Beiträge von xdtckx

    Hallo zusammen,


    Ich habe eine BU Versicherung bei der Aachen Münchner und habe mich leider vorher zu wenig informiert.


    Heute habe ich im Blog von Sven Henning gelesen, dass die Vertragsbedingungen eher schwammig formuliert sind und nachteilig für den Versicherten ausgelegt werden könnten.


    Sein Beispiel:


    " [...] Leistungen aus der Versicherung werden bei folgenden Ereignissen/ Auslösern nicht erbracht (Quelle: §6 Abs. 2)



    • BU durch innere Unruhen, falls der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter war
    • BU durch Strahlenereignisse, Kernenergie
    • BU durch vorsätzliche Herbeiführung oder strafbarer Versuch eines Verbrechens oder Vergehens
    • BU durch atomare, biologische oder chemische Waffen

    [/quote]Dabei ist leider auch der Straßenverkehr nicht eingeschlossen. Andere Unternehmen verwenden hier deutlich verbesserte Formulierungen und dort heißt es zum Beispiel bei der Alten Leipziger (BV10) Berufsunfähigkeitsversicherung:
    „c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch den Versicherten. Verkehrsdelikte und fahrlässige Verstöße sind von diesem Ausschluss nicht betroffen;“ [...] "
    [/quote]


    Meine Situation ist so, dass ich jährlich ca. 40 000 km auf dem Weg zur Arbeit verbringe. Daher wäre es mir sehr wichtig gerade im Falle von einem Verkehrsunfall BU mäßig abgesichert zu sein.


    Kann ich in diesem Fall mit der Checkliste den Vers.Berater zu einer konkreten Aussage bzgl. "BU-Rente nach Verkehrsunfall" bewegen. Und ist diese Checkliste auch rechtskräftig für den fall, dass es doch zu genau diesem Szenario kommt?


    Für Antworten und Tipps wäre ich sehr dankbar!


    Habe in den letzten Tagen Dank Ihrer Website sehr viel dazu getrennt. Vielen Dank dafür!! :)