Beiträge von Berliner Kindl

    prego:


    Das lässt sich so pauschal kaum einschätzen. Die 3000 Euro solltest Du vergleichen mit dem Anspruch, den Du bei einer vollständigen Rückabwicklung des Darlehens hast. Diesen Anspruch kannst Du bei der Stiftung Warentest berechnen oder beispielsweise hier. Häufig kommst Du dabei auf einen Wert, der rund 10 Prozent der Kreditsumme ausmachen kann, besonders bei älteren Darlehen.


    Bei einer Kreditsumme von 250.000 EUR stünden Dir also rund 25.000 EUR an Nutzungsentschädigung (oder Nutzenersatz) zu. Wenn Du Dich da des lieben Friedens willen mit 3.000 EUR abspeisen lässt, könnte das recht wenig sein. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Berechnung der Rückabwicklung nur einen Wert von 4.000 EUR ergibt - dann lohnt sich der Weg zum Anwalt nicht wirklich.


    Grundsätzlich hängt es immer von mehreren Faktoren ab, welchen Weg man geht:


    - wie sicher ist der Fall juristisch?
    - wie streitfreudig bzw. risikofreudig ist man?
    - wie hoch ist das zusätzliche Potential?
    - wie hoch sind die Kosten?


    Die endgültige Entscheidung ist dann häufig sehr individuell. Wichtig ist nur, dass man vorher die Alternative sorgfältig prüft (oder prüft lässt) und dann auf Basis der konkreten Fakten entscheidet.

    DHB: Nach deiner Schilderung müsste es sich um die Widerrufsbelehrung der Sparkasse ohne "frühestens" handeln. (Fussnote: Nicht für Fernabsatz) Diese ist meines Erachtens nach den jüngsten Äußerungen des BGH nicht mehr angreifbar - und zwar unabhängig davon, ob die finanzierten Geschäfte aufgeführt sind oder nicht.


    Falls Du Deinem Anwalt also noch ein kleines Honorar gönnen möchtest und die Rechtsschutzversicherung zahlt, dann kannst Du es versuchen - aber versprich dir nichts davon. Ansonsten würde ich sagen: Finger weg.

    smartfreund:


    Der von Dir beschriebene Sachverhalt ist gar nicht so selten. Die Anwälte versuchen seit einiger Zeit tatsächlich, die Lösung der Grundschuld einzuklagen. Das hat zwar auch juristische Gründe, dient aber in vielen Fälle dazu, den Streitwert nach oben zu treiben. Dass die Rechtsschutzversicherungen das nicht gerne sehen, ist nachvollziehbar. Ein guter Anwalt wird jedoch die Vertretung eines Mandanten daran nicht scheitern lassen und notfalls auf den Antrag auf Löschung der Grundschuld verzichten.


    Ich habe hier gute Erfahrungen mit einem Anwalt gemacht, den ich über die Interessengemeinschaft Widerruf gefunden habe. Ich habe ein Darlehen aus 2010. Mit Hilfe des Anwalts habe ich mich auf eine vorzeitige Beendigung (mehrere Jahre vor Ablauf der Zinsbindung) geeinigt. Die Vorfälligkeitsentschädigung wurde dabei komplett erlassen.


    Zu deinem Fall lässt sich wenig sagen, solange man die Einzelheiten nicht kennt. Wenn die Widerrufsbelehrung aber wirklich fehlerhaft ist, dann ist eine leichte Reduzierung der Vorfälligkeitsentschädigung deutlich zu wenig. Viele Banken versuchen es mit solchen Angeboten, um die wenig streitfreudigen Kunden auf diese Weise abzuspeisen.


    Gerade wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die hier greift, solltest Du Dich damit nicht zufrieden geben. Such Dir einen Anwalt, der sich mit deiner Rechtsschutzversicherung arrangiert. Es muss - je nach Bank - auch nicht immer gleich eine Klage sein, um zum Erfolg zu kommen. Viele Banken sind außergerichtlich vergleichsbereit - manche allerdings nicht. Ein guter Anwalt wird dir sagen können, welche Reaktion der Gegenseite zu erwarten ist und wie steinig der Weg zum Widerruf werden könnte.


    Denk dran, dass Dir eigentlich bei einer Rückabwicklung die Bank auch eine Nutzungsentschädigung (oder Nutzungsersatz) für die bereits abgelaufene Kreditlaufzeit schuldet. Häufig sieht ein (gerichtlicher oder außergerichtlicher) Vergleich so aus, dass Du auf diese Nutzungsentschädigung verzichtest und die Bank im Gegenzug die Vorfälligkeitsentschädigung streicht. Der Vertrag wird dann mit sofortiger Wirkung aufgelöst und Du bist frei für eine Umschuldung. Alternativ kannst Du dich mit vielen Bank darauf einigen, dass Zinssatz auf das aktuelle Marktniveau abgesenkt wird. Dann brauchst Du keine Umschuldung.

    Martin: Die unmittelbar und einzige Folge eines Widerrufs ist die Rückabwicklung des Darlehens. Wenn die Bank diese Rückabwicklung nicht umsetzt, sondern statt dessen ein Gegenangebot macht, dann hat sie den Widerruf zurückgewiesen. Das reicht normalerweise für die RSV.


    @Henryk, Rabenschwarz und andere: Wenn die Bank den Widerruf zurückweist, dann ist es Zeit für einen Anwalt, ggf. auch für eine Klage. Informiert Euch auch über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung in Zusammenhang mit dem Widerrufsjoker. Dann müsst ihr zwar ein Erfolgshonorar zahlen, habt aber nicht das Risiko, auf Kosten sitzen zu bleiben.

    Meine Frage: Wie kann ich berechnen, wie hoch der maximale Betrag ist, der uns zustehen könnte?

    Es gibt einige Rechner im Netz. Einfach mal nach "Berechnung Rückabwicklung" suchen.


    Bei den Sparkassen-Krediten kommt es nach dem BGH-Urteil sehr stark darauf an, welche Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Bei Darlehen aus den Jahren 2003 bis 2009 mit der "Frist im Einzelfall prüfen"-Fussnote sind die Chancen sehr gut. Hier solltest Du dich nicht auf einen Vergleich einlassen, der keine Nutzungsentschädigung für die Vergangenheit vorsieht. In der Regel sind das rund 10-20 Prozent der Kreditsumme, die die Bank Dir zahlen muss.


    Die Sparkassen versuchen deshalb jetzt diese Fälle "billig" abzufischen. Nach dem Motto: Sie können den Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung beenden. Das ist viel zu wenig! Notfalls kann man diese Widerrufsbelehrung auch mit Hilfe einer Prozessfinanzierung einklagen. Dann muss man 30 oder 35 Prozent abgeben, aber gerade bei älteren Krediten ist das viel lukrativer, als wenn man sich mit der Bank auf einen schlechten Kompromiss einlässt.