Hallo ihr,
herzlichen Dank für die schnellen Antworten. Sehr anschaulich fand ich die Ausführungen auf finanzwesir.com. Gerade dessen Ausführungen klingen aber ein wenig danach, als würde es zwischen BlackRock und dem Anteilscheininhaber (also mir) überhaupt kein rechtliches Verhältnis geben. Das ist aber ja falsch, oder? Woher käme denn dann die quarteilsweise Ausschüttung?!
Also ich verstehe das so:
Mein Anteil berechtigt mich, von BlackRock die jederzeitige Rücknahme der ETFs zum Marktwert zu verlangen. Der Finanzwesir erklärt nun schön, wie das tatsächlich funktioniert. Nämlich über die mit den vertraglich mit BlackRock zusammen arbeitenden Brokern auf dem sog. Sekundärmarkt oder hilfsweise bei großen Volumina durch den autorisierten Marktteilnehmer auf dem Primärmarkt.
Aber wenn nun - realitätsferner rein hypothetischer Fall - alle Broker und autorisierten Marktteilnehmer ihre Arbeit niederlegen und ob des guten Wetters streiken - dann müsste ich doch von BlackRock verlangen können, dass BlackRock (oder im Fall der Insolvenz, der Insolvenzverwalter) eben selbst entsprechende Transaktionen durchführt, oder? Und auch hier noch einmal die Frage nach dem rechtlichen Verhältnis. Kann mir jemand das juristisch erklären?
Ich finde es unheimlich schwer, das gedanklich dingfest zu machen. Eigentlich absurd, wenn man überlegt, dass das sozusagen das Sorglospaket der Wirtschaftswelt für vergleichsweise unbedarfte Anlegerinnen und Anleger ist. und man ja eigentlich nur in eine Sache investieren soll, die man komplett versteht.
Eine Aktie jedenfalls ist da wesentlich leichter zu verstehen und rechtlich zu durchdringen...
Viele Grüße
Jens