Beiträge von rally19775

    Hallo,


    ich habe auch im Februar diese Antwort vom Ombudsman bekommen:


    Bei der Frage der Zulässigkeit der Darlehensgebühr handelt es sich um eine Frage, die bisher nicht vom Bundesgerichtshof entschieden worden ist und der grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 2 Abs. 2 d der Ombudsmann-Verfahrensordnung zukommt. Im Falle des Vorliegens einer solchen Frage kann das Ombudsverfahren nicht stattfinden, da die Klärung von Fragen von grundsätzlicher Bedeutung den staatlichen Gerichten vorbehalten bleiben soll. Das Verfahren wurde eingestellt und ist mit der Übermittlung dieser Nachricht beendet.


    Die 6 Monate sind ja nun fast um nach diesem Schreiben und es gibt wohl immer noch kein Urteil.
    Nun meine Frage: Was kann ich tun, damit ich dann auch mein Geld bekommen, falls der BGH positiv entscheidet.


    Danke im voraus


    Rally