Ich habe im März 2011, über meine Sparkasse, einen KfW Kredit zur Wohnraummodernisierung abgeschlossen. Von der Sparkasse wurden 4% des Darlehens als Gebühr einbehalten.
Finanztipp weist darauf hin, dass die Rechtssituation bei KfW-Darlehen noch unklar ist und das voraussichtlich erst Anfang 2015 gerichtlich darüber entschieden wird.
Finanztip:"Die Verjährung endet normalerweise immer am 31. Dezember des dritten Jahres." - also in meinem Fall 31.12.2014
Meine Frage: Muss ich meine Ansprüche noch in 2014 geltend machen, obwohl über die rechtliche Situation erst 2015 entschieden wird und ich evtl. überhaupt keinen Anspruch habe?