Beiträge von Lerrys

    Hallo zusammen,

    wir haben als Ehepaar zusammen eine Baufinanzierung gemacht. Ich bin der Hauptverdiener und zahle die Raten.


    Zusätzlich habe ich mittlerweile normale Ratenkredite aufgenommen, da ich einen Nebenerwerb aufbaue. Mein Schufa Score ist daher ziemlich schlecht geworden. Meine Frau hat mit dem Nebenerwerb nichts zu tun und gerade für den Fall einer Trennung möchte ich sie nicht in die Finanzierung hinzunehmen.


    Jetzt haben wir festgestellt, dass die Baufinanzierung nur in der Schufa bei meiner Frau eingetragen ist, bei mir steht aber nichts. Laut Kreditvermittler wirkt sich die Baufinanzierung aber positiv auf den Score aus und ich könnte bessere Umschuldungskredite für meine bestehenden Ratenkredite bekommen.


    Frage wäre nun kann die Baufinanzierung in der Schufa umgeschrieben werden oder sollte es sowieso bei mir bereits drin sein und es wurde von der Bank vergessen? Wie ist es bei anderen Paaren? Und wirkt es sich wirklich positiv für den Score aus, wenn eine Baufinanzierung eingetragen ist (so sagt es ja auch die Schufa selbst)?


    Vielen Dank!

    Hallo Finanzpanda, danke für die Antwort!


    <<Richtig>> Die Konstruktion, die Du beschreibst, wäre dann wohl so, dass Du der Kreditnehmern bist, und die Mutter für den Fall Deiner Zahlungsunfähigkeit mit dem Haus für den Kredit bürgt.


    Die Renovierungsmaßnahmen, würde ich beauftragen. Das wäre dann wohl kein Problem


    Und für die Ablösung des bestehenden Kredits der Schwiegermutter, wäre der Vorschlag das über Mietzahlungen zu machen, wohl am sichersten.


    Allerdings müsste die Bank dann meinen neuen Kredit im Nachrang im Grundbuch absichern. Ob das geht werde ich mal erfragen.


    Und wegen der Absicherung, bei Verkauf des Hauses müssten ja die laufenden Kredite zuerst getilgt werden. Und das Haus allein halten könnte sich meine Freundin finanziell nicht erlauben.

    Hallo zusammen!

    Ich bewohne mit meiner Freundin die Einliegerwohnung im Haus ihrer Mutter. Es stehen umfangreiche Sanierungen an, langfristig sollen die Wohnungen getauscht werden und die Einliegerwohnung soll altersgerecht umgebaut werden.


    Weder meine Schwiegermutter, noch meine Freundin können aufgrund ihres geringen Einkommens eine entsprechend hohe Finanzierung mit Grundschuldabsicherung über das Haus aufnehmen. Meine Schiegermutter hat auch noch einen kleinere Baufinanzierung mit Grundschuld über das Haus laufen und bezahlt dies von der Rente ab.


    Ich habe ein entsprechend hohes Einkommen, und mir wurde deshalb von einem Baufi Berater empfohlen den Kredit (Kapitalbeschaffung) aufzunehmen und über das Haus meiner Schwiegermutter per Grundschuld abzusichern und evtl. ihre laufende Finanzierung zu übernehmen. Ich habe selbst noch Ratenkredite und könnte diese auch über das neue Darlehen umschulden und würde so letztendlich eine kaum höhere monatliche Rate zahlen.


    Ich stelle mir allerdings die Frage, ob dieser Vorgang eine Schenkungssteuer auslöst? Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrung und einen Tipp, ob ich auf jeden Fall einen Steuerberater aufsuchen muss oder nicht.


    Danke!

    Meine Bank (Sparkasse) hat mein Girokonto gesperrt, da ich über den Dispo hinaus überzogen habe. Da ich ALG 1 bekomme und weitere Kredite bediene, kann ich leider keinen Kredit aufnehmen, um die Disposchulden zu begleichen.
    Das ALG 1 wurde auf das gesperrte Konto überwiesen, jedoch reicht es nicht, um den Fehlbetrag auszugleichen. Ich kann daher kein Geld abheben und Lastschriften gehen nicht durch.
    Gibt es eine Möglichkeit doch an das Geld zu kommen? Zumindest in Höhe des Existenzminimums?


    Im Pfändungsfall hilt ja das P-Konto. Bei mir gibt es aber z.Zt noch nicht einmal eine Mahnung.


    Vielen Dank!

    Hallo zusammen,


    ich bin Sparkassen Kunde und über Check24 auf das Angebot der S-Kreditpartner gestoßen, die für Sparkassenkunden günstige Kredite anbieten.
    Meine Frage hier ist, ob die kostenlose Gesamttilgung auch wirklich ohne Kosten verbunden ist? Leider finde ich keine Info dazu außer Werbeversprechen.


    Hintergrund ist, dass ich für ca. 1 Jahr einen Kredit brauche und diesen dann vollständig ablösen kann. Auf der anderen Seite möchte ich eine geringe monatliche Rate zahlen, daher eine Laufzeit von 120 Monaten beantragen.
    Ich bin mir nicht sicher, ob das dann zu Ablösekosten kommt oder nicht - so wie in der Werbung behauptet.


    Danke!

    Hallo zusammen,


    ich würde gerne wissen, ob das Finanzamt Probleme macht, wenn man an Angehörige vermietet und diese Wohnung zum Teil mit einer Schenkung der gleichen Person finanziert wurde. Vielleicht hat ja jemand eine Idee, ob das problematisch sein könnte.


    Hintergrund:
    Meine Schwiegermutter in spe verkauft ihr Haus und zieht in eine 2-3 Zimmer Wohnung. Der Verkaufserlös recht nicht aus, um eine Wohnung in unserer Nähe zu kaufen und sie bekommt auch keinen Kredit (> 75j.)
    Wir haben uns daher überlegt, ob es eine Möglichkeit ist, wenn meine Schwiegermutter einen Betrag an mich oder über meinen Freund verschenkt. Zu beachten ist, dass der Freibertrag für Kinder bereits ausgeschöpft ist. Wir sind darüberhinaus noch nicht verheiratet, aber planen das für dieses Jahr.


    Zusammen mit einem Bankkredit und diesem Eigenkapital würden wir dann eine Wohnung kaufen, die meine Schwiegermutter mietet (die Miete wäre dann über 66%, um die Kosten von der Steuer voll abzusetzen).


    Frage: Macht das Finanzamt Schwierigkeiten, wenn das Geld aus der Wohnung ja quasi der Mieterin vorher gehört hat? Oder ist das kein Thema, wenn die Erbschaftssteuern alle bezahlt sind?


    Gibt es eine gute Konstellation, um Erbschaftssteuern zu sparen?
    Wir haben leider kein Eigenkapital das wir in eine Wohnung einbringen können, da wir schon ein Haus abbezahlen.


    Danke im voraus!
    Lerrys

    Hallo!


    Meine Bank (Sparkasse) bietet mir an einen Privatkredit über eine bestehende Grundschuld abzusichern. Hintergrund hier sind bevorstehende Zahlungen für meine Eigentumswohnung (Heizung, Sanierung, etc.). Diese Grundschuld wurde für den Wohnungskauf eingetragen und ist zur Hälfte bezahlt.
    Laut Bank Mitarbeiterin habe ich aber den vollen Betrag sofort zur Verfügung und dieser ist nicht zweckgebunden.


    Von meiner Tante weiß ich, dass sie ein Grundschulddarlehen vor ca. 3 Jahren abgeschlossen hat, dass allerdings zweckgebunden ist und an Modernisierung und Reparatur des Hauses gebunden ist. Meine Tante muss daher jede Rechnung einreichen und kann über den Gesamtbetrag nicht direkt verfügen und muss sogar Bereitstellungsgebühren zahlen, da das Darlehen bisher nicht komplett abgerufen wurde.
    Laut Bank konnte nur über diese Form des Darlehens der Zinssatz niedrig gehalten werden.



    Auf verschiedenen Seiten findet sich der Hinweis, dass das Grundschulddarlehen seit einigen Jahren nicht mehr zweckgebunden ist.
    Kann hier jemand etwas dazu sagen? Gab es eine Gesetzesänderung in den letzten Jahren?


    Vielen Dank!

    Hallo!
    Im Lohnsteuerermäßigungsantrag kann man ja auch Handwerkerleistungen ansetzen. Ich verstehe allerdings nicht, wie das mit dem vierfachen Betrag gemeint ist:


    Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens können diese Aufwendungen - so weit sie nicht von dritter Seite (z. B. einer Versicherung) erstattet werden - in Höhe des vierfachen Betrags der sich daraus ergebenden Ermäßigung als Freibetrag berücksichtigt werden.

    Beispiel:
    Ich habe eine Eigentumswohnung und dieses Jahr muss die Heizungsanlage erneuert werden. Entsprechende Beschlüsse und Kostenvoranschlag liegt bereits vor - allerdings noch keine Abrechnung nach Material und Arbeitskosten und Aufschlüsselung nach Wohnungen.


    Kann man jetzt einen berechneten, angenommenen Wert ansetzen, z.b. Gesamtkosten / Wohnung * 60% (Arbeitskosten) oder kann man pauschal 1200 EUR * 4 = 4800 EUR eintragen lassen? Ich kann aber doch niemals mehr als 1200 EUR letztendlich absetzen?


    Vielen Dank für eure Antworten!
    Lerrys

    Hallo zusammen!


    seit längerem wohne ich mit meinem Freund zusammen, der seit dem Studium leider arbeitslos ist. Er möchte auf keinen Fall Hartz4 beantragen, und da ich relativ viel verdiene, würde für Ihn in einer Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 abgelehnt werden.


    In der Einkommensteuererklärung 2015 habe ich Unterhaltszahlungen an "gleichgestellte" / in einer eheähnlichen Gemeinschaft beantragt und dies wurde auch anerkannt.
    Nun habe ich einen Lohnsteuerermäßigunsantrag gestellt mit dem gleichen Sachverhalt und dieser wurde abgelehnt (Bearbeitung durch andere Stelle im Amt). Nach Einspruch und Klärungsschreiben des Finanzamts lag es daran, dass mein Freund nicht an meiner Adresse gemeldet ist und daher Zweifel an der eheähnlichen Gemeinschaft aufgekommen ist.


    Die Anmeldung haben wir mittlerweile zum 1.6. nachgeholt (das Amt hatte uns angeschrieben).


    Frage: Macht es Sinn den Einspruch weiter aufrecht zu erhalten? Telefonisch hatte ich erklärt, dass wir die Anmeldung vergessen hatten, die wir schon seit Jahren zusammensind und zwischen den Wohnungen gependelt haben. Weitere Argument sind uns noch nicht eingefallen.


    Ich habe Bedenken, dass das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid 2015 noch zurückziehen bzw. den Betrag zurückfordern kann, wenn wir die weiter nerven?


    Die andere Idee, die ich hatte wäre einen neuen Antrag zu stellen und nur Unterhaltszahlungen ab dem 1.6 anzugeben. Ich weiß leider nur nicht, ob ich nach dem Einspruch rückzug, nochmals einen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen kann.


    Vielen Dank für eure Antworten!
    Lerrys