Beiträge von JohannesKirchner

    ... Haken sind die 6 Monate, also ein Werbeangebot mit günstigen neuen Kundendaten für die Bank....

    Auf 6 Monate kann ich mich sogar noch einlassen. Aber Neukundenangebote für 2 oder 3 Monate finde ich wirklich eine Veräppelung. Die Redakteure von Finanztip, Focus usw. sollten derartige Angebote in einen eigenen Abschnitt "Dummenfang" setzen.

    Ich bin etwas irritiert, dass in diesem Thread Besteuerung/Spitzensteuersatz und Verbeitragung/Beitragsbemessungsgrenze vermischt werden, da ich aber keinen passenderen gefunden habe, hänge ich mich mal hier an: Ersetze "Überstunden" durch "Zinseinkünfte". Als freiwillig Versicherter muss ich auf alle Einkommensarten Beitrag zahlen. Mit Gehalt und Zinsgutschriften komme ich im Dezember über die Beitragsbemessungsgrenze, die ja die Beiträge kappt. Die Krankenkasse argumentiert, die Zinsen fallen nur abrechnungstechnisch im Dezember an, sie seien aber über das Jahr verteilt als Einkünfte zu anzusehen und zu verbeitragen. Wie schätzt Ihr die Aussicht ein, dagegen vorzugehen oder zu klagen?

    Ich find's lustig (Zitat Sascha Grammel). Ich hoppe nicht wegen einem zehntel Prozent von einer Bank zur anderen, aber wenn ein Institut gar zu sehr zurück fällt, lasse ich das Konto ruhen. Vielleicht gibt es mal eine Bonuszins-Aktion für Bestandskunden. Zwei Jahre, nachdem ich sämtliche Einlagen von der Patagon-Bank abgezogen hatte, wurde sie geschlossen. Das gleiche geschah dann später mit Moneyou und jetzt mit Rabodirect. Bloß die Bank of Scotland hat meinen Ausstieg weg gesteckt;)

    Vielen Dank für die Antwort. "Das nennt man Deutschland" nenne ich allerdings unreflektiertes Deutschland-Bashing. Dieser Versicherungsnachweis beruht auf einem internationalen Abkommen, wird nur im Ausland benötigt und i.d.R. nur bei ausländischen Fahrzeugen kontrolliert. (Ich musste ihn zuletzt vor ca. acht Jahren vorzeigen, beim Grenzübertritt von A nach CZ mit deutschem Kennzeichen.)

    Hallo allerseits, mein "moderner, unbürokratischer" KFZ-Versicherer stellt mir die "Grüne Versicherungskarte" nur als Datei zur Verfügung. Jetzt besitze ich keinen PC-Drucker, und meine Bekannten, die mir gelegentlich was ausdrucken, besitzen kein blass-grünes Druckerpapier. Kann es bei einer Grenz- bzw. Polizeikontrolle im Ausland Probleme geben, wenn ich nur einen schwarz-weiß-Ausdruck mitführe?

    Münzen, die man als Wechselgeld erhalten hat, muss man nicht sammeln und bei der Bank einzahlen. Man kann die auch verwenden, um im Laden die Cent-Anteile des Preises passend zu bezahlen. Z.B. gebe ich 50,12, wenn ich 10,12 bezahlen muss und keinen Zehner dabei habe. Dann muss die Kassiererin wenigstens nicht 39,88 herausgeben.

    Hat die Kasse selbst denn etwas dazu gesagt?

    Ich habe der Kasse meinen Steuerbescheid für 2018 eingereicht und eine Schlussabrechnung verlangt. Keine Antwort. Sechs Wochen später kam dann turnusmäßig das Formular zur Erfassung meiner laufenden und künftigen Einkünfte. Ich antwortete darauf, sie sollen bitte zuerst mal meine Beiträge für 2018 abrechnen und rückerstatten. Antwort: jährliche Einkommensanfrage erneut zugeschickt. Meine Antwort wieder wie zuvor. Das geht jetzt in die dritte Runde.

    Zum Thema "freie Auslegung" der Richtlinie noch ein Nachschlag. Es schreibt eine Bank auf ihrer Webseite (Auszug):
    "Rein rechtlich ist PSD2 schon am 13.01.2018 in Kraft getreten. Mit der Umsetzung der Richtlinie haben die Finanzinstitute Zeit bis zum 14.09.2019. ... Dieser zusätzliche Sicherheitsfaktor wird bei der Sberbank Direct am 10.12.2019 aktiviert."
    Das finde ich schon ziemlich dreist.

    Als freiwillig Versicherter in der GKV mit unterschiedlichen Einkommensarten (Rente und KAP) zahlte man bis 2017 den laufenden monatlichen Beitrag aufgrund des vorherigen Steuerbescheids. Fielen dann die tatsächlichen Einnahmen höher aus, musste man nachzahlen. Fielen die tatsächlichen Einnahmen geringer aus, hatte man aber keinen Anspruch auf Rückerstattung. Ende 2017 erhielt ich von meiner Kasse ein Schreiben, in dem davon die Rede war, dass ab 2018 die laufenden Beiträge vorläufig entrichtet würden, und dass nachträglich eine Abrechnung erfolgt. Ein konkretes Gesetz/eine konkrete Verordnung wurde in diesem Schreiben nicht angeführt. Ich finde selbst auch nicht Entsprechendes, auch nicht in den Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der GKV. Kann mir jemand eine Quelle nennen? Speziell geht es mir darum, in welcher Frist die Kasse die Abrechnung sowie ggf. die Rückerstattung vornehmen muss. Vielen Dank für jeden Hinweis!

    Dafür dass eine TAN-App sicherer sein soll als mTAN, habe ich noch keine stichhaltige Begründung gefunden. In beiden Fällen muss "Phisher" erst mal Kontonr und Passwort kennen. Um eine mTAN abzufangen, müsste er entweder mein Phone klauen bzw. finden, oder meine Mobilfunknummer kennen und sich eine SIM-Dublette beschaffen. Wenn er eins von beiden hat, kann er genau so gut mit der TAN-App arbeiten, wie er mTANs abfangen kann.

    Hallo allerseits, alle meine Banken melden mir derzeit beim Einloggen, dass sie wegen einer neuen EU-Richtlinie (PSD2) ihre Authentifizierungsverfahren ändern. Seltsam finde ich allerdings Folgendes: Die eine Bank will mTAN abschaffen und mir eine App aufquatschen, eine andere Bank will die iTAN abschaffen (haben mir vor Monaten ungefragt eine neue Tabelle geschickt, die ich bis heute nicht "angebrochen" habe) und bietet mir ausgerechnet den Umstieg auf mTAN an. Ist diese EU-Richtlinie dermaßen weit auslegbar??

    Ist zwar keine passende Antwort, ich habe aber kein anderes Forum/keinen anderen Thread für folgende Frage gefunden: Ich möchte mich über "SecureGo" informieren, finde aber werde hier noch bei Finanztest noch bei Heise irgendwas dazu. Die ersten 200 Treffer bei Google oder Bing sind Banken, die das Verfahren anpreisen. Wie schätzen unabhängige Sicherheitsexperten dieses Verfahren ein? Wenn jemand das Smartphone findet oder klaut, hat er doch Zugriff auf BEIDE Daten-Kanäle, oder nicht? Grüße, der Johanneskirchner.