Beiträge von lieberjott

    Ich verstehe nicht, warum man direkt bei einem Hotel (und dann auch noch in Indien...) bucht und anscheinend auch noch eine Anzahl direkt ans Hotel überweist?


    Warum nicht über einen der üblichen Hotelbroker wie Expedia oder booking.com? Zumal man dort bei Problemen notfalls ein Chargeback über die Kreditkarte machen lassen kann. Abgesehen davon, buche in der Regel keine Hotels, wo ich in Vorleistung gehen muss.

    Ich hab am 7.2. ein Tagesgeldkonto bei Bank11 eröffnet und zwei Tage später kam der Aktivierungsbrief für SecureGo.

    Ergo: Ich hatte keine Probleme.


    Viele der negativen Bewertungen kann ich nicht nachvollziehen; viele sind wohl überfordert, ein reines E-Banking-Konto zu eröffnen.

    Die Produktkosten sind keine Depotkosten, sondern ein Teil der Kosten/Provisionen des investierten Fonds. Diese werden aber nicht abgebucht, sondern intern verrechnet, senken also quasi den Kurs des Fonds.

    Also im Gesetz steht das:


    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html


    "Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;"


    Letztendlich ist auch nicht die Frage, ob du MwSt. zahlen musst, sondern ob der Verkäufer der Anlage dafür Umsatzsteuer abführen müsste oder nicht und diese dann dir gegenüber mit 0% ausweist, wenn keine anfällt. Letztendlich muss es der Verkäufer wissen bzw tun.

    In der Kommunikation seitens Maingau müsste doch klar drinstehen, was als nächstes passiert.

    Ich gehe davon aus, dass der Belieferung dann eben zu einem späteren Zeitpunkt startet.


    Apropos: Woher weißt du denn, dass du in die Grundversorgung gerutscht bist?


    Abgesehen davon ist doch gar nicht klar, ob das Maingau verbockt hat. Vielleicht ist ja auch der lokale VNB (der Netzbetreiber) derjenige, der keine (fristgerechte) Freigabe erteilt hat.

    Das ist, wenn man sich mit der Frage beschäftigt hätte, nicht die korrekte Antwort

    Ich habe mich auf die erste Aussage von "R.F." bezogen, der schrieb:

    "Beispiel der HUK: Die Beitrags-/Leistungsquote in der Krankenversicherung beträgt derzeit ca. 65%, vor ein paar Jahren waren es noch 68%, von beiden Werten können z. B. Schadenversicherer, die im Wettbewerb stehen, nur träumen, die liegen durchweg bei über 90%. Noch deutlicher ist das bei der privaten Pflegeversicherung, die mit der Krankenversicherung zwangsläufig mitgekauft werden muss. Dort sind schon vor Jahren sämtliche Hemmungen gefallen, da lag die HUK im vor-Corona-Jahr 2018 bei einem Beitrags-/Leistungsverhältnis von ca. 35%, 2021 waren es dann schon 25%. "


    Später wurden 90% in Frage gestellt - ohne Zitat. Aber ja, da waren wohl die 90% gemeint, die in Tarifen feststecken...

    Können sie das mit den 90 Prozent bitte einmal belegen

    Das ist, wenn man sich mit der Branche beschäftigt, fast Allgemeinwissen.

    Schau in die ausführlichen Geschäftsberichte bzw. Kennzahlen einer beliebigen Versicherung. Teilweise unter dem Stichwort "Combined Ratio" zu finden.


    Nur mal so als Beispiel, weil's bei Google der erste Treffer für meine Suche war. Allianz Konzern, 1. HY 2018; die Combined Ratio lag bei 94,8%.

    Es gibt da keine Formulare.

    Du musst schon selber ein kurzes Schreiben aufsetzen und deinen Einspruch begründen.



    ...Wobei...ich kann dir gerne helfen. Hier ein Musterformular:


    ------------------------------------------

    Ich, Vorname Nachname, lege hiermit Einspruch gegen Ihren Grundsteuerwertbescheid vom Datum mit dem Aktenzeichen XYZ ein.

    Grund:

    [ ] Aus Prinzip

    [ ] Im Internet hat jemand gesagt, man solle Widerspruch einlegen

    [ ] In der Zeitung hat jemand geschrieben, man solle Widerspruch einlegen

    [ ] Ich weiß es nicht


    Mit freundlichen Grüßen
    Ort, Datum, Unterschrift

    Ich mache das exakt seit drei Jahren so und die Gebühren wurden bisher immer als Werbungskosten anerkannt - nebst den vollen Kosten für das Schweizer Konto. Als Verwendungszweck nehme ich immer "Gehalt".


    Bei Wise kannst du dir hier einen Export ziehen:

    https://wise.com/history/


    Das mache ich immer für ein komplettes Kalenderjahr, schmeiße ein paar unnütze Spalten raus und lege das so als Beleg der Steuererklärung bei.


    Letztendlich hängt's natürlich vom Finanzamt und Sachbearbeiter ab, ob das durchgeht. Aber letztendlich sind es ja Kosten, die nur dadurch entstehen, dass man den Job (in der Schweiz) hat.

    Der Musiker Massiv macht dafür sehr viel Werbung. Ich überlege in das Geschäft durch Investition einzusteigen, nur dafür bräuchte ich eure Expertise ob sich das Lohnt und kein Risiko darstellt.

    Wenn das so toll ist, warum macht ein Musiker (der natürlich keine Ahnung von Investments haben wird) dann dafür Werbung, statt die Info für sich zu behalten und selber durch das Investment das dicke Geschäft zu machen?


    Ein Zauberer verrät ja auch nicht seine Tricks.

    Ich würde auch sagen: Broker wechseln statt weiter die Hausbank zu mästen.


    Ansonsten: Es gibt sogar Anbieter wie VIAC wo du mit Wertpapieren in Säule 3a einzahlen kannst (falls das interessant für dich ist) - zu geringeren Kosten, als jenen die du nennst.

    Bei der UBS entfallen bei Gehaltseingang die Zusatzgebühren für das Domizil im Ausland.

    Damit ist sie schnell eine der günstigsten Banken.

    Du musst kein Bankpaket nehmen, sondern nimmst dann im Zweifelsfall nur ein Konto und transferierst dein Gehalt mittels "Wise".


    Aber es wäre zu überdenken, ob du nicht evtl. doch ein Bankpaket nimmst und dann beispielsweise eine Maestro-Karte und vollwertige Kreditkarte bekommst.

    Die Kosten für das Konto kannst du in kompletter Höhe als Werbungskosten absetzen.


    So etwas wie IBANI finde ich nicht sinnvoll, da du damit nicht vollständig am Schweizer Zahlungsverkehr teilnehmen kannst. Denke nur an die Krankenversicherungsprämien, die du ja mittels LSV+, QR-Rechnung oder eBill zahlen musst.


    Die genannten Durchlaufkonten von deutschen Banken gibt es bei grenznahen Sparkassen und Volksbanken, aber diese haben auch jeweils Grundgebühren und auch wieder die von mir genannten Einschränkungen bezüglich der vollwertigen Teilnahme am Schweizer Zahlungsverkehr.

    Viele Banken im Grenzgebiet auf deutscher Seite bieten Konten in beiden Währungen an.
    In wie weit das mit Blick auf Gebühren und in Umrechnngskursen versteckten Gebühren attraktiv ist, kann ich nicht sagen.

    Attraktiv kann es nie sein, da man immer zweimal den Währungswechsel bezahlt. Je nach Bank und Weg sind das 0,4 bis 2,5%. Hinzu kommt das Wechselkursrisiko.

    "Anlegen" ist auch lustig, die Zinsen seit weit unter der Inflationsrate und weit unter dem, was es in Deutschland an Zinsen gibt.

    Außerdem gehe ich jede Wette ein, dass auch Yuh in Zukunft Geld kosten wird - ggf. mit zusätzlichen Spesen für Personen mit Wohnsitz außerhalb der Schweiz, so wie das sonst bei fast allen anderen Schweizer Banken Usus ist.


    Ich würde davon abraten, wenn man keinerlei Bezug zur Schweiz hat.

    Hat jemand hierzu weitere Infos bzw Ratschläge?

    Der Widerspruch aufgrund des von dir genannten Grundes ist absolut sinnlos.

    Das Finanzamt kann nichts dafür, dass du vermutest, dass Berlin als Kommune die Hebesätze nicht zu deinen Gunsten anpassen wird.

    Ich bin da bei FinanzPanda...dass man aktuell sehr günstig zur Miete wohnt, würde ich zum Anlass nehmen, massiv die Sparquote zu erhöhen und den Markt intensiv zu beobachten. Da jetzt auch wieder die Sparzinsen steigen und die Preisentwicklung bei Immobilien eher Bremsspuren bekommt, kann man sogar noch ein bisschen was durch die Zinsen mit der Zeit aufstocken.


    Ebenso kann man die Zeit nutzen, etwaige Versicherungen zu verkaufen oder zu kündigen - oft gibt es da ja auch längere Fristen. Selbst bei ungünstigen Bedingungen kann ein Verlust (z.B. weil Rückkaufswert geringer als die Summe der Einzahlungen) unter'm Strich lohnenswert sein, weil man auf diesen Teil keine Finanzierungszinsen zahlen muss.