Alles anzeigenHallo Zusammen,
wir haben ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen. Als das Darlehen 2011 ausgezahlt wurde, wurde eine Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Ich habe bereits die Gebühr von der Bausparkasse zurück gefordert und bekam folgendes Schreiben:
"...Das ist bei der Darlehensgebühr nicht der Fall. Denn die Darlehensgebühr entgilt nicht nur ein gewöhnliches Bankdarlehen, sonder darüber hinaus spezifische Leistungsbestandteile des Bausparvertrages.
Hierzu zählen namentlich die Einräumung einer Option auf ein Darlehen zu einem bestimmten Zinssatz, die der Bausparer bereits bei Abschluss des Bausparvertrages erwirbt und die Möglichkeit zur sofortigen Rückzahlung bzw Sondertilgung des Bauspardarlehens in beliebiger Höhe, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist. Diese bausparvertraglichen Besonderheiten grenzen das Bauspardarlehen in grundlegender Weise von einem Bankdarlehen ab, zu dem die Urteile des Bundesgerichtshof ergangen sind.
Die Urteile sind deshalb auf die Darlehensgebühr nicht übertragbar. ...."
Ist das so? Dann könnte die Bausparkasse doch auf einfach ihren Zinssatz etwas höher legen und darin einpreisen, dass Sondertilgungen etc möglich sind.
Herzlichen Dank
Christiane
Hallo Christiane,
das selbe Schreiben habe ich auch bekommen.
Gibt es hierzu schon eine Antwort? Konnte nichts finden.
Ich bin mir nicht sicher wie jetzt weiter zu verfahren ist.
LG