Beiträge von Philipp

    Hallo,


    ich habe einen alten Bausparvertrag aus den 80er Jahren, der in der Zwischenzeit geteilt wurde. Ein Teil ist komplett abgewickelt (Darlehen erhalten und zurückgezahlt), den anderen Teil gibt es noch mit einem für heutige Verhältnisse guten Zinssatz. Auf diesen Bausparvertrag wurden aber lange nur die vermögenswirksamen Leistungen eingezahlt. Die Bausparkasse hat in all den Jahren nicht reklamiert, dass ich die regulären monatlichen Sparbeiträge (Regelsparbeitrag) nicht bezahlt habe. Nun will ich die versäumten Beiträge nachholen, was die Bausparkasse als Sonderzahlung ablehnt. Ich bin aber der Meinung, dass es sich nicht um eine Sonderzahlung, sondern um ein rückwirkendes Nachholen der versäumten Beiträge handelt. Wie ist hier die Rechtslage? Habe ich ein Recht, die versäumten Beiträge nachzuholen oder ist das rückwirkend nicht möglich?


    Vielen Dank für eure Hilfe
    Philipp