Beiträge von Underdog
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Guten Tag ,
ich hätte einige Fragen wegen dem neuen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz.
Ich möchte aus meinem bestehenden Riestervertrag (Fondssparplan)
das Kapital zu 100% förderunschädlich entnehmen und für eine
Teiltilgung, eines seit 2008 bestehenden Annuitätendarlehens
(Grundschulddarlehen) nutzen.Dieses Darlehen wurde für den Kauf unseres selbstgenutzten Eigenheims verwendet.
Der Riestervertrag läuft auf meinem Namen, das Annuitätendarlehen auf den Namen meiner Frau.
1. Ist die Kapitalentnahme aus meinem bestehenden Riestervertrag grundsätzlich zu 100% möglich?
2. Wie gehe ich das Thema an, wer ist mein Ansprechpartner, der Riesteranbieter oder die Bank bei der das Darlehen besteht ?
2. Was geschieht danach mit dem "alten" Riestervertrag, wie verhält
es sich dann in Sachen "nachgelagerter Versteuerung" des entnommen
Kapitals?3. Kann ich danach zum Beispiel einen neuen förderberechtigten Riesterbanksparplan anlegen?
4. Was ist weiterhin zu beachten.
Für die Informationen wäre ich sehr dankbar.
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Hallo,
ich habe als Sparplan die "ETFs"DB X-TRACKERS PORTFOLIO TOTAL RETURN UCITS ETF 1C (WKN: DBX0BT)
ARERO - DER WELTFONDS (WKN: DWS0R4)als Langfristanlge im Depot.
Gruß
Underdog -
@lumpa
Ich denke das kannst du vergessen. Meine Rechtsschutzversicherung hat genau darauf geachtet, wann die Kreditverträge zu Stande kamen. Ein Vertrag lag vor Abschluss der RSV und die Leistung wurde in diesem Fall auch deshalb verweigt.@MarcusG
Das ist nicht richtig, siehe hier:
Zahlt eine Rechtsschutzversicherung den Rechtsanwalt, wenn der
Abschluss des Darlehensvertrages vor Abschluss der
Rechtsschutzversicherung erfolgt ist?Wurde das Darlehen etwa im Jahre 2003 aufgenommen, die
Rechtsschutzversicherung jedoch erst 2010 abgeschlossen, so berufen sich
Rechtsschutzversicherer häufig auf einen sog. vorvertraglichen
Rechtsschutzfall. Der Versicherte soll also hiernach keinen
Deckungsschutz erhalten, weil seine Versicherung nicht schon bei
Abschluss des Darlehens im Jahre 2003 bestanden habe.Diese
Argumentation steht spätestens ab 2007 jedoch eindeutig im Widerspruch
zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Der BGH hat mit
Beschluss vom 17. Dezember 2007, Az.: IV ZR 37/07, klargestellt, dass es
für den Eintritt des Rechtsschutzfalles auf den Verstoß ankommt, den
der Versicherungsnehmer seinem Vertragspartner vorwirft. Dies ist beim
Widerruf von Darlehensverträgen der Vorwurf des Darlehensnehmers, seine
Bank weise den erfolgten Widerruf zu Unrecht zurück.Da das
Widerrufsrecht bei einer falschen Widerrufsbelehrung zeitlich unbegrenzt
gilt, kommt es für den Rechtsschutzfall mithin auf die Zurückweisung
des Widerrufs an und nicht auf den Abschluss des Kreditvertrages.Der BGH hat diesen Grundsatz mit Urteil vom 24. April 2013, Az. IV ZR 23/12 nochmals ausdrücklich betont.
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Hallo Zusammen,
ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Folgendes Ereignis habe ich in Sachen Rechtsschutzversicherung vorzutragen:
In der Zeit von 2004 bis heute war/bin ich bei drei verschiedenen Rechtsschutzversicherungen versichert (gewesen). RSV A von 2004 bis 06/2005, RSV B von 06/2005 bis 06/2014 und RSV C von 06/2014 bis heute. Nun habe ich versucht per Musterschreiben Kreditbearbeitungsgebühren von einer Bank zurück zu bekommen. Der Kreditvertrag wurde im Januar 2005 geschlossen. Meine Forderung wurde seitens der Bank abgelehnt, sodass ich einen Anwalt aufsuchte. Da diese Bank trotz Anwaltsschreiben stillschweigen bewahrt würde ich gerne weitere rechtliche Schritte einleiten und dafür meine RSV in Anspruch nehmen.
Gestern rief ich meine derzeitige RSV (C) an und bat um Deckungszusage. Diese lehnte die Deckungszusage ab, da der Kreditvertrag im Januar 2005 abgeschlossen wurde. Ich soll mich bitte mit meiner Vorversicherung (welche im Jahre 2005 galt) in Verbindung setzen. Heute führte ich ein Gespräch mit meiner RSV (A) aus 2005, wobei man mir mitteilte, dass laut Vertragsbedingungen nur eine Nachversicherungszeit von 3 Jahren gewährt wird. Ich machte die Versicherung jedoch darauf aufmerksam, dass der BGH ja erst in diesem Jahr entschieden hat, dass die Bearbeitungsgebühren der Banken unzulässig seien und ich somit keine Möglichkeit hatte den Schaden innerhalb der Nachversicherungszeit zu melden. Die wirklich sehr nette Mitarbeiterin der Versicherung machte sich intern noch einmal schlau und rief mich noch einmal zurück. Sie teilte mir mit, dass ich mich doch noch einmal mit meiner derzeitigen Versicherung in Verbindung setzen solle, da es hier scheinbar wirklich einen Sonderfall gibt. Laut GDV muss die derzeitige Versicherung zunächst meinen Schaden aufnehmen und sich dann mit meinen Vorversicherungen einig werden, wer welche Kosten übernimmt.
Hat hiermit schon jemand Erfahrung? Stimmt das so?
Vielen Dank vorab und viele Grüße
MarryHallo Marry,
wenn die Bank nach deinen Forderungen in Verzug ist, oder die Zahlung ablehnt, dann tritt ein neuer Rechtschutzfall ein. Dann muss die RSV einspringen die aktuell gültig ist.
Das wurde durch den BGH in einem Urteil bestätigt.
Schau mal bei Tante Google.Gruß
Underdog -
Moin!
Wenn die Widerrufsbelehrung so aussieht, dann ist sie fehlerhaft.
Das verjährt (erstmal) nicht und kann auch noch im Januar gemacht werden.
Mein Anwalt macht das auch erst im Januar, weil er im Moment mit verjährungsgefährdeten Sachen zu beschäftigt ist.
Gruß
Hallo,
so einfach ist das nicht, es gibt mehrere Widerrufarten die falsch sind.
Meistens pro Jahr eine andere.
Es gibt auch Fälle wo die gesetzliche Form der Widerrufe (Gesetzliche Vorlage) zu der betreffenden Zeit falsch war.
Diese haben dann die Banken 1 zu 1 genutzt und diese gilt heute als richtig.
Manche Banken haben auch die gesetzlichen Vorlagen leicht geändert und sei es nur 1 Wort, diese gelten dann auch als falsch.
Als Laie blickt man da nicht durch, hier sollte ein Profi die Prüfung vornehmen.Gruß
Underdog -
Hallo,
ich habe eine Frage zu der Zuständigkeit von Rechtschutzversicherungen in Sachen Bearbeitungsgebühr.Die Darlehensverträge wurden alle von 2004 -2010 unterschrieben, bzw. die Kreditbearbeitungsgebühr gezahlt.
Was zählt, das Datum der Zahlung der Bearbeitungsgebühr oder wenn die Bank die Zahlung ablehnt?
Welche Rechtsschutzversicherung ist zuständig?
Versicherung 1: Vertrag von 2004 - 2010
Versicherung 2: Vertrag ab 2010Das interessiert mich auch vor allen Dingen in Sachen einer Klage, um die Verjährungshemmung zu starten.
Gruß
Underdog