@ab15952:
- Such nicht nach einem Anwalt in Deiner Nähe, sondern nach einem Ansprechpartner, der sich in der Materie wirklich auskennt. Die Abwicklung bei den wirklich spezialisierten Kanzleien läuft sowieso über Mail, Telefon, Fax, Post. Die Jungs haben in der Regel keine Zeit für Kaffeetrinken. Daher ist es auch egal, ob die Kanzlei um die Ecke sitzt oder am anderen Ende des Landes.
- Du brauchst (wie nachtflug richtig sagt) keinen Verkehrsrechtler - es sei denn, Du bist gerade wegen Tempoüberschreitung geblitzt worden. 
- Die Gefahr, dass die RSV kündigt, ist immer gegeben. Die Gefahr in Prozent ist nicht zu beziffern. Hängt von der konkreten Versicherung und natürlich von der Zahl deiner Vorschäden ab. Aber grundsätzlich heißt die Kündigung durch die RSV nicht, dass Du woanders keine Versicherung mehr erhältst.
- Eine gute erste Anlaufstelle ist nach meiner Erfahrung die Interessengemeinschaft Widerruf. Dort wird immer geprüft, welche Vorgehensweise im jeweiligen Fall günstig ist. Das kann eine Schadensersatz-Klage sein, aber auch ein Widerruf des Kredits, wenn der Kauf des Fahrzeugs finanziert wurde. Vorteil beim Widerruf einer Finanzierung ist, dass man noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen kann, bevor man aktiv wird. Denn der Schadensfall entsteht erst durch den Widerruf.