Vielen Dank für den Rat.
Ich habe das Schreiben abgeschickt und werde über das Ergebnis berichten.
Beiträge von AquaDiver
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So einen 'Druck' würde ich nicht machen, sondern nur freundlich bitten, denn man hat als Verbraucher kein Anrecht, eine Rechnung zu bekommen:
Als Unternehmer ist das Luftfahrtunternehmen nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG verpflichtet eine Rechnung auszustellen; allerdings nur an Unternehmer für dessen Unternehmen oder juristische Personen - und nicht an Privatpersonen!
An Privatpersonen ist das Luftfahrtunternehmen lediglich berechtigt -und nicht verpflichtet- eine Rechnung auszustellen.Allerdings hat der Privatmann das Recht, vom Luftfahrtunternehmen eine Quittung zu bekommen:
§ 368 BGB -Quittung-
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.Als Unternehmer ist das Luftfahrtunternehmen nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG verpflichtet eine Rechnung auszustellen; allerdings nur an Unternehmer für dessen Unternehmen
Genau das ist das Thema; meine Frau ist Freiberuflerin und damit auch Unternehmerin.
Wir benötigen die Rechnung für Steuer / Finanzamt. -
Hallo,
meine Frau ist Anfang Juni mit der LH geflogen; bei der Buchung wurden bereits alle Angaben für eine Rechnungen mit USt gemacht.
Üblicherweise kann man die Rechnung dann nach dem Flug von einer LH-Seite downloaden.
Seit Juni scheint diese Funktion nachhaltig gestört zu sein; jedenfalls ist es trotz mehrmaliger telefonischer Nachfragen (jeweils mind. 15 min Warteschleife) nicht geglückt eine Rechnung zu erhalten.
An wen kann man sich wenden, um hier Druck zu machen? LH scheint hier tiefenentspannt ...Grüße
AquaDiver