zu 'lobster53' vom 19.11.2014 u. a.
Zinsen werden im Mahnbescheid und auch in jeder Klage nicht betragsmäßig errechnet, sondern mit dem Antrag gefordert, der Beklagte solle verurteilt werden, auch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem ... (hier sollte man den Tag des Abschlusses des Darlehensvertrages angeben) zu zahlen. Entsprechend kann man auch in außergerichtlichen Aufforderungsschreiben verfahren.