Beiträge von Samuel

    Jedem muss klar sein, dass die €100.000 nur auf dem Papier stehen. Wie Finanztip.de vollkommen richtig schreibt, beinhalten die Sicherungsfonds nur homöopathische Geldmittel, die bei der Pleite schon einer mittleren Bank nicht mehr ausreichen. Nicht umsonst verweigern die Sicherungsfonds die Angabe des tatsächlich vorhanden Kapitals. Transparenz würde in diesem Fall die Illusion einer Einlagensicherung nämlich sofort zerstören.


    Und ja, es kann sein, dass Staaten erneut anderer Leute Geld nehmen (Steuern) und damit bei einer Bankpleite das Volk ruhigstellen. Aber dies ist nicht garantiert.


    Ein Beispiel: Die DKB hatte 2017 ca. €50 Mrd. Kundeneinlagen. Alle Kosten für Regulierung und Risikovorsorge (inkl. Einlagensicherung) beliefen sich auf nicht einmal €38 Millionen. Wieviel davon an die Einlagensicherung flossen, wird nicht aufgeschlüsselt. Und von den €50 Mrd. hielt die DKB lediglich ca. €1,7 Mrd. in bar vor. Der gesamte Rest ist verliehen und unterliegt damit einem mehr oder minder hohen Ausfallrisiko.


    Also ja, auf jeden Fall sollte man sich sehr genau überlegen, wem an wieviel Geld anvertraut.

    Hier wurde ja wohl nicht die ganze Geschäftsbeziehung gekündigt, sondern ein Sparkonto, weil das Produkt so nicht mehr angeboten wird. Das ist durchaus normal.


    Schulden sind übrigens aus Bankensicht sehr positiv. Damit verdienen sie Geld (Zinsen). Ein Kunde, der nie Schulden macht und nur ein Giro- und vielleicht Sparkonto führt, ist für eine Bank gänzlich unattraktiv. Hier wäre wirtschaftlich betrachtet tatsächlich eine komplette Kündigung zumindest nachvollziehbar.


    Überlegen sie sich, wie sie die €60.000 am besten wieder anlegen (oder investieren/ausgeben). Finanztip.de und andere seriöse Quellen geben ihnen dafür ausreichend Hilfestellungen.

    Verwendet man die TAN-App auf demselben Gerät wie die die Onlinebanking-Anwendung sind Angriffsszenarien denkbar. In der Praxis spielen diese kaum eine Rolle. Zumindest bisher wurde in ähnlichen Betrugsfällen der Schaden immer von der Bank übernommen. Unabhängig von der Haftungsfrage ist es eine PR-Frage. Die Banken wollen, dass wir Onlinebanking machen. Wenn es hier dann zu Unsicherheiten bei den Kunden käme, wäre das geschäftsschädigend. Folglich haften die Banken in der Praxis meist unabhängig von der rein rechtlichen Haftungsfrage.


    Noch sicherer ist es, wenn man Onlinebanking auf dem Tablet oder dem PC macht und die TAN in der App auf dem Handy empfängt. Hier sind praktisch keine Angriffsszenarien vorstellbar.

    Ich könnte jetzt ein wenig bösartig und nicht ganz falsch sagen, der Deutsche an sich hat eben eine angeborene Obrigkeitshörigkeit und tendiert dher eben auch eher zu den halbstaatlichen Sparkassen.


    Ich denke, dass dieser Grund tatsächlich eine gewisse Rolle spielt, aber sicherlich nicht die alleinige oder größte. Sparkassen sind omnipräsent. Und jede hat andere Gebühren und Kontenmodelle - durchaus auch mal wettbewerbsfähige.

    Es kommt, wie bereits erwähnt, darauf an, was man mit seinem Depot machen möchte. Wer oft und häufig Aktien und andere Wertpapiere handelt, sollte auf günstige Provisionen pro Auftrag achten. Bei höheren Summen sind meist feste Beträge günstiger, bei kleineren Summen dagegen rechnen sich ift prozentuale Provisionen.


    Wer regelmäßig ETF bespart muss rechnen. Aktionen sind immer zeitlich begrenzt, dennoch kann es sich lohnen ein weiteres kostenloses Depot bei einem Anbieter zu eröffnen, der gerade die gewünschten ETF kostenlos bespart lässt. Außerhalb von kostenlosen Aktionen kommt es ganz auf den Einzelfall an. Bespart jemand beispielsweise monatlich drei ETF mit je €50 würde er bei der DKB (€1,50 pro Auftrag) doppelt soviel zahlen wie bei der ING (1,5 % pro Auftrag). Hier würde ein Wechsel zur ING lohnen. Alternativ kann man bei der DKB die ETF nur noch jedes Vierteljahr (dann natürlich höhere Summen) besparen. In diesem Fall wäre wieder die DKB günstiger.


    Also einfach schauen, was man mit seinem Depot machen möchte und dann einfach mal kurz durchrechnen.

    Das kann man machen, wenn man selbst genau das tun will, was man bei anderen kritisiert. Denn richtig wäre es, sie lehnen das Angebot ab und belassen es dabei. Aber Heuchelei tragen ja heute manche quasi wie eine Monstranz vor sich, als wäre es etwas Positives.

    Also normalerweise steht gleich zu Beginn der Rezension, auf welche Artikelvariante sich die folgende Rezension bezieht. Wenn man das liest, weiß man also, worüber der Rezensent spricht.


    Ansonsten muss man den gesunden Menschenverstand benutzen. Die Rezensionen schreiben Kunden und nicht Amazon. Und sie schreiben es aus den unterschiedlichsten Beweggründe. Viele Rezensionen sind nützlich, viele sind es nicht. Dafür habe ich mein Urteilsvermögen.


    Und jeder kann etwas dazu beitragen, wenn er selbst eine Rezension schreibt. Dafür muss man den Artikel nicht einmal bei Amazon selbst gekauft haben. Hat man dies jedoch, wird dies automatisch von Amazon neben der Rezension vermerkt.

    Fonds müssen auf dem Fonds zugeflossene Dividenden 15 % KöSt abführen. Die Teilfreistellung greift aber erst, wenn der Anleger tatsächlich Steuern zahlen müsste, sprich sein Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. Hat er ihn nicht ausgeschöpft, gibt es keinerlei Ausgleich und er zahlt 15 % der Dividenden an den Staat. In der Praxis ist die Ausschüttung des Fonds an den Anleger entsprechend gekürzt. Letztlich ist dies nichts weiter als eine verkappte Doppelbesteuerung.


    Die bestraft insbesondere Kleinanleger. Es durchbricht auch die bisherige Besteuerungslogik, die davon ausging, dass der Fonds selbst kein Steuersubjekt ist, alle Einnahmen an den Anleger durchreicht und erst dieser dann die Besteuerung vornimmt.


    Erstaunlicherweise kam diese Steuererhöhung (für Kleinanleger) auch bei der Stiftung Warentest (die hinter finanztip.de steht) nur in einem Nebensatz mal zur Sprache, wurde aber nie weiter thematisiert.


    Auch der Wegfall der Steuerstundung bei thesaurierenden Fonds durch die nunmehr vorweggenommene virtuelle Pauschalbesteuerung kann für etliche Anleger eine praktische Steuererhöhung bedeuten.


    Und eher als Nebenwirkung stellen viele Fondsanbieter bisher thesaurierende Fonds auf eine jährliche Ausschüttung um. Dies wiederum führt bei der Mehrzahl der Kleinanleger zu einer verringerten Rendite, da die oft geringen Ausschüttungen aus Kostengründen eben nicht sofort wieder angelegt werden. Bei einer Thesaurierung führt ja gerade dies zu einer Renditesteigerung durch den Zinseszinzeffekt.


    Alles in allem hat diese Steuerreform für die Masse der Anleger, die fürs Alter vorsorgt, handfeste Nachteile und Steuererhöhungen zur Folge. All das habe ich hier und bei der Stiftung Warentest kaum oder gar nicht thematisiert gefunden. Aber dafür werden Glühlampenverbot und Staubsaugerkastrierung bejubelt. Was das alles noch mit Verbraucherschutz zu tun hat, bleibt deren Geheimnis.

    @chris2702:
    Unerwartetes habe ich nicht gefunden. Aber endlich die über die Jahre immer wieder geänderten Passagen mal zusammengefasst.


    Interessant war eventuell, das die DKB ihre Dispozinsen an den EURIBOR koppelt. Jeden Herbst wird verglichen und die Zinsen dann parallel der EURIBOR-Veränderung angepasst. Zumindest ist eine solche Stichtagsregelung transparent. Das ist positiv.

    Letzteres betrifft aber nur deutsche Fonds. Hier fällt der Vorteil gegenüber ausländischen Fonds nun weg.
    Gruß


    Altsachse


    Jein. Ausländische Fonds müssen je nach Land die dortige KöSt einbehalten. Auch hier fällt durch das Investmentreformgesetz nun eine Anrechenbarkeit weg, falls der Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft ist.

    Bei allen Gesundheitsfragen gilt, dass man nur das beantworten sollte, was auch genau gefragt wurde. Allerdings gibt es mittlerweile leider auch gegenteilige Urteile von Gerichten, die zumindest mir absurd erscheinen.


    Wird nach Untersuchungen in den letzten fünf Jahren gefragt, einen Kalender benutzen und nur die Dinge aufzählen, die genau in diesen Zeitraum fallen. Die Fragen immer genau lesen und nichts hineininterpretieren. Kritisch sind Formulierungen wie "gesundheitliche Beeinträchtigungen". Hier kann alles darunter fallen. Besser sind konkrete Fragen nach bestimmten Erkrankungen.


    Wird nach Behandlungen und Untersuchungen gefragt, gehört auch der Gang zum Hausarzt wegen einer einfachen Erkältung dazu.


    Makler und Vertreter können eine Probeanfrage machen. Lehnt dann die Versicherung ab, muss dies bei einem weiteren Antrag nicht angegeben werden. Hilfreich ist es ansonsten, bei mehreren Versicherungen gleichzeitig anzufragen. Einmal erfolgte Ablehnungen muss man ansonsteh bei erneuten Anträgen angeben. Dies ist immer kritisch.


    Bei Falschangaben droht der Verlust der Versicherung! Es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen. Bei arglistiger Täuschung beträgt diese zehn Jahre. Dies ist auch gleichzeitig die längste Verjährungsfrist. Nach zehn Jahren kann die Versicherung also keine Leistungen mehr verweigern, selbst wenn man bei Vetragsabschluss bewusst gelogen hat.

    Legt man die Erfahrungsberichte von Kunden des "Grünen Funken" zugrunde, war es wohl gut, dass diese Firma sie abgelehnt hat. Ihnen ist dadurch unter Umständen viel Ärger erspart geblieben.


    Ich kann jedem nur raten, den gesunden Menschenverstand zu benutzen. Firmen, die Arbeitspreise deutlich unter Marktdurchschnitt bieten oder mit hohen Neukundenboni locken, müssen diese Kosten wieder reinholen. Man sollte immer daran denken, dass ca. 85 % der Stromkosten aus direkten bzw. indirekten staatlichen Abgaben und staatlich festgelegten Netzentgelten bestehen. Dem Anbieter bleiben also nur ca. 15 % für Einkauf, Personal, Vertrieb und Gewinn.


    Deshalb empfehle ich auf Anbieter mit realistischen Preisen und möglichst keinen oder nur geringen Boni zu setzen. Andernfalls kann man sehr unangenehme Überraschungen erleben.

    Der Beitrag ist jetzt schon älter, aber vielleicht ja noch aktuell.


    Bisherige, auch höchstrichterliche, Entscheidungen verlangen vom Kunden einen zumutbaren Schutz von Router und Co. Regelmäßige Updates, eventuell noch einen Virenscanner auf Endgerät und ein ausreichend sicheres Passwort erfüllen diese Kriterien. Hat man dies beachtet, hat man nicht fahrlässig gehandelt und muss für eventuelle Schäden nicht einstehen.


    Um welchen Anbieter handelt es sich bei ihnen? Wie setzten sich die €17.000 zusammen? Was hat es mit dem angeblichen Vergleichsangebot auf sich? Handelt es sich dabei eventuell um einen neuen oder erweiterten Vertrag?


    Ihre Schilderung erscheint mit äußerst suspekt. Das riecht gewaltig nach Abzocke. Sofern es noch aktuell ist, schreiben sie doch bitte ein paar Details.

    Ich schaue seit bestimmt drei Jahren kein Fernsehen mehr. Was ich schaue sind Streamingangebote (bei mir über Amazon FireTV). Hier wähle ich selbst, was ich wann schaue. Dabei nehme ich sowohl die Angebote ohne zusätzliche Kosten (Prime) als auch Angebote in anspruch, die ich zusätzlich bezahlen muss (also als Leihgebühr pro Film oder Staffel).


    In meinem Bekannten- und Kollegenkreis hat sich der TV-Konsum in den letzten Jahren nach eigenen Angaben der Betroffenen erheblich verringert. Viele sind zunehmend auf Streamingangebote umgestiegen. Dies gilt sowohl für die Jüngeren als auch die Älteren, was ich bemerkenswert finde.


    Wenn ich mich über das Thema unterhalte, werden als Gründe meist zwei Dinge angeführt: Erstens möchte man selbst entscheiden, was man sieht und nicht das sehen, was einem vom Sender vorgesetzt wird.


    Der zweite Grund, der immer wieder genannt wird, ist die politische Einseitigkeit der Sender (insbesondere des Staatsfernsehens) und die Entfernung von der Lebenswirklichkeit. Auch dieser Grund wird eigentlich immer genannt.


    Ich persönlich kann beide Gründe nur voll und ganz unterstreichen. Ich sehe es genauso. Nur traurig, dass ich (und alle anderen) mit Gewalt gezwungen werden, das GEZ-Staatsfernsehen (und Rundfunk) weiter zu bezahlen. Aber das ändert sich ja vielleicht auch noch igendwann.

    Forderungen des normalen Geschäftsverkehrs verjähren nach BGB nach drei Jahren (was effektiv je nach Entstehung des Anspruchs fast vier Jahre bedeuten kann). Bekommt man eine Mahnung nach der Verjährung muss man die Einrede der Verjährung stellen, also dem Gläubiger mitteilen, dass man sich auf die Verjährung beruft.


    Leider sind manche gleicher. Politiker zum Beispiel. Deshalb ist diese Forderung hier leider nicht verjährt.


    Ein Antrag auf Erlass der Verzugszinsen kann aber sinnvoll sein.

    Stellt sich der Händler (also der Marketplace-Anbieter bzw. Amazon) stur, haben sie aufgrund der Beweislastumkehr keine Chance. Erfahrungsgemäß zeigt sich Amazon aber oft sehr kulant. Insofern ist der Weg über den Kundendienst auf jeden Fall der zielführendste.

    Im Zweifel müssten sie den Händler auf die volle Summe verklagen. Vor Gericht müssen sie dann beweisen, dass die Lautsprecher beim Rückversand in Ordnung waren. Dies kann natürlich auch durch Zeugen geschehen, zum Beispiel durch die Person, die beim Einpacken half.

    Ja, Banken sind aufgrund der künstlich niedrigen Zinsen der EZB gezwungen, sehr erfinderisch bei den Gebühren zu sein.


    Ich hatte vor einiger Zeit nach einer umfangreichen Bedingungsanpassung der DKB den aktuellen Wortlaut des DKB-Cash-Vertrags (also der Vertrag für bzw. über das Girokonto) auf der Homepage gesucht. Gibt es dort nicht.


    Eine Emailanfrage erbrachte, dass ich gerne für €5 Gebühr eine Kopie meines Vertrags erhalten könnte. Das wollte ich ja gar nicht. Ich wollte nur die aktuellen Bedingungen. Dies sei nicht möglich, ein PDF kann nicht gemailt werden. ?(


    Also ich dann ungehalten reagierte, sandte man mir schließlich per Briefpost kostenlos einen ausgedruckten Blankovertrag zu.


    Die ganze Aktion zog sich über fast drei Monate hin. Für eine Onlinebank wohl eher ein Armutszeugnis. :thumbdown: