Beiträge von paulchen96

    Du kannst die Bearbeitungsgebühr mit einem Zins von 4 % zurückverlangen. Die Verzinsung beginnt an dem Tag, an dem du die Gebühr bezahlt hast. Beispiel: du hast 325,- € am 15.06.2007 bezahlt. Dann könntest du bis heute Zinsen von 96,52 € verlangen. Mein Tip: http://basiszinssatz-rechner.de/zinsrechner/ - Der beste Zinsrechner, den ich kenne (hier musst du die Variante "alternativer statischer Zinssatz" verwenden. Solte die Bank die Zahlung von Zinsen verweigern, kannst du diesen Text verwenden:


    "Entgegen der Auffassung Ihres Hauses Auffassung besteht jedoch ein Anspruch auf Verzin­sung des Entgeltes. Das Landgericht Bonn führt in seinem Urteil vom 16.04.2013 (8 S 293/12) hierzu aus:
    Die Kläger haben gegen die Beklagte zudem einen Anspruch gemäß §§ 818 Abs. 1 Hs. 1, 246 BGB auf Zahlung von Zinsen in Höhe von 4,59 EUR, ausgehend von ei­nem Zins in Höhe von 4%, gerechnet ab dem spätesten Zeitpunkt des unstreitigen Vertragsschlusses am 10.03.2012 bis zum 13.04.2012. Die Pflicht zur Herausgabe des Erlangten erstreckt sich auch auf die vom Bereicherten gezogenen Nutzungen. Dass die Beklagte aus dem Geld tatsächlich Nutzungen gezogen hat, wird aufgrund ihrer Stellung als Geldinstitut vermutet (Sprau, in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 818 Rn 10).
    Dieser Auffassung hat sich der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 13.05.2014 (XI ZR 170/13) angeschlossen."