Beiträge von Micky57

    Hallo Muc,
    vielen Dank für die Antwort. Eigentlich hatten wir das auch so gedacht. Jetzt wurde uns aber vom Sozialamt gesagt, da es sich um Eheleute handelt wären wir trotzdem unterhaltspflichtig, egal ob es sich um die zweite Ehefrau handelt oder die leibliche Mutter. Bei Eheleuten würde alles an Haushaltseinkommen zusammengerechnet werden und daraus würde sich dann ergeben, wie hoch die Leistungen zum gemeinsamen Lebensunterhalt wären. Es würde da nicht zwischen den Eheleuten unterschieden werden und wir wären somit unterhaltspflichtig. Wenn wir ebenfalls verheiratet wären wäre ja auch der Selbstbehalt viel höher als es für Ledige wäre und da würde auch kein Unterschied gemacht werden zwischen den leiblichen Kindern und den Schwiegerkindern.
    Können Sie mir da noch eine Auskunft geben bzw. was wäre Ihr Tipp zum weiteren Vorgehen?
    Viele Grüße

    Ich möchte noch eine Frage zum Thema Elternunterhalt stellen.
    Meine Eltern geschieden, mein Vater in zweiter Ehe wieder verheiratet. Er ist seit 2 Jahren krank, kann nicht mehr arbeiten und bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 850,00 Euro monatlich. Seine zweite Frau kann jetzt ebenfalls nicht mehr arbeiten und sie haben beim Sozialamt einen Antrag auf Untersüttzung gestellt. Das Sozialamt möchte jetzt von mir und meiner Schwester Auskünfte über unser Einkommen haben, da wir den beiden gegenüber unterhaltspflichtig sind. Das wir für meinen Vater unterhaltspflichtig sind ist uns bekannt. Wie verhält es sich aber seiner zweiten Frau gegenüber? Da mein Vater eine Rente von 850,00 Euro erhält wären wir ihm gegenüber nicht unterhaltspflichtig, so haben wir das im Internet gelesen. Der Antrag vom Sozialamt ist auch nur auf den Namen seiner zweiten Frau ausgestellt. Müssen wir hier zahlen oder kommen wir irgendwie da raus? Vielleicht gibt es einen Hinweis hier im Forum bevor wir zu einem Anwalt gehen.
    Vielen Dank.