Beiträge von Guben

    Hallo,


    ich habe es leider offenbar auch immer noch nicht ganz verstanden ...


    1.
    Klar ist, dass ich bei Unterschreitung der Jahresentgeltgrenze sofort in die GKV wechseln kann. Das wurde schon mehrfach geschrieben.


    Aber: Wie lange muss ich unterhalb der Jahresentgeltgrenze bleiben? Reicht es, dass ich die Jahresentgeltgrenze für einen oder zwei Monate unterschreite und dann mit meinem Arbeitgeber wieder vereinbare, dass ich Vollzeit zahle? Oder muss ich (auch wenn ich sofort in die GKV gewechselt bin) dann ein Jahr die Jahresentgeltgrenze unterschreiten, damit ich nicht automatisch wieder in die PKV falle? Ich lese § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V so, dass ich mich nur dann freiwillig in der GKV versichern darf, wenn ich vorher 12 Monate pflichtversichert war.


    2. Angenommen ich unterschreite die Jahresentgeltgrenze für eine gewisse Zeit und es stellt sich heraus, dass irgendetwas schiefgelaufen ist und ich in die PKV zurück muss: Muss mich die PKV dann zu meinen ursprünglichen Versicherungskonditionen zurücknehmen oder sind dann sämtlich Anwartschaften usw. verloren?



    Vielen Dank im Voraus!