@Butterblume (S. 348)
Weil Sie den Anwalt beauftragt haben. Sie können sich die RA-Kosten - im Wege des Schadenersatzes - von der Bank zurückholen.
@Butterblume (S. 348)
Weil Sie den Anwalt beauftragt haben. Sie können sich die RA-Kosten - im Wege des Schadenersatzes - von der Bank zurückholen.
Die DKB hat in unseren Fällen bisher prompt auf unsere Schreiben reagiert und den Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung - incl. der Zahlung von Zinsen - ordnungsgemäß erklärt.
@tanja v. 11.12.2014 (S. 320)
Der Mahnbescheid muss vom Amtsgericht erst erlassen und der Bank zugestellt werden. Dies geschieht erst nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses. Da zunächst die Banken angeschrieben wurden, dürften bisher Mahnbescheide den Banken kaum zugestellt worden sein, so dass schon deswegen bisher kaum jemand damit "Erfolg gehabt" haben dürfte.
@Rudiratlos v. 11.12.2014 (S. 320)
Das hängt davon ab, ob die Bearbeitungsgebühr in einer Summe mit der 1. Zahlung an die Bank oder nur anteilmäßig mit allen Raten gezahlt worden ist. Wurde die Gebühr nur anteilsmäßig mit den einzelnen Raten gezahlt, beginnt der Verjährung für den gezahlten Anteil erst mit der Zahlung des entsprechenden Anteils zu laufen, d. h., mit anderen Worten: Die ab Januar 2005 gezahlten Anteile der Bearbeitungsgebühr verjähren erst am 31.12.2014.
@shenja (S. 312)
Entscheidend ist, ob das Bearbeitungsentgelt Bestandteil des Darlehensnennbetrages ist oder nicht. Ist es nicht Bestandteil des Darlehensnennbetrages, sondern lediglich in den zurückzuzahlenden Gesamtbetrag eingerechnet, wird es erst mit jeder Rate anteilig an die Bank gezahlt. Dies bedeutet wiederum, dass die Verjährung für das anteilige Bearbeitungsentgelt erst mit der Zahlung der jeweiligen Rate zu laufen beginnt.
Bitte beachten, dass es 2 'Deutsche Banken' gibt: 1. die 'Deutsche Bank AG' und 2. die 'Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG', jeweils mit Sitz in Frankfurt/Main. Dabei handelt es sich um 2 selbständige juristische Personen mit unterschiedlichen Anschriften in Frankfurt/Main. Daher unbedingt im Kreditvertrag kontrollieren, mit welcher 'Deutschen Bank' der Vertrag geschlossen wurde.
@didi1978 (S. 296)
Wie bereits von 'kastanienblatt' mitgeteilt, hemmt allein das bei der Bank eingegangene Rückforderungsschreiben die Verjährung nicht!!!
@Jagi (S. 263)
Richtig: Bei Zahlung der Bearbeitungsgebühr bereits in 2004, greift die tag genaue Verjährung von 10 Jahren.
Danke für den Hinweis. Hatte ich vergessen - nochmals - zu erwähnen.
@alexa1108 (S. 262)
Möge der Kollege wegen der Nutzungsentschädigung einmal Rn. 71 des BGH-Urteils vom 28.10.2014, XI ZR 348/13 lesen.
Ansprüche, egal ob auf Zahlung der Bearbeitungsgebühr oder auf Zahlung von Zinsen, verjähren am 31.12.2014, wenn der Darlehensvertrag vor dem 01.01.2012 geschlossen und die Zahlung der Bearbeitungsgebühr vor dem 01.01.2012 erfolgt ist.
@ben123 (S. 255)
Das Schreiben der Bank dürfte für einen umfassenden Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung nicht ausreichen, da die Bank nur bzgl. "berechtigter" Rückforderungen verzichtet, d. h., die Bank behält sich wohl noch vor, darüber zu entscheiden, ob Ihre Rückforderung berechtigt ist oder nicht.
@Andy80 (S. 255)
Dass man ohne "Fristsetzung" und ohne "Mahnung " angeblich keinen Mahnbescheid beantragen und auch den Ombudsmann nicht einschalten könne, ist falsch!
@LittleFu (S. 236)
Wie lautet der Text des Schreibens der DB genau? Ansonsten kann man dazu keine Stellung nehmen, insbesondere nicht, ob mit dem Schreiben der DB wirksam auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet wird.
@oktay33 (S. 242)
Was beutet, mein Kreditvertrag "war [...] von 15.10.2002 - 15.09.2008 abgeschlossen"?
@ben123 (S. 243)
Verzichtet die Bank wirksam auf die Erhebung der Einrede der Verjährung, und wird dennoch ein Mahn-/Klageverfahren zwecks Verjährungshemmung eingeleitet, hat der Antragsteller/Kläger aller Voraussicht nach die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, da in diesen Fällen ein Mahn-/Klageverfahren nicht notwendig war.
@Picteur (S. 246)
Die Antwort ist falsch. Zuständig für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, es denn, es existiert in dem entsprechenden Bundesland ein sog. 'Zentrales Mahngericht'.
@rainbow (S. 247)
Es kommt für den Umfang des Verzichts der Bank auf die Erhebung der Einrede der Verjährung darauf an, welche Ansprüche 'rainbow' gegenüber der Bank geltend gemacht (nur die Bearbeitungsgebühr oder die BG mit Zinsen), denn der Verzicht der Bank bezieht sich auf den "mit Ihrem Schreiben geltend gemachten" Anspruch.
@Daniel.K (S. 252)
Wo haben Sie gelesen, dass Ansprüche aus Verträgen aus 2005 verjährt sind? Hier im Forum mit Sicherheit nicht. Dies ist auch definitiv falsch. Auch Ansprüche aus Verträgen aus 2005 verjähren erst am 31.12.2014, falls die Bearbeitungsgebühr in 2005 mit der 1. Kreditrate gezahlt wurde.
@Rudiratlos (S. 209)
Die 10jährige Verjährungsfrist wird tag genau berechnet, und zwar vom Tag der Entstehung des Rückzahlungsanspruchs an. Sollte die Bearbeitungsgebühr allerdings anteilig mit den jeweiligen Raten an die Bank gezahlt worden sein (s. dazu das BGH-Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 348/13, Rn. 28), könnte für die ab 2005 anteilig gezahlten Beträge der Bearbeitungsgebühr ggf. die 10jährige Verjährungsfrist in 2014 noch nicht ablaufen. Dies sollten Sie durch einen Anwalt prüfen lassen.
@ichbinsm35 (S. 178)
Dass Banken angeblich durch ein einfaches Schreiben Verjährungsfristen "stoppen können", ist definitiv falsch.