Hallo Henning,
stimmt, war nur sehr erstaunt über eine so schnelle Antwort nach nur 8Minuten
und das am Sonntag
Brief ist fertig und geht morgen zur Post.
Hallo Henning,
stimmt, war nur sehr erstaunt über eine so schnelle Antwort nach nur 8Minuten
und das am Sonntag
Brief ist fertig und geht morgen zur Post.
Hallo Henning,
vielen lieben Dank für die super schnelle Antwort :-))
Es hat ein wenig gedauert, bis ich die Antwort gefunden habe…..
Wünsche noch einen schönen Abend.
Lieben Gruß
Sonja.
Hallo liebes Finanztip-Team,
im Mai 2007 hatte ich ein Darlehn bei der Kölner Bank eG aufgenommen, welcher aber schon am 30.09.2012 abgezahlt war,bzw in den u.g. Umgeschuldet wurde. Hier in dem alten Vertrag steht noch die Bearbeitungsgebühr genau drin.
Kann ich diese auch noch zurück fordern????
Im Mai 2012 habe ich dann bei der Könner Bank eG einen Darlehensvertrag über 9.000€ abgeschlossen.Hier gibt es den Punkt 3 Bearbeitungsgebühr nicht aber dafür einen Punkt 4. Nebenleistung.
In diesem Vertrag steht unter "Punkt 4. Nebenleistung: Bereitstelungsprov. von 3,0000 %pro Jahr auf den ab 30.07.2012 nicht zur Auszahlung kommenden Betrag bis zur vollen Auszahlung, jeweils fällig mit den Sollzinsen."
Nun meine Frage, ob diese Nebenleistung auch eine Form der Bearbeitungsgebühr ist und ob ich diese auch zurück erstattet bekomme??????
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja