Beiträge von Amira

    Liebe Experten,



    ich, freiberuflich tätig, bin freiwillig gesetzlich versichert. Da mein Partner (wir sind nicht verheiratet) und ich ein Kindergartenkind haben, arbeite ich nicht „Vollzeit“ und habe einen durchschnittlichen Verdienst von 1300 €. Mein Partner ist selbständig (privat versichert) , leider läuft der Laden schlecht, Er wird von seinen Eltern finanziell unterstützt, so dass wir über die Runden kommen. Bis zum letzten Jahr wurde mir von der Krankenkasse eine Beitragsermäßigung gewährt und der Beitrag aus der Bemessungsgrenze 1452 € berechnet (Hier wurde auch der Steuerbescheid meines Partners hinzugezogen, und wir werden als Bedarfsgemeinschaft gewertet.)


    Nun wies der Steuerbescheid 2014 meines Partners Einkünfte aus Kapitalvermögen (alter Bausparvertrag – Einkünfte knapp über dem Pauschbetrag) aus. Dieser Kapitalertrag wurde in den letzten Steuerbescheiden immer angegeben um die gezahlten Steuern zurückzuerhalten. Weitere Einkünfte lagen nicht vor.


    Dies hatte zur Folge, dass ich Beiträge für 6 Monate nachzahlen musste und sich mein KV-Beitrag nun aus der Bemessungsgrenze 2178 € bemisst. Meine monatl. Einnahmen betragen immer noch ca. 1300 €. Nun habe ich den Steuerbescheid 2015 meines Partners vorgelegt, der keine Einkünfte mehr aus Kapitalvermögen ausweist.( In der Zwischenzeit wurde ein Freistellungsauftrag eingerichtet.) Auf die Steuerrückzahlung für den Bausparvertrag wurde verzichtet. Laut Auskunft der Bank ist man, wenn Kapital ordentlich versteuert wurde nicht verpflichtet dies in der Steuererklärung anzugeben).


    Auf dieser Grundlage müsste mir die Krankenkasse wieder den niedrigeren Tarif gewähren. Wurde abgelehnt mit der Aussage, dass mein Partner Vermögen > 11.900 € habe, was den Freibetrag übersteigt. Woher nimmt man diese Erkenntnis. Ich selbst habe kein Vermögen und auch keine Kapitaleinkünfte. Wie kann ich gegen diesen Bescheid vorgehen? Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank vorab!