Rechne doch einfach noch mal nach, wie viel man dank des Sparerpauschbetrags pro Jahr sparen kann und überlege dann noch mal, ob das der geeignete Ansatzpunkt für eine Grundsatzdiskussion über einen zu gefräßigen Staat ist.
Es geht ja eventuell nicht nur um den sparerpauschbetrag. Wenn die Tochter keine eigenen Einnahmen hat, was ich bei der 34 jährigen nicht vermute, aber bei kleinen Kindern die Regel ist, kann man schon einiges sparen.
Angenommen ich schenke meiner neugeborenen in ihr Depot einen etf, der 10.000€ im Plus ist. Wenn ich ihn verkaufe zahle ich Kapitalertragssteuer. Wenn sie ihn nach der Schenkung verkauft kann ich für sie 1. Eine nichtveranlagung beantragen. Das heißt die Kapitalertragssteuer werden erst gar nicht abgeführt. Und 2. Eine Steuererklärung machen und ihren vollen Freibetrag ausnutzen.
Das spart schon einen netten 4 Stellingen Betrag.
Vorsicht mit der Familienversicherung!
LG Christian