Beiträge von lieberjott

    Um mal wieder etwas zurück zum Thema zu kommen:
    Ich habe heute den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid von meinem Finanzamt in Baden-Württemberg erhalten.


    Inhaltlich stimmt alles und der neue Messbetrag ist ca. 20% niedriger als der alte, trotz recht großer ETW in nicht ganz günstiger Lage.


    Für den einen oder anderen Prozesshansel ist dieser Passus aus dem Bescheid vermutlich auch noch interessant:

    In der Regel macht es keinen Sinn, parallel Geld anzusparen, besser sollte man direkt tilgen. Auch wenn der Kredit (aus heutiger Sicht) nur 1,6% kostet, so ist dieser Zinssatz sicherlich deutlich höher, als der Habenzinssatz im Bausparvertrag.

    Ja, ich finde das auch immer so "lustig". Statt direk zu tilgen (oder zum Ablauf der Zinsbindungsfrist), wird für hohe Gebühren ein Bausparvertrag angeschafft, welcher keine oder nur mickrige Zinsen abwirft und dieser angespart, anstatt den Hebel des quasi umgekehrten Zinseszinseffekts zu anzuwenden in dem höher getilgt wird.

    Ich würde das mit dem Bausparvertrag daher lassen. Der Darlehenszins ist ja gewissermaßen Augenwischerei, wenn man schaut, welche gesparten Zinsen einem da entgehen bzw. dass bei geringerer Restschuld auch ein deutlich höherer Zinssatz zu ertragen wäre.

    Was sich am meisten rechnet ist ein "Balkonkraftwerk" mit dem man seinen Standby-Verbrauch deckt und vielleicht noch den Homeoffice-PC oder Laptop.

    Oder man kann seinen Verbrauch so gut steuern (z.B. Auto laden, Spülmaschine und Waschmaschine laufen lassen), dass auch eine größere Anlage ohne Speicher einen möglichst hohen Eigenverbrauch ermöglicht.


    Ich tendiere auch erstmal Richtung Balkonkraftwerk (anderes ist bei einer ETW auch kaum möglich) und selbst da überlege ich, in wie weit ich wirklich die 600 Wp (am Wechselrichter) ausschöpfen kann oder will. Mein Stromtarif ist aktuell noch sehr günstig und der Grundverbrauch im Home-Office beträgt etwa 200 Wh. Mehr Leistung würde im Zweifelsfall dafür sorgen, dass ich Strom ohne Vergütung ins Netz einspeise.

    Vielleicht ist das ja neben dem Wetter der zweite Grund, warum die Schweden (und Dänen) lieber ihren Urlaub in Frankreich, Spanien oder Italien verbringen.:|

    Ist vielleicht eher, damit die Kinder fragen können: "Pappa, varför ger du säljaren färgat papper?"

    Wenn die angeblichen Gutachter so tolle Gutachten erstellen, warum darf man diese dann nicht einsehen? :rolleyes:

    Weil die zugrunde liegenden Daten sensibel und schützenswert sind!

    Wenn in einer kleinen Gemeinde ein Verkauf von Grundstück Y in Zone X für Z € in die Berechnung einfließt, dann weiß jeder, welches Grundstück gemeint ist und auch wer der Eigentümer ist.


    Die Besetzung der Gutachterausschüsse beispielsweise mit lokalen Architekten und Mitarbeitern vom Finanzamt ist definitiv nicht so verkehrt.

    Die Kommunen bestimmen über den Gutachterauschuss den Bodenrichtwert und damit maßgeblich den Grundsteuerwert. Ein Gegenbeweis zum Bodenrichtwert, der absolut willkürlich und unüberprüfbar ermittelt wird, ist beim Bundesmodell und in BW nicht zugelassen.

    Was soll diese perfide Desinformation? Die Bodenrichtwerte basierend in der Regel auf tatsächlich erfolgten Transaktionen!

    Und hier in BaWü gibt es da durchaus Bedenken, die man teilen kann (gleiche Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke bzw. Grundstücke mit 200qm-Villa oder 75qm-Häuschen)

    Gerade für BaWü teile ich diese Bedenken nicht. Fast überall im Ländle dürfte der Grundstückswert (Fläche x Bodenrichtwert) größer sein, als der Wert/Preis der eigentlichen Immobilie die drauf steht. Nicht umsonst heißt es ja auch Grundsteuer und nicht "Immobiliensteuer".

    Anteil der betrieblichen/beruflichen Nutzung in %; so lautet da eine Frage

    Das können wir ja nicht wissen. Wenn im Arbeitszimmer auch noch gebügelt und stundenlang die Steuererklärung für's Vorjahr ausgefüllt wird, dann ist der Anteil der beruflichen Nutzung sicherlich weniger als 100%.


    Steht da wirklich Objektanteil? Vermutlich ist gemeint, wer Eigentümer (ggf. zu welchem Anteil) des Objekts ist, in welchem sich das Arbeitszimmer befindet. Auch da wissen wir nicht, was bei euch im Grundbuch steht.

    Ansonsten: In den üblichen Steuerprogrammen gibt's ja in der Regel auch erläuternde Hilfestellung.

    Man könnte dann aber die widerspruchsfrist erst beginnen lassen, wenn der Hebesatz feststeht.

    Das ergibt noch weniger Sinn. Der Hebesatz wird kommunal festgelegt, die Grundsteuer ist Landes- und Bundesrecht. Dass man dann Einspruch einlegen können soll, weil die Kommune es mit den Hebesätzen übertreibt, wäre wirklich absurd.

    ... als eine Bruchbude auf größerem Grundstück...

    Wer eine Bruchbude auf einem großen Grundstück mit hohem Bodenrichtwert hat, dem steht es frei, sein Grundstück entsprechend zu teilen und einen Teil zu verkaufen. Damit kann man dann die Grundsteuer für die nächsten 100 bis 400 Jahre bezahlen.

    hm, ich will mal anders fragen. Hat hier schon jemand den neuen Bescheid bekommen (aus Baden-Württemberg !) und kann mir sagen, wie seine Bemessungszahl verändert ist ?

    Nein. Hatte ein paar Tage nach Start via ELSTER abgegeben und bisher noch nichts bekommen. Vermutlich sind die Sachbearbeiter im Finanzamt immer noch damit beschäftigt, die laut Presse, 50 bis 100 Telefonanrufe täglich (zuzüglich Mails) zu beantworten, die sich durch diesen Prozess ergeben.