Beiträge von klemens

    Im Grundsatz sind die durch ein häusliches Arbeitszimmer verursachten Kosten nach den bekannten Regeln absetzbar.


    Wie sieht es aber mit den Aufwendungen aus, die bei Aufgabe des Arbeitszimmers (Lehrerarbeitszimmer) entstehen, um zumindest den Arbeitszimmercharakter wieder zu beseitigen und um es wieder privat nutzen zu können?


    Sind die Aufwendungen im Rahmen dessen, was für eine "normale Arbeitszimmerrenovierung" anfällt, hier steuerlich anzusetzen? Schließlich ist der nicht private Charakter des Zimmers insbesondere beruflich, um nicht zu sagen steuerlich, veranlasst. ?(