Hallo liebe Gemeinde,
beim großen Corona-Aufräumen ist mir mein alter BHW-Ordner mit meinem zwangs-abgerechneten Dispo-Plus-Vertrag in die Hände gefallen. Nachdem die BHW diesen Bausparer Ende 2014 nach § 489 (Zehn Jahre seit Zuteilung) gekündigt hat, habe ich den Ordner seit dem BGH-Urteil 2017 nicht mehr angefasst - besser für meinen Blutdruck!
Nun beruhigt mich etwas: Ich bin nochmal auf die Finanztip-Seiten gegangen und habe mir die redaktionelle Zusammenfassung der Vorgänge um die Kündigungswelle alter Verträge angeschaut. Dort bin ich auf ein Detail aufmerksam geworden, das ich damals nicht mehr mitbekommen habe, weil ich die ganze Sache wie gesagt dem Vergessen anheim gegeben hatte.
Dort ist die Rede davon, daß das BGH seine Rechtsprechung konkretisiert habe und für die Zehn-Jahres-Frist eine Ausnahme formuliert hat, wonach bei Verträgen mit Zins- und Treuebonus die Kündigung eventuell nicht rechtens sei. Das war aber recht schwammig und offenbar nur für Einzelfälle.
Kann mir jemand sagen, ob der Dispo Plus so ein Ausnahmefall gewesen sein könnte (3% Zinsbonus bei 7000 DM Ansparsumme und sieben Jahren Treue)? Ist euch ein Fall bekannt, wo ein Kunde wieder in seine Rechte versetzt und die Kündigung zurückgenommen wurde? Oder ist diese Ausnahmeregelung nur eine trügerische Hoffnung gewesen?
Das nagt jetzt doch an mir, daß ich eventuell zu früh aufgegeben habe! Mein Vertrag wurde Herbst 1998 abgeschlossen, war am 1.1.2001 zuteilungsreif und ist im Dezember 2014 zum Juki 2015 gekündigt worden ...