Martin: Die unmittelbar und einzige Folge eines Widerrufs ist die Rückabwicklung des Darlehens. Wenn die Bank diese Rückabwicklung nicht umsetzt, sondern statt dessen ein Gegenangebot macht, dann hat sie den Widerruf zurückgewiesen. Das reicht normalerweise für die RSV.
@Henryk, Rabenschwarz und andere: Wenn die Bank den Widerruf zurückweist, dann ist es Zeit für einen Anwalt, ggf. auch für eine Klage. Informiert Euch auch über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung in Zusammenhang mit dem Widerrufsjoker. Dann müsst ihr zwar ein Erfolgshonorar zahlen, habt aber nicht das Risiko, auf Kosten sitzen zu bleiben.