, dass auch gegen Banken Vollstreckungsbescheide ergehen können, "abgedreht" sein? Sind Banken etwas Besonderes? Aus Vollstreckungsbescheiden kann man sogar gegen Banken - bspw. durch den Gerichtsvollzieher - die Zwangsvollstreckung betreiben!