Heben diese Anbieter ihre Tarife demnächst auch noch an, oder kann ich dort bedenkenlos wechseln???
Man kann ja Tarife mit Preisgarantie wählen.
Heben diese Anbieter ihre Tarife demnächst auch noch an, oder kann ich dort bedenkenlos wechseln???
Man kann ja Tarife mit Preisgarantie wählen.
Es bleibt die Frage, was wird seitens dieser Unternehmen, vom Staat, der Politik dagegen unternommen ?
Etwas ganz wichtiges fehlt in dieser Auflistung: Was wird von Seiten der Bürger und Betroffenen unternommen? Man kann nicht immer nur nach anderen schreien und Verantwortung abgeben. Man muss auch selber den Denkapparat einschalten, sich informieren usw.
Danke. Den Bauantrag habe ich nicht.
Dann im Archiv des lokalen Bauamts anfordern, vielleicht ist da noch was vorhanden.
ZitatIch habe schon vor meiner Anfrage im Netz gesucht. Ich seh da keinen Unterschied zwischen EFH mit Einliegerwohnung und Zweifamilienhaus.
Dann hast du schlecht gesucht. Ich habe Hinweise gefunden (die man verifizieren muss): (Kein) externer Zugang, Größe, Ausstattung mit Küche/Sanitäranlagen usw.
Werbliche Aussagen von Maklern sind nicht relevant für die Grundsteuer...
Ich würde erstmal selber recherchieren:
Als was wurde das Haus damals laut Bauantrag genehmigt?
Gibt's alte Feststellungsbescheide, aus denen hervorgeht, als was das Haus gewertet wird?
Und du kannst auch selber recherchieren, was die steuerliche Definition einer Einliegerwohnung ist und wann aus dem vermeintlichen EFH mit Einliegerwohnung doch eher ein Zweifamilienhaus wird.
Wirklichen fachlichen Rat kann dir aber nur ein Steuerberater geben.
Bitte zitiere nicht Agora Energiewende, die drehen sich die Welt so wie sie sie haben wollen.
Ich zitiere nicht. Ich verweise nur auf die Daten, die dort aggregiert und visualisiert werden. Die kann man von mir aus auch woanders holen.
Mal abgesehen davon; ich bin im Oktober 2021 zu Octopus mit meinem Stromvertrag gewechselt, mit zweijähriger Preisbindung und wenn man hier so im Forum so ließt, ist das wohl einer der wenigen Anbieter, der sich nicht mit irgendwelchen fadenscheinigen Versuchen aus solchen Verträgen zu lösen versucht.
Ich bin daher in der glücklichen Lage, bis Oktober 2023 nur 22,76 ct/kWh zu zahlen - bei 9,40 Euro Grundpreis.
Bei dem Bonus bzw. der Prämie handelt es sich eher Kunden-werben-Kunden-Programm. Die 125 € gibt's dann deswegen als Prämie für den Empfohlenen, der Empfehler bekommt 50 €.
Die FAQ dazu gibt es hier: https://go.octopusenergy.de/freund_in-werben - den dort normaler Weise eingebetteten Empfehlungslink habe ich entfernt.
Ernsthaft: Du kannst doch nicht die Durchschnittswerte bei dieser Betrachtung nehmen. In einer Dunkelflaute beträgt der Anteil der AKWs derzeit garantiert an die 20%.
Nein, definitiv nicht! In den letzten 31 Tagen haben AKW recht konstant 3,5 GW Strom erzeugt, der Verbrauch lag in der Spitzte bei 80 GW, im Minimum 35 GW. Selbst bei den Extremen ist damit weit von deinen fabulierten 20% entfernt.
Und gerade in den Zeiten, wo viel Strom verbraucht wurde, wurde auch besonders viel aus EE-Anlagen erzeugt.
Siehe https://www.agora-energiewende…12.2022/13.01.2023/today/
Klar, Atomkraftwerke sind "gut" für die Grundlasterzeugung. Aber es ändert nichts daran, dass dieser Strom günstig wäre.
Wenn wir ab dem 01.04. die AKWs abschalten
Die AKW tragen nur zu ca. 5% der Stromerzeugung in Deutschland bei, solche gravierenden Auswirkungen auf den Preis sind daher kaum logisch. Abgesehen davon werden die realen Kosten (und die zukünftigen Kosten) bei AKW in sehr hohem Umfang von den Steuerzahlern getragen. Es ist ein Märchen, dass Atomstrom besonders günstig sei.
Was hat mein Stromlieferant davon für Vorteile, wenn ich jetzt schon einen Anschlussvertrag bis Mitte 2024 abschließe?
Er wird auf einen dicken Gewinn spekulieren, weil er dir teuren Strom verkaufen kann, den er viel günstiger einkaufen wird.
Der Stromlieferant kann sich jetzt schon mit Terminkontrakten eindecken, die garantieren, dass er im 3. Quartal 2023 nur 18 Cent pro kWh im Einkauf zahlen muss. Und der Preis sinkt noch weiter und es wird erwartet dass diese noch weiter sinken (auch im Spotmarkt).
https://www.eex.com/de/marktda…etpicker%22%3A%2228%22%7D
Berücksichtigen muss man aber natürlich noch die ganzen Abgaben, Entgelte und Steuern, die auf den Einkaufspreis draufgeschlagen werden müssen.
https://www.golem.de/news/neue…r-melden-2301-171010.html
Hier steht ein bisschen mehr dazu. Grenze pro Plattform sind wohl 30 Verkäufe pro Jahr und unter 2000 Euro Umsatz.
Da werde ich wohl zukünftig schauen müssen, dass ich ordentlich zwischen den Plattformen aufteile, damit ich bei keiner über 30 komme.
Bei der Anmeldung zum Portal habt ihr bestimmt einem Passus zugestimmt, dass jegliche Korrespondenz über das Portal stattfindet und Korrespondenz, die über selbiges bereitgestellt wird, als zugestellt gilt.
Wenn man in solchen Gesetzen jegliche nur erdenkbare Eventualität berücksichtigen würde, dann wären sie heute noch immer in Diskussion und nicht beschlossen.
Zudem: Ein Wintergarten ist im Winter nunmal eine extrem ineffiziente Verschwendung von Heizenergie.
Dass dann auch noch erwartet wird, dass der Steuerzahler diese Art von Verschwendung subventioniert, finde ich moralisch doch arg fragwürdig. Wer sich einen Wintergarten anbauen lässt, der ist durch steigende Gaspreise wohl ganz sicher nicht armutsgefährdet.
https://www.v-check.de/aktuelles/gold-zertifikate
Da wird der Gold ETC als nicht steuerbefreit beschrieben.
Der Grund ist vermutlich hier zu finden:
https://de.extraetf.com/wissen/besteuerung-von-gold-etc
ZitatAchtung: Es werden auch Gold‑ETCs ohne physischen Auslieferungsanspruch angeboten. Bei diesen gilt die Steuerfreiheit nicht – Kursgewinne müssen dann versteuert werden.
Dein ETC ist dort entsprechend als nicht-ausliefernd gelistet.
Hätte man aber selbst innerhalb von fünf Minuten mit Google herausfinden können - so wie ich gerade. Bank hat also alles richtig gemacht.
Also bei der ING kann/konnte man bis zu drei Unterkonten (Tagesgeld) eröffnen, die jeweils eine eigene IBAN haben. Daueraufträge zwischen diesen Konten sind problemlos möglich.
Du könntest direkt den Support von Buhl kontaktieren, schließlich hast du ja für die Software bezahlt.
Ansonsten: Im Menü "Sonstige Angaben" -> "Ergänzende Angaben" kann man Text hinzufügen, der mitverschickt wird.
Sorry, wirklich gar nicht. Betrachte noch einmal mein Beispiel mit dem 200 m²-Grundstück. Natürlich kann die 100 m²-Wohnung dort auf einer Ebene sein.
Bei Hochhäusern ist es erst recht normal, dass die anteilige Grundstücksfläche geringer als die Wohnfläche ist.
Mir brauchst du das nicht erklären. Aber der Fragesteller hatte sich eben gewundert bzw. gefragt ob es sein kann, dass die anzurechnende Grundstücksfläche kleiner als die Wohnfläche sein kann.
Und bei seiner genannten Konstellation war eben stark zu vermuten, dass sich die Wohnung über zwei Etagen erstreckt.
Du siehst, die anteilige Grundstücksfläche hat nichts mit der Wohnfläche zu tun! Und es ist auch irrelevant, ob Deine Wohnung in einer Ebene ist oder über mehrere Ebenen verteilt ist.
Doch, das erklärt, warum sein Anteil an der Grundstücksfläche kleiner als die Wohnfläche ist.
Warum gibt es ein Unterschied zwischen mein Anteil (12/100 sprich 94,32qm) und die tatsächliche Größe der Wohnung nämlich 110qm
Ist die Wohnung wohlmöglich auf zwei Etagen verteilt? Oder irgendwas anderes, was zur Wohnfläche zählt, befindet sich in einer anderen Etage?
Würde auch immer Einspruch einlegen.
In meinen Augen absolut sinnfreier Vorschlag. Wenn offensichtlich alles korrekt ist, macht es keinen Sinn, die Finanzverwaltung mit solchen Dingen noch mehr zu belästigen.
Das habe ich als Antwort schon befürchtet. Aber wie sieht es aus, wenn man den Hebesatz "Stand heute" annimmt? Dann sollte es doch möglich sein zu vergleichen....(fragt einer der nicht weiß wie die Bescheide aussehen/was sie beinhalten)?
Ja klar, dann kann man den neuen Grundsteuerwert mit dem alten vergleichen.