Beiträge von Til

    Hallo,


    ich habe am 18.06.2008 ein Darlehen über 160.00,-€ mit 4,25 % bei der Sparkasse abgeschlossen, mit einer Bearbeitungsprovision von 1600,- €.
    Am 13.09.2011 habe ich eine Anschlusszinsvereinbarung unterschrieben für 3,9 % ab dem 01.07.2013 ( bis 30.10.2021 ).


    Meine Fragen jetzt - Kann ich noch bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in Widerruf gehen? Kann ich die Bearbeitungsprovision zurückfordern?
    Oder beides?


    Danke MfG Til