Beiträge von weidrolf

    Hallo Franziska,


    im Ratgeber heißt es zur Übungsleiterpauschale:


    "Sie können die durch die Übungsleitertätigkeit entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen."


    Ich denke, diese Aussage können Sie nicht unkommentiert stehen lassen. In der Praxis werden Betriebsausgaben erst dann anerkannt, wenn die Betriebsausgaben die Übungsleiterpauschale übersteigen! Und auch nur der Betrag, der die Übungsleiterpauschale übersteigt wird anerkannt! Oder läuft da bei mir was falsch?