Beiträge von Berliner Kindl

    Interessanter Artikel zum Thema Widerrufsjoker in bild.de - leider hinter der Bezahlschranke. Für alle, die kein Abo haben hier in aller Kürze:


    Es geht darum, dass gemäß einem neuen BGH-Urteil viele Baufinanzierungen aus der Zeit vor Juni 2010 widerrufbar sind, wenn sie im Fernabsatz geschlossen wurden. Auch viele neuere Darlehen (Deutsche Bank, Commerzbank, ING Diba, DSL) sind angreifbar, weil sie fehlerhafte Informationen zu den Kündigungsinformationen beinhalten. Damit kann man das Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig kündigen. Der Interviewpartner bei BILD bietet hier eine kostenlose Prüfung von Kreditverträgen an.

    Das kommt bei vernünftiger Bonität eigentlich nur dann vor, wenn man den Markt nicht in seiner Breite prüft. Sicher gibt es einige Banken, die keine Kredite anbieten, wenn der Widerrufsjoker gezogen wurde. Dazu gehören beispielsweise die ING Diba und auch einige lokale Banken. Wenn man nun zufällig ein paar dieser Banken direkt anfragt (oder auch die Interhyp, eine 100% Tochter der ING Diba), dann kann man den Eindruck gewinnen, dass keine Bank eine Anschlussfinanzierung bietet.


    Das ist aber definitiv nicht der Fall. Deshalb sollte man immer einen unabhängigen Finanzierungsvermittler suchen, der sich mit dem Thema Widerruf auskennt und den Markt entsprechend geprüft hat. Erfahrene Anwälte oder auch Verbraucherorganisationen wie die IG Widerruf arbeiten mit solchen Finanzierern zusammen.


    Aber wie gesagt: Voraussetzung ist immer eine intakte Bonität und eine werthaltige Immobilie. Wer z.B. vor kurzem arbeitslos geworden ist, der muss sich nicht wundern, wenn er kein Darlehen bekommt. Aber das hat dann nichts mit dem Widerrufsjoker zu tun.

    Für alle, die vor Juni 2010 eine Baufinanzierung bei einer Direktbank abgeschlossen haben (ING Diba, DKB, DSL und andere) bietet ein neues BGH-Urteil jetzt die Möglichkeit, den Widerrufsjoker zu nutzen, auch wenn der Widerruf bisher noch nicht erklärt wurde. Voraussetzung ist, dass das Darlehen im Fernabsatz, also ohne persönlichen Kontakt zur Bank oder einem Vermittler, abgeschlossen wurde.


    Hier sind auf n-tv.de die Einzelheiten beschrieben.

    Das Problem fehlerhafter Kreditverträge betrifft nicht nur die Banken des VW-Konzerns, sondern zahlreiche andere Kreditinstitute, die den Kauf von Kfz finanziert haben. Auch Leasingverträge sind analog betroffen.


    Insofern ergibt sich hier für eine große Zahl von Verbrauchern eine interessante Möglichkeit - denn ein Vorgehen ist unabhängig davon, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel handelt und auch, ob ein Neuwagen oder ein Gebrauchtfahrzeug gekauft wurde.


    Hier gibt es eine gute Übersicht darüber, welche Kreditverträge bei welchen Banken betroffen sind.

    Klage müsste in diesem Fall bis Ende 2019 eingereicht werden. Allerdings sollte man bei diesem Thema nicht länger warten als nötig. Die Praxis zeigt, dass viele Klagen mit Vergleichen zwischen Verbrauchern und Banken enden, die nicht rückwirkend gelten, sondern nur für die noch offene Zinsbindungsfrist.


    Je länger man also wartet, desto geringer wird der wirtschaftliche Vorteil, der sich aus einem Widerruf ergibt, siehe dazu auch hier.

    Für alle, die ihr Fahrzeug per Kredit oder Leasing finanziert haben, kann der Widerruf der Finanzierung eine weitere Chance bieten, um einen manipulierten Diesel loszuwerden. Ähnlich wie beim sogenannten Widerrufsjoker für Baufinanzierungen finden sich auch in Kfz-Kredite viele Formfehler, die dafür sorgen, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.


    Hier ist das Thema ganz gut erklärt.


    Mittlerweile gibt es auch einige Gerichtsurteile, die das Widerrufsrecht bei Darlehen der VW-Bank bestätigen und damit die Rückgabe des Auto geurteilt haben. Das Schöne dabei ist, dass Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung zunächst eine Rechtsschutz abschließen können und dann ohne Kostenrisiko den Widerruf des Kredits / Leasingvertrags erklären können.

    Schwierig. Meiner Ansicht nach kannst Du da nur was machen, wenn Du rechtsschutzversichert bist. Ansonsten ist das Kostenrisiko zu hoch - siehe unten).


    Begründung:


    - Kredit 1 wurde zu einer Zeit abgeschlossen, als es noch kein Widerrufsrecht gab, daher nicht anfechtbar.


    - Anschlussfinanzierung gilt normalerweise nicht als eigenes Darlehen, daher müsste das Ursprungsdarlehen angreifbar sein, was aber nicht der Fall ist.


    Ja, es gibt auch die Ansicht, dass Anschlussfinanzierungen widerrufbar sind, wenn sie im Fernabsatz geschlossen wurden. Allerdings gibt es dazu noch keine gefestigte Rechtsprechung, so dass ein Vorgehen wirklich nur mit Rechtsschutz zu empfehlen ist.

    Tatsächlich ist der Widerrufsjoker kein Selbstläufer für Verbraucher. In vielen Fällen kann man damit etliche Tausend Euro sparen. Wenn es aber um solchen Summen geht, muss man sich auch auf den Widerstand der Gegenseite gefasst machen. Lobbyismus und politische Einflussnahme spielen dabei eine große Rolle.


    Zudem hat sich die Rechtsprechung der deutschen Gerichte gerade bei diesem Thema sehr wechselhaft und uneinheitlich entwickelt. Das führte zu der absurden Situation, dass teilweise identische Kreditverträge am gleichen Gericht unterschiedlich geurteilt wurden - je nachdem, wie der jeweilige Richter die Situation einschätzte (oder vielleicht auch je nachdem, wie gut er mit dem örtlichen Bankvorstand befreundet war).


    Gerade bei den Sparkassen kann man das sehr anschaulich verfolgen. Da bei fast allen Sparkassen deutschlandweit einheitliche Vertragsformulare verwendet wurden, haben wir es dort mit einer großen Zahl von Fällen zu tun, die bei zahlreichen Gerichten in ganz Deutschland eingeklagt wurden. Dabei kam es zu vielen unterschiedlichen Urteilen, die manchmal pro Verbraucher und ein anderes Mal zugunsten der Bank ausfielen. Mit juristischer Stringenz und Logik hatte das zumeist wenig zu tun. Erst als der BGH nach einiger Zeit zu den wichtigsten Vertragsformularen geurteilt hatte, vereinheitlichte sich die Rechtsprechung auch in den unteren Instanzen.


    Für die Sparkassen stellt sich somit folgendes Bild dar:


    - Kredite aus dem Zeitraum 2002-2008: fehlerhaft und widerrufbar bis Juni 2016, BGH-Urteil liegt vor
    - Kredite aus dem Zeitraum 2009-Mitte 2010: korrekt und nicht angreifbar, BGH-Beschluss liegt vor
    - Kredite aus dem Zeitraum Mitte 2010 bis Mitte 2011: fehlerhaft und aktuell noch widerrufbar, BGH-Urteil liegt vor
    - Kredite aus dem Zeitraum nach Mitte 2011: nicht endgültig geurteilt, aber eher nicht widerrufbar


    Die Zeitangaben sind dabei nur als ungefähre Angabe zu verstehen, da die neuen Formulare von den Sparkassen nicht immer sofort eingesetzt worden sind und dadurch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Banken entstanden sind.


    Insofern kann es durchaus zu der Situation kommen, dass zum Zeitpunkt des Widerrufs ein Fall als aussichtsreich einzuschätzen war - und sich wenige Monate später das Bild gewandelt hatte. Das bedeutet nicht unbedingt, dass der Anwalt schlecht gearbeitet hat. Umso wichtiger ist es, sich von einem Anwalt oder einer Interessengemeinschaft vertreten zu lassen, der/die sich mit dem Thema intensiv beschäftigt und die Entwicklung aktuell verfolgt - und nicht nur nebenbei mal eben ein paar Kredit-Widerrufe macht.


    Stand heute ist es so, dass sich der Nebel der unklaren Entscheidungen deutlich gelichtet hat. Man kann also in den meisten Fällen seriös einschätzen, ob der Widerruf aussichtsreich ist oder nicht (so wie ich das oben getan habe). Einfach mal nach "Widerrufsjoker - welche Fälle aussichtsreich" googeln und nach einem aktuellen Artikel suchen. Eine 100% Garantie gibt es dabei natürlich auch nicht. Aber ein erfahrener Partner sollte in der Lage sein, einen Betroffenen vor einem kompletten Reinfall zu bewahren.

    Alle, die wissen möchten, ob ihre Baufinanzierung für den Widerrufsjoker in Frage kommt, erhalten in diesem Artikel einen guten ersten Überblick, welche Banken hauptsächlich fehlerhafte Darlehensverträge benutzt haben.


    Allerdings führt kein Weg an einer individuellen Prüfung des eigenen Kreditvertrags vorbei. Dabei sollte man nicht nur schauen, ob Fehler gefunden werden. Ähnlich wichtig ist es, zu prüfen, wie die konkreten Schritte aussehen. Das hängt nicht zuletzt davon ab, ob eine Rechtsschutzversicherung greift oder nicht. Vor allem sollte man nicht vorschnell den Widerruf gegenüber der Bank erklären. In vielen Fällen (kein Neubau, keine vermietete Immobilie) kann noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, bevor der Widerruf erklärt wird. Dann muss die RSV die Kosten für alle weiteren Schritte übernehmen. Diese Möglichkeit gibt es aber nicht mehr, wenn ein Kredit bereits widerrufen wurde.

    Dass Du zu diesem Zeitpunkt nur unverbindliche Angebote für eine Anschlussfinanzierung bekommst, ist völlig normal. Bei einem verbindlichen Angebot musst Du in der Regel innerhalb von zwei Wochen zuschlagen, sonst verfällt es. Selbst die von Dir geforderten 6 Wochen würden dir nicht helfen, wenn der Widerruf nicht innerhalb dieser Zeit durch ist. Dann müsstest Du von vorne anfangen.


    Aus meiner Sicht hast Du zwei Möglichkeiten:


    1. Du gibst Dich mit der unverbindlichen Finanzierungszusage zufrieden. Das reicht in der Regel, wenn sich nicht plötzlich eine Bonitätsverschlechterung ereignet (z.B. du wirst arbeitslos). Wichtig ist, dass die neue Bank weiß, dass Du durch einen Widerruf aus deinem alten Darlehen aussteigen willst. Ist das nicht der Fall, dann kann es sein, dass sie deswegen die Finanzierungsbereitschaft zurückzieht. Denn nicht alle Banken bieten Anschlussfinanzierungen für Widerrufler.


    2. Du nimmst ein sogenanntes "Flexibles Forward Darlehen". Damit bist Du 100% auf der sicheren Seite, weil Du die Anschlussfinanzierung bereits abschließt. Das Darlehen beginnt zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. dem Ende der Zinsbindung deines bisherigen Darlehens). Allerdings kann der Beginn jederzeit vorgezogen werden, weitere Infos z.B. hier.

    Von "lohnen" kann man ja eigentlich nur sprechen, wenn die Prüfung viel Geld oder besonderen Aufwand erfordern würde. Das ist aber hier nicht der Fall. Wenn Du nach "kostenlose Prüfung Widerrufsjoker" googelst, findest Du etliche Angebote.


    Wenn die von Dir genannten Punkte alle stimme, dann stehen die Chancen nicht so schlecht. Vor allem die Vertragsdauer ist ein kritischer Punkt, wo tatsächlich viele Banken Fehler gemacht haben. Zudem kommt es darauf an, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Rechtsstreit übernimmt oder ob Du selbst zahlen musst. All das kann man normalerweise im Rahmen einer Erstprüfung herausfinden.


    Wenn 2014 nur der Tilgungssatz geändert wurde, dann ist das kein neues Darlehen. Die dortigen Angaben dürften für mein Verständnis von untergeordneter Bedeutung sein - zumindest dürften sie keine Fehler des Ursprungsvertrags heilen.

    Gestern war "Großkampftag" beim BGH in Sachen Widerrufsjoker: Zwei neue Urteile sowie die mit Spannung erwartete Urteilsbegründung des Sparkassen-Urteils aus dem November.


    Besonders spannend für alle, die ihr Darlehen bisher noch nicht widerrufen haben, ist wohl die Urteilsbegründung (XI ZR 434/15). Demnach wird deutlich, dass ein großer Teil der Sparkassen-Baufinanzierungen aus dem Zeitraum Mitte 2010 bis 2011 fehlerhaft ist und rückabgewickelt werden müssen. Diese Darlehen sind ja von der gesetzlichen Neuordnung aus dem vergangenen Jahr nicht betroffen und können jederzeit noch widerrufen werden.


    Jeder, der in diesem Zeitraum finanziert hat, sollte sich über diesen Sachverhalt informieren, z.B. hier in diesem Beitrag.

    Hallo Herr Broecker,


    die Berechnungen des Streitwerts über die Restschuld ist doch längst überholt. Der BGH hat bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass sich der Streitwert beim Widerruf von laufenden Darlehen aus der Summe der vom Kunden an die Bank geleisteten Zahlungen (also die Summe aus Zinszahlungen, Tilgungen und ggf. Sondertilgungen) zusammensetzt.


    Insofern lässt sich der Streitwert anhand der Restschuld gar nicht berechnen.


    Sabine42: Wenn Du das Risiko einer Klage scheust, dann informier dich über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung beim Widerrufsjoker.

    Hallo zusammen ,
    wir haben einen im Jahre 2008 geschlossenen Darlehensvertrag bei der Sparkasse fristgerecht im Juni 2016 aufgrund der vielen Fehler widerrufen.


    Mein Anwalt meint , dass hier nur der Klageweg helfen würde, da die Bank den Widerruf " aussitzen " würde.
    Hat jemand ähnliche Erfahrung ?


    Danke für Eure Rückmeldungen.


    Vorsicht mit den Sparkasse-Verträgen aus 2008! In diesem Jahr haben die Sparkassen zwei unterschiedliche Widerrufsbelehrungen. Es kommt stark darauf an, welche Widerrufsbelehrung in eurem Fall verwendet wurde. Die eine (ältere) WRB wurde vom BGH als fehlerhaft geurteilt, die neuere als korrekt.


    Für die ältere WRB könnt ihr normalerweise klagen, dafür finden sich auch Angebote einer Prozessfinanzierung im Internet, falls keine Rechtsschutzversicherung greift und ihr das Kostenrisiko scheut. Einfach mal nach


    "Sparkasse Widerrufsjoker Prozessfinanzierung"


    suchen.


    Habt ihr aber die neuere Widerrufsbelehrung, dann könnt ihr damit böse auf die Nase fallen. Dann ist jeder Euro, den ihr für den Anwalt ausgebt, aller Voraussicht nach ein Euro zu viel. Hakt also unbedingt beim Anwalt nach, welche Version bei Euch verwendet wurde. Die neuere hat die Fussnote "Nicht für Fernabsatzgeschäfte" - die ältere die Fussnote "Frist im Einzelfall prüfen".

    Weiß jemand, welche Bank eine Anschlussfinanzierung gibt (obwohl man bei der ursprünglichen Bank widerrufen hat) ??

    Wenn Eure Bonität stimmt, sollte eine Anschlussfinanzierung kein Problem sein. Es stimmt zwar, dass einige Banken keine Umschuldung bieten, wenn vorher widerrufen wurde. Neben den von Dir genannten Banken gehört z.B. auch die ING Diba dazu.


    Dem stehen aber genügend Banken gegenüber, die kein Problem mit einer Anschlussfinanzierung haben. Diese gilt es zu finden. Deswegen solltest Du auch nicht von Bank zu Bank laufen, sondern Dich an einen spezialisierten Kreditvermittler wenden, der einen Überblick über die Bankenlandschaft hat und sich idealerweise auch schon mit dem Widerrufsjoker beschäftigt hat. Hier gibt es beispielsweise ein solches Angebot.


    Normalerweise wird das Darlehen auch nicht teurer, wenn Du über einen solchen unabhängigen Finanzierungsvermittler vorgehst, denn der Vermittler wird von der Bank bezahlt. Auch große Anbieter wie MLP oder Interhyp agieren als Vermittler. Allerdings sollte man dort genau hinsehen, wie unabhängig diese Anbieter sind. Zumindest bei der Interhyp kann man aber an der Unabhängigkeit zweifeln, immerhin ist es eine 100% Tochter der ING Diba.

    Wenn Du das Risiko scheust, dann solltest Du prüfen, ob eine Prozessfinanzierung für Dich in Frage kommt. Dabei zahlst Du zwischen 30-45 Prozent Erfolgshonorar, hast aber kein Kostenrisiko für Klage, etc.



    Wenn Dein Anspruch wirklich bei fast 30.000 Euro liegt und dieser Anspruch durchgesetzt werden kann, dann hast Du unter dem Strich knapp 20.000 Euro (nach Abzug des Erfolgshonorars) und stellst Dich damit deutlich besser als mit dem aktuellen Angebot deiner Bank.