Das lässt sich so pauschal kaum einschätzen. Die 3000 Euro solltest Du vergleichen mit dem Anspruch, den Du bei einer vollständigen Rückabwicklung des Darlehens hast. Diesen Anspruch kannst Du bei der Stiftung Warentest berechnen oder beispielsweise hier. Häufig kommst Du dabei auf einen Wert, der rund 10 Prozent der Kreditsumme ausmachen kann, besonders bei älteren Darlehen.
Bei einer Kreditsumme von 250.000 EUR stünden Dir also rund 25.000 EUR an Nutzungsentschädigung (oder Nutzenersatz) zu. Wenn Du Dich da des lieben Friedens willen mit 3.000 EUR abspeisen lässt, könnte das recht wenig sein. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Berechnung der Rückabwicklung nur einen Wert von 4.000 EUR ergibt - dann lohnt sich der Weg zum Anwalt nicht wirklich.
Grundsätzlich hängt es immer von mehreren Faktoren ab, welchen Weg man geht:
- wie sicher ist der Fall juristisch?
- wie streitfreudig bzw. risikofreudig ist man?
- wie hoch ist das zusätzliche Potential?
- wie hoch sind die Kosten?
Die endgültige Entscheidung ist dann häufig sehr individuell. Wichtig ist nur, dass man vorher die Alternative sorgfältig prüft (oder prüft lässt) und dann auf Basis der konkreten Fakten entscheidet.