Beiträge von hun

    JAP.
    Ich wollte meinen Kollegen nur bescheid geben, falls das Finanzamt Kennzeichen haben möchte.
    Nicht dass sie ein Schreiben kriegen, wo sie dazu Stellung nehmen müssen.
    Die Preiserhöhung nach dem Gespräch vor Wochen, war dann von 10,85€ auf 20€ pro 100km.

    Hallo Andrea,


    muss ich den nun auch deren Kennzeichen angeben, oder reicht es wenn ich in der Erklärung die Tage und km angebe?
    Ich muss versuchen meinen Kollegen das beizubringen.
    Hab es heute morgen angeschnitten, die erste Reaktion war "wenn ich das Geld versteuern muss, nehm ich dich nicht mehr mit".
    Versteh ich zwar nicht, aber ok.

    Danke für die Antworten.
    Hab ich im Netz gefunden:
    Ist das veraltet?


    Oktoker 2005


    Keine Probleme mit dem Finanzamt
    Auch steuerrechtlich haben Mitglieder von Fahrgemeinschaften nichts zu befürchten. Jeder kann für sich die vollständige Entfernungspauschale in Anspruch nehmen. Das gilt auch dann, wenn Eheleute gemeinsam in einem Auto zur Arbeit fahren. Wichtig: Wer als Fahrer jährlich mehr als 250,- EUR Benzingeld vom Beifahrer erhält, muss die Summe beim Finanzamt versteuern. Allerdings darf man den Umweg zum Kollegen vom Spritgeld abziehen. Deshalb sollte auch immer der die Tankrechnung bezahlen, der mit seinem eigenen Auto fährt. Die durch die Abholung von Mitfahrern entstehenden Umwege werden vom Finanzamt allerdings nicht berücksichtigt. Bei der Steuererklärung kann nur die kürzeste Straßenverbindung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte zugrunde gelegt werden.

    Hallo Zusammen,
    danke für die Antworten.


    Ich hatte schon darüber gelesen, dass jeder 30cent angeben kann.
    Mir geht es mehr darum, wie ich es einreiche.
    Sonst hatten wir immer ans Finanzamt eine Aufstellung eingerecht, wo der Weg zur Arbeit drauf stand und unter anderem mit welchem Fahrzeug, in dem Fall das Kennzeichen meines Autos.
    Da ich auch die Haftpflicht mit abgesetzt hab konnten Sie sehen, dass es mein Auto war.
    Aber was ist jetzt mit den beiden Fahrern, muss ich deren Kennzeichen angeben?
    Nicht das ich gefragt werde welche Ausgaben ich hatte und schreibe, dass ich gut 1100€ Spritgeld bezahlt hab.
    Müssen Sie die Einnahmen (Spritgeld) angeben und versteuern?


    MfG
    André

    Hallo,


    mein Auto ist im Herbst 2013 kaputt gegangen. Seit dem fahre ich in einer Fahrgemeinschaft mit.
    Da ich nicht mehr selbst fahren kann (aus Mangel an einem Fahrzeug) zahle ich meinen Kollegen regelmässig Spritgeld.
    Wir haben eine Aufstellung nachdem wir die 60 Kilometer (Hin- & Rückfahrt) x 20Cent berechnen und dann durch die Insassen teilen. Somit komme ich pro Monat etwa auf 100€ Spritkosten.
    Nun die Frage: Muss ich bei Lohnsteuerjahresausgleich den Halter bzw. Kennzeichen angeben?
    Meine Ausgaben, also die Beteiligung gebe ich ja nicht an, Belege hab ich auch keine von meine Kollegen.
    Müssen meine Fahrer diese Einnahmen versteuern?
    Fahrer 1 bekommt ca. 2/3 (ca. 700€ p.a.) der Fahrer2 ca. 1/3 (ca. 350€ p.a.) der Kosten.
    Ich möchte jetzt natürlich alles vorher klären, bevor meine Fahrer vom Finanzamt Post bekommen weil ich deren Kennzeichen angegeben habe.


    Vielen Dank im Voraus und für die Antworten.