Beiträge von Tippsucher

    Hallo,


    folgende Fragen.


    Hintergrund: Ich bin angestellt und meine Freundin hat bisher studiert. Sie hat nach ihrem Studium nur ein Einkommen durch kleinere Jobs und damit weniger als 500 Euro im Monat. Ich bin in der GKV versichert, verdiene ganz OK. Wir leben seit mehreren Jahren in einer gemeinsamen Wohnung.


    Jetzt ist sie auf Jobsuche.


    Was machen wir bzw. sie am besten wegen ihrer Krankenversicherung bis sie einen Job hat.


    1. Mein Verständnis ist dass sie vom "Amt" nichts bekommt weil wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Stimmt das so?


    2. Damit versichert das Amt sie auch nicht. Ist das korrekt?


    3. Sie kann versuchen ihren Beitrag auf etwa 213 Euro zu senken, das ist der Mindestbeitrag. Sonst wären es 450 euro als Selbstständige. Schlägt hier mein Einkommen zu Buche?


    4. Kann ich Ausgaben z.B. für die gemeinsame Miete oder wenn ich ihre GKV zahle steuerlich geltend machen?


    5. Der Gesetzgeber scheint vom Normalfall einer Ehe auszugehen, als "eheähnliche Gemeinschaft" haben wir finanziell alle Nachteile aber keine Vorteile der Ehe. (Das ist eher eine Feststellung als eine Frage).


    Danke