@mel0107 (S. 468)
Was 'ebbe sand' und ''DSWNWST' schreiben ist nicht ganz zutreffend. Es kommt entscheidend darauf an, wie die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde. Sofort und in einer Summe mit der 1. Rate oder anteilmäßig mit allen Raten. Sollte letzteres der Fall gewesen sein, wären die Anteile der Bearbeitungsgebühr, die ab Januar 2005 gezahlt wurden, noch nicht verjährt, sondern würden erst am 31.12.2014 verjähren.
Daher sollten Sie den zuständigen Ombudsmann vor dem 31.12.2014 zwecks Hemmung der Verjährung anschreiben. Sollte sich später herausstellen, dass die BG doch bereits mit der 1. Rate vollständig bezahlt wurde, hätten Sie auf jeden Fall alles getan, um eine ggf. noch laufende Verjährungsfrist zu hemmen, ohne dass Ihnen Kosten entstanden wären.