zu 1
Gewinn aus einem Gewerbebetrieb ? dann außerordentliche Einkünfte und der Betrag wird über 5 Jahre verteilt ( § 34 Abs. 1 EStG Fünftelregel ) eventuell minus Freibetrag und ein Teil (§ 34 Abs. 3 EStG) ermäßigter Steuersatz
Grundlage bildet immer der ,,letzte " Bescheid, deshalb steht auch der Satz ......ersetzt der Bescheid vom ......
zu 2
wenn der Bescheid für 2017 ein Folgebescheid ist JA, ansonsten NEIN, gehe aber bitte davon aus das sich durch die 1/5 Regel auch deine Einkünfte für 2017 geändert haben !
ZU 3 !!
also Veräusserung 2016 !! 5/ 5 dann
1/5 + Veräusserungsgewinn 2016- 2017- 2018- 2019- 2020