Beiträge von arthieru

    Die Firma erhält einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz für einen Dienstwagen. Ein Arbeitnehmer war auf einer Dienstreise dort.
    Nach meinem Kenntnisstand sind Bußgelder aus Deutschland nicht als Betriebsausgabe absetzbar aber ausländische schon. Stimmt das?
    Um das Geld vom Arbeitnehmer einzufordern könnte es dann als Bruttolohn eingesetzt werden, was dann für den AN auch billiger wäre.
    Kann man das so machen?
    mfg, Thiele

    Hallo Franziska,
    aber genau aus diesem Artikel habe ich doch meine Fragestellung. Dazu habe ich einen Satz aus diesem Artikel herauskopiert.
    Ich wiederhole nochmal meine Frage und hoffe auf Verständnis.
    Meine Frage ist: muss man diese gewisse Zeit pflichtversichert gewesen sind oder kann man auch freiwillig gesetzlich versichert gewesen sein, um Pflichtmitglied ín der KVdr zu werden? Wird auch ein langjährig freiwillig Versicherter zu einem Pflichtmitglied der KVdR? Oder kann er dort auch nur wieder als freiwilliges Mitglied beitreten?
    Dies ist dem Artikel halt nicht eindeutig zu entnehmen. Danke und viele Grüße.

    Im Finanztipp: "Krankenversicherung der Rentner" schreiben Sie "Wer gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Vorversicherungszeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR". Meine Frage ist: muss man diese gewisse Zeit pflichtversichert gewesen sind oder kann man auch freiwillig gesetzlich versichert gewesen sein, um Pflichtmitglied ín der KVdr zu werden? Oder werden freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer automatisch freiwillig versichertes Mitglied in der KVdr mit allen Nachteilen finanzieller Art.


    Mit freundlichen Grüßen, Arthieru.