Beiträge von chrissly

    Guten Abend in die Community,


    für uns stellt sich aktuell folgendes Problem:


    Wir hatten eine Pauschalreise gebucht und nach unserer Rückkunft per Einschreiben beim Veranstalter reklamiert. Im Urlaub hatten wir vor Ort mehrmals direkt beim Hotel um Nachbesserung gebeten, wobei wir immer abgewiesen wurden. Die Mängel bzw. Verprechen aus der Reisebeschreibung waren jedoch offensichtlich, wir haben diese mit Dokumenten und Fotos dokumentiert und dem Reiseveranstalter zukommen lassen. Dem Veranstaltet haben wir in unserem Schreiben eine Frist zur Erstattung eines bestimmten Betrages gesetzt, innerhalb derer wir jedoch keine konkrete Rückmeldung erhalten haben. Nach 1,5 Monaten und mehrmaliger Nachfrage per Telefon haben wir nun eine schriftliche Antwort erhalten. Uns wurde eine Rückerstattung verweigert und dabei vom Veranstalter vorgeworfen, dass wir nicht bei der offiziellen Reiseleitung reklamiert hätten. Steht uns nun nur aus diesem Grund keinerlei Erstattung zu? Die Mängel waren definitiv vorhanden (Beweise liegen vor), eine Bitte um Nachbesserung ist direkt bei dem Hotel mindestens 3 oder 4 mal erfolglos gewesen. Und jetzt ist die Aussage, wir hätten die Reiseleitung einbeziehen müssen (und dabei unsere Urlaubspläne komplett auf den Kopf stellen sollen, d.h. auf bereits seperat gebuchte Aktivitäten verzichten, um stattdessen auf die Reiseleitung zu warten..) das kann doch dann auch nicht Sinn der Sache sein.. Wie schätzen Sie die Situation und Lage ein?


    Besten Dank.. Christian Helmut