Hallo!
Vielen Dank für die wirklich fundierten Informationen. Alles perfekt zusammengestellt.
Eine Frage habe ich zu den Zeiträumen von mir:
- 16.06.2016 neuer Arbeitsvertrag (01.08.2016) unterschrieben / Umzug 300Km entfernt
- 20.06.2016 alter Arbeitgeber Kündigung zum 31.07.2016
- Wohnung gefunden und Mietvertrag liegt vor ...
- Umzug Ende Juli 2016 geplant und Angebot vom Umzugsunternehmen liegt vor.
Habe gelesen, dass mindestens der "neue" Mietvertrag nach dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrages liegen muß.
Passt das so ? Oder soll besser der Umzug im August stattfinden ?
Es ist eine neuer Arbeitgeber und ich würde gerne die Werbungskosten ansetzen.