Beiträge von kqp

    zu 'lobster53' vom 19.11.2014 u. a.


    Zinsen werden im Mahnbescheid und auch in jeder Klage nicht betragsmäßig errechnet, sondern mit dem Antrag gefordert, der Beklagte solle verurteilt werden, auch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem ... (hier sollte man den Tag des Abschlusses des Darlehensvertrages angeben) zu zahlen. Entsprechend kann man auch in außergerichtlichen Aufforderungsschreiben verfahren.

    zu 'schneidexe' vom 17.11.2014


    Vorsorglich sollte man auf den 28.12.2011 abstellen. Die Frist gegenüber der Bank muss nicht unbedingt 3 Wochen betragen, d. h., man kann auch eine kürzere Frist setzen, um noch rechtzeitig vor dem 31.12.2014 verjährungshemmende Maßnahmen (z. B. Klage oder Mahnbescheid) ergreifen zu können.

    zu 'nelli' vom 17.11.2014


    Was die Roland meint, ist die sog. Nachmeldefrist. Diese beträgt - je nach vertraglicher Regelung - 2 oder 3 Jahre. Innerhalb dieser sog. Nachmeldefrist nach dem Ende des Vertrages muss man der alten RSV die Altfälle gemeldet haben. Etwas anderes gilt nur, wenn man die Nachmeldefrist unverschuldet versäumt. Schließt man im Anschluss an den beendeten Vertrag einen neuen Vertrag bei einer anderen RSV, und liegt ein sog. nahtloser Übergang vor, so kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen auch an die neue RSV wenden.

    zu 'Sylvi62' von heute


    Der Verstoß, der der Bank bei den Bearbeitungsgebühren zum Vorwurf gemacht wird, liegt - im Gegensatz zu den Widerrufsentscheidungen des BGH - wohl darin, dass die Bank sich die Bearbeitungsgebühren zu unrecht hat bezahlen lassen. Dies war aber regelmäßig in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Darlehensabschluss, sodass dieser Zeitpunkt wohl maßgeblich sein dürfte.

    zu 'teasy65' von heute


    Eine Eingangsbestätigung und die Mitteilung der zukünftigen Bearbeitung durch die Bank hemmt die Verjährungsfrist nicht!!! Zur Hemmung reicht nur ein schriftliches Anerkenntnis der Bank aus, womit die Bank die Rückzahlung definitiv zusagt.

    zu 'Sylvi62' von heute


    Die Rechtsschutzversicherung (RSV) hat wahrscheinlich recht mit ihrem Einwand der sog. Vorvertraglichkeit. Hattest Du ggf. vor der jetzigen RSV eine RSV bei einer anderen Rechtsschutzversicherung, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages bestand? Sollte dies der Fall gewesen sein, könnte man diese ggf. noch in Anspruch nehmen

    'dr-no' von heute


    Hat denn noch niemand Erfahrung mit einem Kredit über eine Bausparkasse gesammelt? Meine Wüstenrot hat meine Anfrage, nach Rückerstattung der erhobenen Darlehensgebühr abgelehnt....[/quote]


    Entschieden hat der BGH bzgl. Bausparkassen mit Urteil vom 07.12.2010, XI ZR 3/10, dass die sog. 1%ige Abschlussgebühr zulässig ist. Handelt es sich um diese sog. Abschlussgebühr?

    zu 'Pelle' von heute


    Das Schreiben der Commerzbank ist mit Sicherheit kein Anerkenntnis. Allerdings verzichtet die Commerzbank auf die Erhebung der Einrede der Verjährung unter der Bedingung, dass das Erstattungsformular dort bis spätestens zum 31.01.2015 eingeht. Unter der Voraussetzung, dass die Frist für die Einreichung des Erstattungsformulars eingehalten wird, bräuchte man zunächst keine verjährungshemmenden Maßnahmen zu ergreifen.

    zu 'KingDaKa' von heute


    Die Einschaltung des Ombudsmannes hemmt auch die Verjährung. Dabei muss aber beachtet werden, dass es sich bei dem angerufenen Ombudsmann tatsächlich um eine anerkannte Schlichtungsstelle handelt, ansonsten hemmt der Antrag an den Ombudsmann nicht. Des weiteren muss es der für die entsprechende Bank/Sparkasse zuständige Ombudsmann sein. Zudem nehmen nicht alle Banken/Sparkassen an dem Schlichtungsverfahren ihres Ombudsmannes teil. Auch in diesem Fall hemmt der Antrag an den Ombudsmann die Verjährungsfrist nicht. Auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW e.V. gibt es einen Download von Kontaktdaten verschiedener Ombudsleute.

    zu 'nelli'


    Nur ein schriftlicher Verzicht der Bank vor dem 31.12.2014 auf die Erhebung der Einrede der Verjährung oder ein schriftliches Anerkenntnis des Zahlungsanspruchs durch die Bank vor dem 31.12.2014 hemmt die Verjährung. Erfolgt dies nicht, bleibt nur der Weg zum Gericht bis spätestens zum 31.12.2014 (Klage oder Mahnbescheid).