Beiträge von Panse

    Auf der Finanztipseite steht das die Entfernungspauschale unabhängig vom tatsächlichen Aufwand geltend gemacht werden kann.


    Gilt dies auch wenn man garkeine Aufwände hat? In meinem Fall habe ich die Bahncard 100 2014 bezahlt und bin mir jetzt nicht sicher ob ich die Fahrten zur Arbeit die ich 2015 damit gemacht habe geltend machen kann?